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Nachsicht für ungetreuen Vizedirektor aus Uetikon am See
13. November 2009 08:00; Akt: 12.11.2009 18:56 Print
Langjährige kriminelle Energie milde bestraft
von Attila Szenogrady - Wirtschaftskriminalität gilt immer noch als Kavaliersdelikt. Ein Kadermann einer Zürcher Privatbank hat über zehn Jahre hinweg Gelder von bis zu 1,12 Millionen Franken für sich abgezweigt. Mit dem Verdikt von 14 Monaten bedingt kam der geständige Täter glimpflich davon.
Schon der Strafantrag des bekannten Zürcher Staatsanwaltes Daniel Kloiber fiel angesichts des hohen Deliktsbetrags von weit über einer Million Franken erstaunlich milde aus. So verlangte der Ankläger für den geständigen Familienvater aus Uetikon am See eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Wenigstens offenbarte der Antrag auf eine Abnahme einer DNA-Probe, dass Kloiber die Zukunft des heute als Buchhalter aktiven Täters alles andere als optimistisch einschätzt.
Über zehn Jahre lang Gelder abgezweigt
Die happigen Vorwürfe der Anklageschrift waren dagegen nicht mehr bestritten. So nahm der heute 46-jährige Italiener bei der geschädigten Privatbank als Vizedirektor und Leiter des Rechnungswesens eine wichtige Stellung ein. Wobei er diese wichtige Vertrauensposition ab April 1996 über zehn Jahre hinweg skrupellos missbrauchte und immer wieder hohe Geldbeträge für sich abzweigte. Entweder mittels getürkten Kontoüberweisungen oder mit direkten Entnahmen aus dem ihm anvertrauten Tresor.
Millionenvilla finanziert
Das Tatmotiv des smarten Kadermanns war denkbar plausibel: Er finanzierte sich mit dem „netten Nebenverdienst“ eine teuere Millionenvilla an der Goldküste. Er habe sich mit dem Hausbau finanziell übernommen, plädierte dazu Verteidiger Christoph Hohler am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich. Weshalb der Angeklagte trotz eines hohen Jahressalärs und fetten Boni mit einer erschreckenden Regelmässigkeit hohe Geldbeträge veruntreuen musste, blieb allerdings auch nach dem Prozess unklar.
Fest steht, dass sich der Angeschuldigte nach einer Umstrukturierung in der Bank vor einer Aufdeckung fürchtete. So stark, dass er seine Vorgesetzten im November 2007 über seine Verfehlungen informierte. Laut Anklageschrift hatte er bis zu 1,12 Millionen Franken der Bank in die eigenen Taschen fliessen lassen.
Dank Aufklärung milde Strafe
Verteidiger Hohler verlangte eine Strafsenkung auf noch 14 Monate bedingt sowie den Verzicht des genetischen Fingerabdruck seines Klienten. Mit Erfolg, da das Gericht dem Angeklagten zugute hielt, dass er zur Aufklärung seiner Delikte viel beigetragen habe. Die Richter sprachen 14 Monate aus und wiesen sogar die Erstellung eines DNA-Profils zurück. Der Gerichtspräsident Roger Weber erklärte zum Abschluss, dass er kaum davon ausgehe, dass der Angeklagte bei diesem Verdikt in die Berufung gehen werde.


























