Auge ausgeschlagen

10. September 2009 14:47; Akt: 10.09.2009 16:31 Print

Milde Strafe für Prügel-BlondineMilde Strafe für Prügel-Blondine

von Attila Szenogrady - Während eines Streits um echte blonde Haare hat eine Zürcher Büroangestellte einer Kollegin mit einem Cognac-Glas ein Auge ausgeschlagen. Nun kam die Täterin mit einem blauen Auge davon.

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Grundsätzlich war der Fall vom 29. Mai 2007 nicht mehr bestritten. Demnach hatte sich eine heute 29-jährige Büroangestellte am Abend in einer Zürcher Bar mit einer Kollegin zerstritten. Dabei warf die jüngere und blond gefärbte Angeklagte der heute 43-jährigen Dekorateurin vor, dass diese über gar keine echten blonden Haare verfügen würde. Als die Angeschuldigte der Geschädigten auch noch ihre Zigarette entwendete und auf den Boden warf, eskalierte die Situation.

Linkes Auge verloren

Sicher ist, dass sich beide Frauen gegenseitig in die Haare gerieten. Wobei die falsche Blondine laut Anklage zu ihrem Cognac-Glas griff und dieses gegen die linke Gesichtshälfte ihrer Gegnerin schlug. Mit fatalen Folgen. Ein Glassplitter drang in das linke Auge des Opfers ein. Worauf die Geschädigte halbseitig erblindete.

Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten schwere Körperverletzung vor und forderte eine hohe Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.

Unfall geltend gemacht

Vor dem Geschworenengericht hatte die Angeschuldigte seit Anfang September ihre Unschuld beteuert und einen Unfall geltend gemacht. Sie habe bloss den Inhalt ihres Drinks in das Gesicht ihrer Kontrahentin schütten wollen. Dabei sei ihr das Glas aus Versehen weggeflogen, machte sie wiederholt geltend. Der Verteidiger sprach zudem von Notwehr, da die Geschädigte zuerst seine Mandantin massiv an einem Arm gepackt und an den Haaren gerissen habe.

Laut Gericht kein Versehen

In seinem am Donnerstag eröffneten Urteil ist das Geschworenengericht bei der rechtlichen Würdigung der Anklage gefolgt. Demnach lag kein Versehen vor. Vielmehr habe sich die beschuldigte Schweizerin einer schweren Körperverletzung schuldig gemacht, führte der Gerichtsvorsitzende Pierre Martin aus. Die Geschworenen hatten sich einerseits auf zwei glaubwürdige Augenzeugen abgestützt. Andererseits auf die Ergebnisse von medizinischen Gutachten. Demnach habe die Angeklagte ihr Glas in das Gesicht ihrer Gegnerin geschlagen, lautete das Fazit. Entscheidend war dabei, dass sich die Täterin an ihrer Hand verletzt hatte. Was eine einfache Schüttbewegung ausschloss.

Notwehrrecht massiv überschritten

Da die Geschädigte zuerst angegriffen hatte, hielt das Gericht der Angeklagten eine Notwehrsituation zugute. Allerdings habe sie die Grenzen mit ihrer Reaktion völlig unverhältnismässig überschritten, sagte Martin.

Das Gericht ging von einer eventualvorsätzlichen, schweren Körperverletzung aus. Wobei es bei der Strafzumessung der Angeschuldigten massiv entgegenkam. So erhielt die Zollikerin eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Zudem wurden aufgrund des Selbstverschuldens der Geschädigten die finanziellen Forderungen des Opfers um 25 Prozent gekürzt. So erhielt es ein Schmerzensgeld von 41 250 Franken. anstelle der 55 000 Franken, welche die Geschädigtenvertreterin verlangt hatte. Der invaliden Dekorateurin wurde zudem grundsätzlich Schadenersatz in noch zu bestimmender Höhe zugesprochen. Allerdings auch bei einer Kürzung von einem Viertel der Schadenssumme. Die Angeklagte soll der Gegenseite bereits 10 000 Franken aus freien Stücken bezahlt haben.