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Brutaler Jungräuber
10. Dezember 2008 20:57; Akt: 10.12.2008 21:15 Print
Kontrolleurin ins Gesicht getreten
von Attila Szenogrady - Ein junger Bosnier hat einer SBB-Angestellten mit einem Fusstritt das Nasenbein gebrochen und am Bahnhof in Uerikon einen Koch ausgeraubt. Am Prozess vor dem Bezirksgericht Meilen glänzte der geständige Täter durch Abwesenheit.
Die brutalste Tat leistete sich der heute 22-jährige Bosnier an den Weihnachten vor zwei Jahren. Damals pöbelte er mit drei Saufkumpanen am Zürcher Hauptbahnhof herum. Kurz vor Mitternacht knöpften sich die betrunkenen Jugendlichen einen uniformierten SBB-Zugchef vor. Zuerst brüllte einer der Täter dem Beamten plötzlich ins Ohr. Worauf der Geschädigte in einen wartenden Zug flüchtete und telefonisch eine Dienstkollegin alarmierte.
Fusstritt ins Gesicht
Als die Bande in den Zug eindrang, eskalierte die Situation. Der 49-jährige Zugführer kassierte einige Schläge gegen sein Bein und schloss sich danach im WC ein. Mehr Mut zeigte die 35-jährige Billettkontrolleurin, die sich den Angreifern entgegenstellte. Worauf der Angeklagte der Geschädigten ohne Vorwarnung einen Fusstritt ins Gesicht versetzte. Die Frau bezahlte ihren Einsatz mit einem Bruch des Nasenbeins sowie einigen abgesplitterten Frontzähnen.
Danach suchten die Täter das Weite. Der Angeklagte hatte nur einen Tag zuvor bereits in Thalwil einen 65-jährigen Taxichauffeur verprügelt und erheblich verletzt.
Raub am helllichten Tag
Wer davon ausgeht, dass man nur in der Zürcher City Gefahr läuft, überfallen zu werden, geht fehl. Dafür stand der weitere Anklagevorwurf vom 11. März 2007. Damals raubte der Angeklagte zusammen mit einem Komplizen am helllichten Tag und auf offener Strasse einen 20-jährigen Koch aus. Um 10:45 Uhr vor dem Bahnhof in Uerikon. Das Opfer wurde dabei geschlagen und bedroht.
Ein Jahr Freiheitsstrafe beantragt
Am Mittwoch hätte sich der in der Untersuchung geständige Angeklagte für seine Taten vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten sollen. Auch im Beisein einer Schulklasse, die aber vergeblich auf den jungen Mann wartete. Er glänzte durch unentschuldigte Abwesenheit. Im Gegensatz zu seiner Verteidigung, die jedoch nicht mehr viel zu sagen hatte. So war sie sich bei den Anträgen mit der Anklagebehörde weitgehend einig. Demnach muss das ehemalige Strassenkind wegen Raubes, Körperverletzung und weiteren Delikten mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie 300 Franken Busse rechnen. Sechs Monate davon soll der Fassadenarbeiter verbüssen.
Das Gericht wird den Entscheid demnächst eröffnen.

























