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Autohalter verurteilt
08. Februar 2012 23:55; Akt: 08.02.2012 20:24 Print
Macho-Gehabe eines Bülachers bestraft
von Attila Szenogrady - Um zu imponieren, hat ein Bülacher Autolenker vor dem Hauptbahnhof in Zürich auf das Gaspedal gedrückt. Zu Unrecht, wie nun das Gericht befand und den Beschuldigten wegen Verursachens vermeidbaren Lärms zu einer Busse verurteilte.
Das nun eröffnete Urteil des Bezirksgerichts Zürich hat Seltenheitswert: Es hat einen heute 24-jährigen Automobilisten aus Bülach wegen Verursachens vermeidbaren Lärms durch über mässiges Beschleunigen zu einer Geldbusse von 40 Franken verurteilt.
Der Angeschuldigte war in der Nacht auf den 21. November 2009 mit seinem hochtourigen BMW M3 über den Bahnhofplatz in Zürich gefahren und hatte dabei grundlos im Stand auf das Gaspedal gedrückt. Der Schweizer mit mazedonischen Wurzeln wollte dabei offenbar die Stärke seiner Boliden demonstrieren.
Polizei hörte mit
Zum Pech des Angeschuldigten waren zwei Polizeibeamte gerade am Tatort zu Fuss unterwegs. Sie nahmen den grossen Lärm des Fahrzeugs sogleich wahr und wollten den verdächtigen Lenker einer Kontrolle unterziehen. Allerdings ohne Erfolg. So bekam es der Beschuldigte aufgrund der in Zivil gekleideten Männer mit der Angst zu tun und suchte sogleich das Weite. Da die Beamten die Kontrollschilder des Fahrzeugs notiert hatten, war die Flucht jedoch umsonst.
Strafbares Verhalten
Mitte Januar hatte der Vorfall am Bezirksgericht Zürich ein rechtliches Nachspiel. Der Bülacher Autolenker verlangte dabei einen vollen Freispruch und zog dabei die belastenden Aussagen der Polizei in Zweifel. Er sei normal gefahren, machte er geltend.
Vergebens, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Es verurteilte den Angeschuldigten anklagegemäss. Allerdings senkte es die Busse der Anklagebehörde von 100 Franken aufgrund eines leichten Verschuldens auf gerade noch 40 Franken.
Die Kosten des Stadtrichteramtes von 872 Franken auferlegte der Einzelrichter dem Beschuldigten. Die Gerichtskosten von 600 Franken wurden dem Beschuldigten aufgrund der Strafsenkung nur zu zwei Dritteln angelastet.
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Alle 8 Kommentare





























Busse von 100CHF auf 40CHF gesenkt.
Aber statt 60CHF gespart zu haben, gibt er nun 812CHF mehr aus. Ohne Anwaltskosten... Gut gespart!!
Verhältnis Busse Gerichtskosten
Ernsthaft ? Für 40.- Fr. Busse und rund 1200.- Fr. Gerichtskosten ? Bürokratie vom feinsten...
Eine Busse kan man auch Zahlen...
Die Gerichtskosten entstehen, wenn man nicht selber rechnen kann! Er hat keinen Freisppruch bekommen... daher die Kosten die dem "Verursacher" angerechnet werden.
@Markus Meier
Das grundsätzliche Problem ist, dass es ein grosses Risiko ist, sich überhaupt rechtlich gegen Bussen zu wehren. Erhält z.B. jemand eine Busse, weil er irgendwo zu schnell unterwegs war, wo ein Tempo-Schild hinter Bäumen versteckt war, muss er sich trotzdem überlegen, ob er sich überhaupt verteidigen soll, weil es schnell noch viel teurer werden kann...
Super
Geschieht ihm recht. Wer es nötig hat, so anzugeben, soll auch die Strafe mit Würde übernehmen. Aber eben, bei gewissen Leuten ist das Auto nichts weiteres als ein verlängerter Penis!