Zwillingsmord

17. März 2010 17:11; Akt: 17.03.2010 18:06 Print

Das Doppelleben der Bianca B.Das Doppelleben der Bianca B.

von Von Attila Szenogrady - Am sechsten Prozesstag hat die Glaubwürdigkeit der Horgner Mutter einen Tiefpunkt erreicht. Diverse Zeugen bestätigten, dass die Frau ein Doppelleben geführt und faustdick gelogen hat.

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Bereits zur Mittagszeit stellten sich die Prozessbeobachter die zentrale Frage: Sass mit der heute 36-jährigen Angeklagten eine krankhafte Lügnerin vor den Geschworenen? Die Frau, die am 24. Dezember 2007 ihre siebeneinhalb Jahre alten Zwillinge in ihren Betten erstickt haben soll, hatte noch bei ihrer Verhaftung von einem glücklichen Eheleben und einer heilen Welt gesprochen. Das war alles gelogen.

Eindrücklich fielen die belastenden Zeugenaussagen der langjährigen Frauenärztin der Mutter aus. Demnach hatte sich die Angeklagte am 17. Dezember 2007 bei ihr gemeldet und dringend um eine Unterbindung gebeten. Die Medizinerin fand dies seltsam, da sie wusste, dass der Mann ihrer Patientin bereits unterbunden war. Sie sei deshalb von Eheproblemen ausgegangen, sagte die Zeugin zu den Geschworenen. Sie machte damit geltend, dass die Angeklagte zu jenem Zeitpunkt keine Kinder mehr wollte und auf der Suche nach neuen Männern war. Die Beschuldigte hatte diese Darstellungen ihrer früheren Aerztin vor Gericht in Abrede gestellt und damit die Unwahrheit gesagt.

Belogen hatte die Beschuldigte auch eine mit ihr befreundete Serviceangestellte. Sie erzählte ihr von einem Einbruch, bei welchem der Tiefkühler, Fleisch, Kinderkleider, der Fernseher und ein Computer gestohlen worden seien. Wie sich herausstelle, alles eine Erfindung.

Auch Liebhaber belogen

Das Bild der Lügnerin rundete sich auch bei ihren zwei heimlichen Liebhabern ab. Die beiden 1957 geborenen Männer bestätigten die Seitensprünge der Angeklagten. Sie hatte die zwei Männer im Herbst 2007 in der Cafeteria Mexicana in Horgen kennen gelernt. Der erste Verehrer S.H. sprach von einer rein sexuellen Beziehung. Man habe einmal geschlechtlich und bis viermal oral verkehrt, sagte er. Ihm gegenüber habe die Angeklagte erzählt, dass sie ihren Mann mit einer Geliebten erwischt habe. Was aber nicht den Tatsachen entsprochen habe, wie er heute wisse.

Erfundener Unfall und Aerztepfusch

Die Angeklagte tischte gemäss dem Zeugen diverse weitere Lügengeschichten auf. So von einem angeblichen Unfall oder einem Ärztepfusch bei einer Operation.

Zurückhaltender äusserte sich der zweite Liebhaber. Der Handwerker gab an, dass er sich am 21. Dezember 2007 mit der Angeklagten in den Ausgang begeben habe. Dabei sei es in einem Auto zu Oralverkehr gekommen. Notabene am gleichen Tag, als sich die Frau schon mit dem ersten Liebhaber vergnügt hatte. Die Angeklagte hatte ihrem Mann vorgelogen, dass sie mit einer Freundin unterwegs sei.

Eine fröhliche und aufgestellte Mutter

Der zweite Galan bezeichnete die Angeklagte als fröhliche und aufgestellte Mutter. Er habe mit ihr sehr gute Gespräche geführt. Sie habe ihm berichtet, dass ihr Mann zu wenig Zeit für sie habe. Er sei auch ein wenig in sie verliebt gewesen. Der Zeuge bestätigte, dass ihm die Angeklagte noch am Tatabend per SMS Liebesschwüre zugestellt hatte. Er sei erschrocken, als er von den Vorfällen gehört habe. Er habe die Angeklagte jedenfalls anders kennen gelernt.

Kreditkarte der Schwägerin gestohlen

Am Nachmittag zeigte die Angeklagte Emotionen. Als ihr 41-jähriger Bruder in den Zeugenstand trat, brach sie in Tränen aus. Grundsätzlich gab er ein positives Bild über seine Schwester ab. Mit einer grossen Ausnahme. So bestätigte er, dass seine Ex-Frau von der Angeklagten bestohlen worden war. Demnach hatte die Mutter ihrer ahnungslosen Schwägerin heimlich die Kreditkarte entwendet und damit 900 Franken bezogen. Die Angeschuldigte log zuerst und gab den Diebstahl erst zu, nachdem sie durch eine Videoaufzeichnung der Bank überführt worden war.

Negativ äusserte sich der Zeuge zum Horgner Vater. Dieser sei nur auf die Arbeit fixiert und geizig gewesen.

Hass auf Weihnachten

Auffallend war, dass der Bruder den Hass seiner Schwester auf Weihnachten bestätigte. Dies hatte schon der erste Liebhaber ausgeführt. So habe ihm die Angeklagte klar gemacht, dass sie sich auf das Fest nicht freue.

Als letzte Zeugin trat die Schwester des Vaters vor die Schranken. Sie bezeichnete die Angeklagte als perfektionistische und strenge Mutter. Das Verhältnis zu ihren Kindern sei aber nicht auffällig gewesen. Hingegen berichtete auch diese Frau von einer gestohlenen Kreditkarte, als die Angeschuldigte bei ihr gewesen sei. Allerdings hätte sie die Angeklagte als mögliche Täterin niemals in Betracht gezogen. Bei den Opfern sprach sie von aufgestellten Kindern. Dann begann sie zu schluchzen.