Horgner Zwillingsmord

19. März 2010 20:42; Akt: 20.03.2010 11:28 Print

Psychiater Urbaniok belastet MutterPsychiater Urbaniok belastet Mutter

von Attila Szenogrady - Im Prozess um den Horgner Zwillingsmord hat der bekannte Gutachter Frank Urbaniok den Vater entlastet. Im Gegensatz zur Mutter, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsstörung und einer grossen Belastungssituation ihre Kinder durchaus umgebracht haben könnte.

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Am Freitagabend war die Haltung des Zürcher Gerichtspsychiaters Frank Urbaniok klar: Er hatte den anfänglich mitbeschuldigten Vater infolge eines psychiatrischen Normalebefundes sowie dem Fehlen jeglicher risikorelevanten Persönlichkeitsmerkmale entlastet. Im Gegensatz zur Mutter, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsstörung durchaus als Mörderin ihrer Kinder in Frage komme, sagte Urbaniok.

Vater und Mutter untersucht

Die Befragung von Urbaniok und seiner Mitarbeiterin Astrid Rossegger nahm den ganzen Freitag in Anspruch. Das Duo führte zu Beginn aus, dass es über Vater und Mutter ein umfassendes Gutachten erstellt habe. Dabei hätten sie beide anfänglich verdächtige Personen hypothetisch als Täter in Betracht gezogen.

Urbaniok erklärte, dass der so genannte Deliktmechanismus eine zentrale Rolle eingenommen habe. Dabei handle es sich um den Zusammenhang zwischen dem Verbrechen und der Täterschaft. Was beim unauffälligen Vater aufgrund aller Informationen nicht erstellt worden sei. Dieser habe sich in der Ehe seiner Frau passiv untergeordnet und habe jegliche Konflikte vermieden. Für ihn hätten auch ein absolut sauberes Vorleben und konstante Aussagen gesprochen, machte Urbaniok geltend.

Austauschbare Wirklichkeiten

Völlig anders fiel die Begutachtung der Angeklagten Bianca B. aus. Sie weist laut Urbaniok markante Persönlichkeitsstörungen auf. So betrachte die gebürtige Österreicherin die Umwelt grundsätzlich als feindlich und bedrohlich. Hinzu kämen zwanghafte Züge, die sich in einer abnormalen Ordnungssucht sowie einem Hang zu Perfektionismus äussere, fasste der Gutachter zusammen.

Als das wichtigste Merkmal stufte Urbaniok jedoch einen instabilen Realitätsbezug ein. Was bedeutete, dass Bianca B. mit dem beliebigen Austausch von Wirklichkeiten sowie Lügengeschichten ohne Probleme leben könne. Der Übergang von Wahrheit zu einer erfundenen Geschichte sei bei ihr fliessend.

These vom Schlafwandeln wenig wahrscheinlich

Da die Angeklagte während der Untersuchung plötzlich behauptet hatte, dass sie unter Schlafwandeln leide, wurde die Begutachtung ausgedehnt. So wurde Bianca B. in einem Schlaflabor einem Test unterzogen. Mit einem unerfreulichen Ausgang für sie. So kam heraus, dass sie bei einer Episode aufgrund der gemessenen Hirnströme lediglich im Wachzustand herumgewandelt war. Laut Urbaniok hatte sie wohl simuliert. Hinzu kam, dass bereits der Tatmechanismus - so hatte die Täterschaft die beiden Kinder in ihren verschiedenen Zimmern nacheinander in ihren Betten gezielt erstickt – gegen ein Schlafwandeln sprach.

Der Druck im Kessel

In einem letzten Teil befassten sich die beiden Experten mit einem möglichen Deliktmechanismus bei der Frau. Und bejahten diesen. Urbaniok verwies darauf, dass die Mutter spätestens seit 2006 unter massiven gesundheitlichen Problemen und zunehmenden Belastungen im Alltag litt.

Zudem habe die Angeklagte in ihrem Leben die Gewohnheit entwickelt, nicht mehr tragbare Situationen einfach radikal abzuschneiden. Was Urbaniok als «clean desk» bezeichnete und mit einem überforderten Jongleur verglich, der von sieben Bällen vier wegwerfen würde, um wieder alles im Griff zu haben. Im Herbst 2007 sei der Druck im Kessel stark angestiegen, erklärte Urbaniok. Auch im Zusammenhang mit ihren zwei heimlichen Liebhabern.

Zuerst sei die Idee da gewesen, dann der Entschluss und schliesslich die zielstrebige Umsetzung der Kindstötung.

Hemmungen ausgeschaltet

Eine Geschworene wollte wissen, warum die Mutter jegliches Gewissen abgelegt und ihre Kinder getötet habe. Urbaniok machte dazu geltend, dass die Angeklagte womöglich aufgrund ihrer zwanghaften Exit-Strategie von keinen Hemmungen mehr abgehalten worden sei. Der Zug habe schon gerollt, als sie ins Zimmer der Kinder getreten sei. Sie sei wohl überzeugt gewesen, dass ihr Leben ohne Tochter und Sohn wohl einfacher gewesen wäre.

Eine Wiederholungstäterin?

Urbaniok hatte schon zuvor auf die erste, 1999 verstorbene Tochter der Angeklagten verwiesen. Die an sich fürsorgliche Mutter hatte damals ihr jammerndes Kind alleine im Zimmer zurückgelassen. Erst als es aufgehört habe zu schreien, habe sie nachgeschaut. Da war der sieben Wochen alte Säugling bereits verstorben. Was Urbaniok als merkwürdig bezeichnete und damit auch eine Wiederholungstat nicht ausschloss.

Leichtgradige Verminderung der Schuldfähigkeit

Im Falle eines Schuldspruchs ging der Gutachter nur von einer leichtgradigen Verminderung der Schuldfähigkeit von Bianca B. aus. In erster Linie wegen ihres Nachtatverhaltens, da sie sich mit Verdeckungshandlungen (Einbruch vorgetäuscht etc.) noch habe retten wollen. Eine schwere oder mittlere Verminderung sei jedenfalls ausgeschlossen,

Am Dienstag folgen die Parteianträge

Am nächsten Dienstag wird der Prozess mit den Parteianträgen fortgesetzt. Dabei werden Staatsanwalt und Verteidigung ihre Karten auf den Tisch legen. Mit dem Urteil ist am kommenden Freitag zu rechnen.