Park-Schlägerei

12. Juli 2010 14:47; Akt: 12.07.2010 16:52 Print

Haben die Schweizer gar nicht geprügelt?Haben die Schweizer gar nicht geprügelt?

Überraschung im Münchner Schlägerprozess: Die erste Prügelei könnte möglicherweise gar nicht auf das Konto der drei jugendlichen Schweizer gehen.

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Zwei Polizisten, die am 30. Juni 2009 zum Einsatz in den Münchner Nussbaumpark beordert worden waren, wurden am Montag vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I als Zeugen befragt. Sie hätten damals im Park «zwei oder drei» Personen angetroffen, sagten die Polizisten am Montag vor Gericht. Diese hätten von einem «Gerangel» berichtet, nicht aber von einer Schlägerei, erklärten sie laut einer Mitteilung der Justizpressestelle.

Von eigenen Verletzungen hätten «die deutlich alkoholisiert wirkenden Personen» nichts gesagt. In Bezug auf die Täter hätten sie von «fünf bis sieben Jugendlichen mit russischem oder osteuropäischem Akzent» gesprochen.

Rechtsmediziner als weiterer Zeuge

Auch ein Sachverständiger des Instituts für Rechtsmedizin sagte am Montag aus. Er hatte damals die drei verletzten Männer untersucht und sie nach ihren Erinnerungen und Beschwerden gefragt. Die Verletzungen, die er feststellte, hielt er dokumentarisch fest, wie die Justizpressestelle schreibt. Vor Gericht erklärte der Mediziner, die Angaben der Geschädigten über die Vorgänge passten zu dem, wie die Verletzungen seiner Ansicht nach entstanden seien.

Das widerspricht den bis anhin bekannten Vorgängen. Gemäss Anklageschrift haben die drei Jugendlichen im Juni 2009 zusammen mit Klassenkameraden im Nussbaumpark gefeiert. In der Nähe sassen drei Arbeitslose. Unvermittelt gingen die Burschen auf die drei los und schlugen sie brutal «mit massiver und lebensgefährlicher Gewalt» zusammen.

40 Zeugen werden befragt

Anschliessend schlugen sie auf der Strasse noch zwei Passanten zusammen und verletzten sie teils schwer. Die drei ehemaligen Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH sind des gemeinschaftlich versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Bei einem Schuldspruch drohen ihnen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Der Prozess vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I hatte am 8. März begonnen. Insgesamt werden über 40 Zeugen und Sachverständiger befragt. Die nächsten Verhandlungstage sind auf den 28. und 30. Juli sowie den 6. August anberaumt.

(sda)