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In Klinik eingewiesen
09. Februar 2012 18:55; Akt: 09.02.2012 19:09 Print
Geisteskranker Sex-Täter wird weggesperrt
von Attila Szenogrady - Ein Äthiopier musste sich wegen versuchter Vergewaltigung und öffentlichem Onanieren vor Gericht verantworten. Der Mann leidet laut Gutachten unter Schizophrenie, er kommt in eine Klinik.
Es war im Frühling vor einem Jahr, als ein heute 30-jähriger Asylbewerber aus Äthiopien in Zürich-Oerlikon als Sex-Täter für Unruhe sorgte. Zuerst am 3. April, als er im Treppenhaus einer Liegenschaft kurz nach Mitternacht über eine junge Schweizerin herfiel und sie mit den Worten «I want to fuck you» vergewaltigen wollte.
Er schlug ihr mehrfach die Faust ins Gesicht und hatte dennoch Pech. So setzte sich die Schweizerin tapfer zur Wehr. Obwohl sie sich ihren Kopf an den Briefkästen anschlug und zu Boden fiel, leistete sie weiterhin erbitterten Widerstand. Bis der Angreifer aufhörte, von der erheblich verletzten Geschädigten abliess und das Weite suchte.
Auch als Exhibitionist unterwegs
Keine drei Tage später schlug der Ostafrikaner erneut zu. Diesmal an der Franklinstrasse, wo er sich in einem Hinterhof als Exhibitionist betätigte und einer jungen Frau grinsend sein Glied zeigen wollte. Als das erschrockene Opfer kreischend über die Strasse davon rannte, begab sich der Mann in die Unterführung zum Neumarkt Oerlikon.
Wo er vor einer weiteren Passantin sein Gemächt zeigte und zu onanieren begann. Dann verschwand er wieder, wurde aber wenige Tages später von der Polizei festgenommen.
Diagnose Schizophrenie
Bei der polizeilichen Befragung hinterliess der erwischte Unhold einen verwirrten Eindruck. Eine psychiatrische Begutachtung ergab, dass der Mann unter Schizophrenie im fortgeschrittenen Stadium litt. Für die zuständige Staatsanwältin Sabine Tobler war deshalb klar, dass der Ostafrikaner gar nicht schuldfähig war.
Am Donnerstag stand der Asylbewerber wegen versuchter Vergewaltigung, Körperverletzung sowie mehrfachen Exhibitionismus vor dem Bezirksgericht Zürich. Allerdings wurde von Staatsanwältin Tobler infolge völliger Schuldunfähigkeit gar kein Strafantrag gestellt. Stattdessen sollte der Delinquent wegen einer hohen Rückfallgefahr in eine geschlossene Klinik eingewiesen werden. So weit wollte der Verteidiger nicht gehen und zunächst die gesundheitliche Entwicklung seines Klienten verfolgen lassen.
Klinik statt Knast
Für das Gericht war der Fall klar. Es wies den geistig gestörten Sex-Täter in eine stationäre Massnahme ein. Die finanziellen Forderungen des Hauptopfers wurden auf den Weg eines Zivilprozess es verwiesen. Die geschädigte Frau soll heute noch unter den Folgen der rüden Sex-Attacke leiden.



























