Schuss in den Kopf

10. Februar 2012 16:07; Akt: 10.02.2012 18:11 Print

Sabit I. muss 13,5 Jahre ins GefängnisSabit I. muss 13,5 Jahre ins Gefängnis

Der 23-jährige Kosovare ist vom Bezirksgericht Uster schuldig gesprochen worden, die 16-jährige Céline F. vorsätzlich getötet zu haben. Er muss 13 Jahre und sechs Monate hinter Gitter.

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Am Abend des 7. März 2009, kurz vor Mitternacht, presste der damals 20-jährige Sabit I. der 16-jährigen Céline F. eine Pistole an den Hals und drückte ab. Sie verstarb wenige Minuten nach Mitternacht im Spital Uster. Zunächst behauptete Sabit I. ein Unbekannter habe beide im Auto bedroht und seine Freundin erschossen. Doch die Polizei kam dem Verkäufer aus Oetwil am See bald auf die Schliche. Die Tatwaffe ist gemäss Anklage eine solche Browning FN 1906 gewesen. Der mutmassliche Mörder besass zudem drei weitere Pistolen, zwei Gewehre, drei Baseballschläger, einen Schlagring, eine Machete sowie ein Butterflymesser. Mit dem Messer soll er Céline F. bereits eine Woche vor der tödlichen Schussabgabe verletzt haben. Die Anklage sagt, Sabit habe aus einer Laune heraus auf seine Freundin geschossen. Vermutlich weil sie ihm Vorwürfe gemacht hatte. Sie hatte an jenem Abend herausgefunden, dass es noch eine weitere Frau im Leben des Angeklagten gab. Sabit I. ist des Mordes angeklagt, weil er besonders skrupellos gehandelt haben soll. Céline F. besuchte das Gymnasium in Zürich Stadelhofen und wäre am 20. März 2009 17 Jahre alt geworden. Sabit I. stellt den Vorfall ganz anders dar: Er habe geglaubt, die Waffe sei nicht geladen. Darum sei das Ganze ein Unfall. Der Pflichtverteidiger von Sabit I. plädierte entsprechend vor dem Bezirksgericht Uster am 6. Februar 2012. Sabit I. habe vor dem Bezirksgericht eine Mischung aus Nervosität und Ruhe an den Tag gelegt, berichten Prozessbeobachter. Der 23-Jährige sei akkurat frisiert und im Anzug vor dem Gericht erschienen. Nach vier Prozesstagen hat das Gericht entschieden: Sabit I. ist der vorsätzlichen Tötung an Céline F. schuldig gesprochen und zu 13,5 Jahren Haft verurteilt worden. Er hat das Urteil reglos zur Kenntnis genommen.

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Vier Tage lang musste sich Sabit I. vor Gericht verantworten. Kurz nach 16 Uhr hat das Bezirksgericht Uster am Freitag das Urteil bekanntgegeben: Sabit I. wird wegen vorsätzlicher Tötung der 16-jährigen Céline F. zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Überdies muss der 23-Jährige sich während des Strafvollzugs einer ambulanten Psychotherapie unterziehen. Zusätzlich zum Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung hat der junge Kosovare sich der Gefährdung des Lebens und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig gemacht.

Das Gericht konnte dem 23-Jährigen keinen Mord nachweisen. Dies, weil die Tat nicht geplant gewesen sei. Sabit I. habe erst kurz bevor er Céline F. den Lauf der Waffe an den Hals gehalten hatte, den Entschluss gefasst sie auch zu töten. Die besondere Skrupellosigkeit, die für eine Qualifizierung als Mord gegeben sein muss, erkannte das Gericht nicht. Aber es hielt fest: Wer einer Person in den Kopf schiesse, nehme deren Tod nicht nur in Kauf, sondern wolle ihn regelrecht, so der Richter. Strafmildernd wirkte sich für den Verurteilten sein jugendliches Alter aus, sowie die Tatsache, dass er die Tat nicht geplant habe. Ausserdem kam ihm zugute, dass er das Opfer nach der Tat ins Spital gefahren habe - auch wenn dies nicht unverzüglich geschah.

Sabit I. hatte am 7. März 2009 kurz vor Mitternacht der Gymnasiastin eine Waffe an den Hals gehalten und abgedrückt. Die Kugel durchschlug den Kopf der fast 17-Jährigen, die kurz darauf im Spital Uster starb. Die Staatsanwaltschaft hatte für den jungen Kosovaren auf Mord plädiert. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert und eine maximale Strafe von 39 Monaten Haft als angemessen angesehen. Weil der Angeklagte seit der Tat im März 2009 in Untersuchungshaft sass, wäre er so schon in knapp sechs Monaten freigekommen.

Gericht geht nicht auf Unfalltheorie ein

Der 23-Jährige selber stritt während des Prozesses ab, dass er dabei «bewusst und gewollt» agierte, wie das Staatsanwalt Adrian Kaegi sah. Es sei keinesfalls eine gewollte Tat gewesen, sondern ein Unfall. Er habe vor der jungen Frau angeben wollen. «Es ist scheisse gelaufen», so der Angeklagte vor Gericht. Er sei sicher gewesen, dass keine Patrone mehr im Pistolenlauf oder im -magazin war, als er ihr den Lauf an den Hals setzte und abdrückte.

Das Gericht sah es anders: Weil man keine Patronen finden konnte, gingen die Richter davon aus, dass Sabit I. sehr wohl gewusst habe, dass sich noch welche im Lauf befinden dürften. Gemäss Ermittlungen «verschwand» die Waffe auf dem Weg vom Tatort – einem Parkplatz in Volketswil ZH – ins Spital. Der Beschuldigte hatte einen Umweg entlang des Greifensees gewählt. Würde sie gefunden, könnten Experten feststellen, ob sie einen Defekt hatte, was die Unfalltheorie stützen würde. Der Verteidiger von Sabit I. sagte vor Gericht: «Mein Mandant weiss nicht, wo die Waffe ist.» Für die Richter steht fest, dass der Beschuldigte alles daran gesetzt hätte, die Waffe zu finden, wenn diese tatsächlich kaputt gewesen sei.

Familie sorgt für Tumulte

Die Unfalltheorie hielt vor Gericht auch deshalb nicht stand, weil der Täter der Gymnasiastin schon eine Woche davor ein Messer an den Hals gedrückt hatte. Dies sei eine ausserordentlich skrupellose Handlung gewesen. Auch die Tatsache, dass der Kosovare nicht sofort mit dem noch lebenden Opfer ins Spital gefahren war, sondern erst auf einem Parkplatz seinen Bruder getroffen hatte, liess die Richter an der Unfalltheorie zweifeln. Warum der Verurteilte beim «Prahlen» zweimal den Abzug der Browning FN 1906 betätigte, blieb sein Geheimnis - auch nach der Urteilsverkündung.

Der 23-Jährige nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. Ganz anders hingegen die Familienangehörigen: Sie sorgten nach dem Urteil für tumultartige Szenen vor dem Gerichtssaal. Polizisten, die den ganzen Prozess über sehr zahlreich präsent waren, hatten Mühe dafür zu sorgen, dass wieder Ruhe einkehrte.

An die Freiheitsstrafe werden dem Beschuldigten knapp drei Jahre Untersuchungs- und Sicherheitshaft angerechnet. Noch in der Tatnacht wurde er festgenommen; seither sitzt er in Haft.

Den Eltern der getöteten Gymnasiastin hat der Kosovare Genugtuungszahlungen von je 45 000 Franken und eine Prozessentschädigung von total 70 000 Franken zu entrichten. Die Gerichtsgebühr von 9000 Franken sowie die Untersuchungs- und Verfahrenskosten werden dem Beschuldigten auferlegt.

Urteil wird weitergezogen

Staatsanwalt Adrian Kaegi erklärte nach der Urteilseröffnung, er werde sich «reiflich überlegen», gegen das Urteil Berufung einzulegen. Allein schon der aufgesetzte Schuss in den Kopf zeuge von der Skrupellosigkeit des Vorgehens. Das Urteil wird aber sicher angefochten: Der Verteidiger hat dies bereits angekündigt.

Der Vater der getöteten jungen Frau erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, die Familie nehme mit Erleichterung zur Kenntnis, dass das Gericht die Unfalltheorie nicht akzeptiert habe. «Bestürzend und überraschend» sei dagegen, dass bei einem aufgesetzten Kopfschuss die Skrupellosigkeit für eine Einstufung als Mord verneint worden sei.

(amc/sut/jam/sda)