Zürich

08. April 2011 19:08; Akt: 08.04.2011 19:18 Print

Taxifahrer soll seine Familie gequält habenTaxifahrer soll seine Familie gequält haben

von Attila Szenogrady - Ein Taxichauffeur aus Zürich soll für 14 Jahre ins Gefängnis. Der Vater hat laut Anklage jahrelang seine Lebenspartnerin in der Wohnung eingesperrt, krankhaft überwacht und geschlagen.

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Der zuständige Staatsanwalt sprach von einer mehrjährigen Leidensgeschichte, die erst durch den verzweifelten Anruf einer Tochter bei der Polizei beendet wurde. Die Polizisten nahmen am 9. September 2008 den heute 46-jährigen Vater fest.

Seit Freitag steht der Schweizer Staatsangehörige kosovarischer Abstammung wegen qualifizierter Freiheitsberaubung, schwerer Körperverletzung, Verletzung der Fürsorgepflicht und weiteren Delikten vor dem Bezirksgericht Zürich.

Laut Anklage ein kontrollsüchtiger Quälvater

Nach der Lektüre der Anklageschrift konnte der drakonische Strafantrag des Staatsanwaltes von 14 Jahren Freiheitsentzug nicht mehr verwundern. So soll der Beschuldigte seiner Lebenspartnerin bereits im Sommer 2005 verboten haben, die gemeinsame Stadtzürcher Wohnung zu verlassen oder die Polizei zu benachrichtigen. Kurz zuvor war die Geschädigte ins Frauenhaus geflüchtet. Sie erreichte damals, dass ihr Freund sich schriftlich verpflichten musste, zukünftig keine physische oder psychische Gewalt gegen sie anzuwenden.

Schon nach wenigen Wochen hielt sich der Mann nicht mehr an der Vereinbarung. Im Gegenteil: Er schlug das Opfer regelmässig mit einem Plastikrohr und liess es nicht mehr nach draussen. Die Frau musste bis zum September 2008 - grösstenteils hinter verschlossenen Fensterläden – in der Wohnung verharren. Wobei der kontrollsüchtige Vater zwecks Überwachung auch eine Videokamera installierte und Filme für 1 700 Stunden herstellte.

Auch die Kinder als Opfer aufgeführt

Laut Anklage schlug der Beschuldigte auch mit einem Metallknauf auf die Mutter ein. Oder verschloss ihren Mund mit einem Klebeband. Die zwei Töchter und der Sohn wurden oft Zeugen der Übergriffe oder kamen selber unter die Räder. Auch sie wurden häufig geschlagen und durften nicht mit anderen Kindern spielen.

Vor Gericht hinterliess der Vater einen wirren Eindruck. Teilweise stellte er die Vorwürfe in Abrede, gab dann wiederum einzelne Vorfälle unumwunden zu. Von einer Freiheitsberaubung wollte er aber nichts wissen.

Verteidigung plädiert auf drei Jahre

Die Verteidigung verlangte Freisprüche von den Hauptvorwürfen. Wegen einfacher Körperverletzung und Nebendelikten sei höchstens eine Freiheitsstrafe von drei Jahren angemessen. Der Anwalt verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft ein unzulässiges Schwarz-Weissbild gemalt habe. Was nicht angehe.

Dem Verteidiger kam entgegen, dass sowohl die Mutter als auch die Kinder trotz ihren früher belastenden Aussagen heute wieder hinter dem Vater stehen und ihr Desinteresse an einer Verurteilung abgegeben haben. Das Gericht wird sein Urteil voraussichtlich am Freitag in einer Woche eröffnen.