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Doppelbürgers Doppelleben
31. August 2010 15:05; Akt: 31.08.2010 15:24 Print
In Uster invalid, im Kosovo Starchirurg
von Attila Szenogrady - Während der schweizerisch-kosovarische Doppelbürger in Uster IV-Geld von rund 550 000 Franken bezog, brachte es der Mediziner in Pristina zum Spitaldirektor und Uni-Professor.
Der aus dem Kosovo stammende und 1997 eingebürgerte Arzt galt bereits seit dem Frühling 1995 als schwer krank. Nach einer Operation infolge eines Hirnabszesses litt der in Uster wohnhafte und am Uni-Spital Zürich angestellte Mediziner unter Vergesslichkeit, Konzentrationsschwäche und Lernunfähigkeit. Aufgrund von mehreren Arztzeugnissen erhielt der Angeklagte infolge einer Arbeitsunfähigkeit von 100 Prozent eine Invalidenrente zugesprochen.
Bilderbuchkarriere im Kosovo
Sicher ist, dass der Angeklagte zwischen Juni 2000 und September 2008 in der Schweiz IV-Gelder für rund
Heute wissen die Behörden: Es waren blanke Lügen des Doppelbürgers, der in seiner alten Heimat ein Doppelleben führte. Bereits im Juni 2000 trat der in Wahrheit wieder genesene Beschuldigte am Uni-Spital von Pristina eine Stelle als Spezialarzt für Neurologie an. Laut Anklage operierte er, behandelte Patienten und erstellte Arztberichte. Im Rahmen einer Bilderbuchkarriere brachte es der Mann aus der Schweiz zum Direktor einer Klinik für Neurochirurgie und zum Assistenz-Professor an der Universität von Pristina, wo er Vorlesungen hielt und Prüfungen für Medizinstudenten abnahm.
Verteidigung für Freispruch
Nach anonymen Hinweisen aus dem Kosovo flog der Angeklagte im September 2008 auf und verschwand für 73 Tage in Untersuchungshaft. Am Dienstag musste er sich wegen mehrfachen Betrugs sowie Urkundenfälschung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Der zuständige Staatsanwalt stützte sich auf ein medizinisches Gutachten ab und verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten.
Im Gegensatz zum bekannten Verteidiger Valentin Landmann, der einen vollen Freispruch verlangte. Mit der Hauptbegründung, dass sein Klient im Kosovo gar nicht richtig gearbeitet, sondern lediglich repräsentative Aufgaben erledigt habe. Alles im Rahmen des Wiederaufbaus des Landes nach dem Krieg. Der Angeklagte habe nicht kneifen wollen und habe sich aus Patriotismus für ein Butterbrot für die Neuorganisation des Gesundheitswesens eingesetzt, plädierte Landmann und verglich die Funktion des Angeklagten mit einer rein dekorativen Knopflochblume.
Eine erhebliche Straftat
Das Gericht sah es anders und verurteilte den Arzt wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten. Der Gerichtsvorsitzende Roger Weber sprach von einer erheblichen Straftat, die ja der Angeklagte grundsätzlich zugegeben habe. Seine beruflichen Tätigkeiten seien weit über das hinaus gegangen, was noch zu einem Bezug einer IV-Rente berechtigt hätte, sagte Weber. Dem Angeklagten wurden sämtliche Verfahrenskosten auferlegt. Er arbeitet heute nicht mehr und kämpft heute um eine angemessene Altersrente.

























