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Nach der Niederlage
03. Februar 2010 08:20; Akt: 03.02.2010 08:24 Print
Tieranwalt erwägt Rekurs gegen Hechturteil
von Marius Egger - Der Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel zerrte am Dienstag einen Fischer vor Gericht, der einen 116-Zentimeter-Hecht aus dem Zürichsee gezogen hatte. Im Interview mit 20 Minuten Online spricht Goetschel über seine Beweggründe und erklärt, was Fischen mit afrikanischen Safaris anno 1902 gemein hat.

Eine herbe Niederlage für Tieranwalt Antoine Goetschel (Bild: Keystone)
Sie und der Zürcher Tierschutz verklagen einen Fischer. Was war am Hecht-Fang falsch?
Antoine F. Goetschel: (überlegt lange) Ich finde folgende Frage spannend: Ist es Tierquälerei, wenn ein Fischer einen Trophäen-Hecht an der Angel hat und einen zehnminütigen Kampf führt, der sogar den Fischer erschöpft? Bei einem Hund oder einer Katze ist der Fall klar.
P. G. zog einen 116-Zentimeter-Hecht aus dem Zürichsee - und wurde von Goetschel angeklagt
Tieranwalt-Initiative
Am 7. März stimmen die Schweizer über die Tieranwalt-Initiative ab. Sie verlangt die Einsetzung kantonaler Tierschutzanwälte. So soll eine konsequentere Verfolgung und härtere Bestrafungen von Tierquälern erreicht werden.
Bislang kennt nur der Kanton Zürich die Funktion des Tieranwaltes. Die Zürcher Stimmbevölkerung hatte 1992 dieser Einrichtung zugestimmt. Pro Jahr kostet der Tieranwalt den Steuerzahler rund
Der Bundesrat stellt sich gegen die Initiative. Sie sei unnötig, weil die bestehenden Tierschutz-Instrumente ausreichend seien. Ebenso abgelehnt wird die Initiative von National- und vom Ständerat. Befürwortet wird sie hingegen vom Schweizer Tierschutz. (mlu)
Was hätte der Fischer denn tun sollen?
Wenn der Fischer merkt, dass er einen Kapitalen an der Angel hat und es zu einem langen Kampf kommt, muss er die Schnur durchschneiden und den Fisch erlösen.
Ist ein Fischleben mit einem Haken im Maul besser?
Der Haken bleibt gar nicht im Maul. Er rostet und zersetzt sich.
Nach einigen Wochen vielleicht. Ist das keine Tierquälerei?Wohl weniger als der harte Kampf.
Entscheidend für die Strafanzeige war der «lange Kampf» des Fischers mit dem Hecht. Ab wie vielen Minuten ist es aus Ihrer Sicht Tierquälerei?
In Deutschland gibt es ein Urteil aus dem Jahr 1993. Ein Fischer wurde damals verurteilt, weil er länger als eine Minute gedrillt hat. Also wurde er wegen Tierquälerei zur Rechenschaft gezogen. Diese Frage wollte ich auch von einem Schweizer Gericht beantwortet haben. Leider habe ich noch keine Antwort erhalten.
Warum nicht? Der Fischer wurde frei gesprochen.
Das Gericht konzentriert sich aber nur aufs Fischereirecht. Das Tierschutzgesetz hat der Richter völlig ausgeblendet. Das würde ja bedeuten, dass es rechtlich keine Quälerei von Fischen gibt. Das stimmt aber nicht. Immerhin haben wir seit 1982 105 Fälle von Tierschutzwidrigkeiten mit Fischen in der Schweiz. Ich werde das Urteil jedenfalls genau studieren und allenfalls Rekurs einlegen. Aber es geht auch um etwas anderes.
Worum?
Um das Prahlen des Fischers mit dem kapitalen Fisch im «Tages Anzeiger».
Das mag für gewisse Leute moralisch verwerflich sein, strafrechtlich ist es nicht relevant.
Es ist aber leider immer noch gang und gäbe. Mich erinnert das an eine afrikanische Safari im Jahr 1902. Wenn man damals einen Löwen erlegt hatte, einen Fuss auf den Kopf stellte und in die Kamera lächelte. Dieses Bild ist für manche Tierfreunde eine Provokation.
Lösen Sie dieses Problem mit einem Verfahren?
Es geht um das unsensible Verhalten gegenüber Tieren. Das ist ein aus der Mode geratenes Dominanzverhalten und stösst vielen sauer auf.
Den Fischern ging es um die Frage, ob der Tierschutz ihnen das Fischen grundsätzlich verbieten kann.
Es geht mir persönlich überhaupt nicht um das. Fischen ist erlaubt und eine Mehrheit der Bevölkerung steht dazu. Dass Fische gemäss der neuen Tierschutzverordnung sofort betäubt werden müssen, ist schon ein grosser Fortschritt. Dass ein Fisch über längere Zeit gedrillt wird, hat durchaus eine Tierschutzrelevanz. Was, wenn der Drillvorgang dreissig, sechzig Minuten gedauert hätte?
Viele Leser fragen sich, ob Sie als Tieranwalt nichts Besseres zu tun haben.
Das Schwergewicht meiner Arbeit liegt bei Hunden, dann Rindvieh und Katzen, gefolgt von Schweinen. Dieser Fall ist in verschiedener Hinsicht einzigartig. Und wenn der Staatsanwalt Anklage erhebt, so ist es meine Amtspflicht, diese vor Gericht zu stützen.
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Alle 542 Kommentare





























tierarzt für bedürftige keine p raxis
der tierarzt der stadt zuerich,der fuer beduerfdige menschen mit tieren behandelt zum groessten teil gratis,hat nicht mal einen raum zur verfuegung wo er die tierchen artgerecht sauber,mit allem was dazu gehoert (roentgen,apparate zum sterilisieren der instrumente)behandeln kann.fuer das hat die stadt kein geld?das reiche zuerich kann nicht mal eine raeumlichkeit zur verfuegung stellen?der tierarzt muss in einem kleinen hunde salon praktizieren.eine schande ist das!!!
Wie bitte ?
Das ist wohl ein Witz ? Ich bin ja für den Tieranwalt, aber hier übertreibt er es gewaltig, oder würde er einen Orca verklagen, weil sie ihre Beute zuerst herumwerfen, statt gleich zu töten ? Oder die Katze, welche die Maus ihren Jungen hinlegt ? Da gibt es wichtigeres, Herr Goetschel
und nun?
Jetzt war es Trester den die Hunde in ihrer Gier gefressen haben. Wo bleibt die Entschuldigung?