Bluttat von Oberrieden

27. Oktober 2011 09:20; Akt: 27.10.2011 15:16 Print

Trotz Tötung - Fabienne Z. ist unschuldigTrotz Tötung - Fabienne Z. ist unschuldig

Mit 22 Jahren erschoss Fabienne Z. ihren Vater. Nun hat sie das Bezirksgericht Horgen vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Staatsanwalt Manuel Kehrli prüft einen Weiterzug.

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Die Angeklagte (rechts) mit ihrer Anwältin Karen Schobloch.

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In Todesangst hatte sie ihren Vater erschossen. Nun hat das Bezirksgericht Horgen die 24-jährige Frau am Donnerstagmorgen vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Die junge Frau erhält 7585 Franken Schadenersatz und 23 000 Franken Genugtuung. Die eingezogene Tatwaffe bleibt beschlagnahmt.

Das Gericht entschied, dass Fabienne Z. in einem entschuldbaren Notwehrexzess oder gar in reiner Notwehr handelte und darum von der Anklage freizusprechen sei. Es folgte damit den Argumenten der Verteidigerin von Fabienne Z. Diese hatte argumentiert, dass Fabienne keine andere Möglichkeit hatte, sich gegen den auf sie zustürmenden Vater zu wehren und ausserdem in einem Zustand höchster Erregung war.

Staatsanwalt prüft Weiterzug

Staatsanwalt Manuel Kehrli hingegen forderte eine Bestrafung von sieben Jahren. Fabienne habe die Waffe schon gezückt gehabt, als der Vater wieder ins Zimmer kam und habe damit den zweiten Angriff provoziert. Hätte sie sich anders gewehrt, wäre es nicht zur Tötung gekommen. Auch er gestand der Beschuldigten damit Notwehr zu, sie habe aber die Grenzen der Verhältnismässigkeit überschritten.

Kehrli wird sicherlich Berufung anmelden, um die ausführliche Urteilsbegründung zu erhalten. «Sobald ich über diese verfüge, entscheide ich, ob ich den Fall an die nächste Instanz weiterziehe», sagte Kehrli nach der Urteilsverkündung.

Fabienne Z. erleichtert und etwas ungläubig

Fabienne Z. selbst zeigte sich sehr erleichtert über den Freispruch und warf sich nach der Verhandllung vor Freude ihrem Freund an den Hals. «Sie war zunächst ungläubig, dass es wirklich so gekommen ist, wie sie inständig gehofft hat», sagte ihre Anwältin Karen Schobloch.

Die Angeklagte sagte am Dienstag zu Beginn des Prozesses, sie habe damals in Todesangst mit ihrem Revolver auf ihren tyrannischen Vater geschossen, der in ihrem Zimmer wütend auf sie zugerannt sei. Er habe «Ich bringe dich um» geschrien. Ein einziger Schlag reiche dazu aus, habe der 150 Kilogramm schwere Kampfsportler gesagt.

Tyrannisches Familienoberhaupt

Das Familienoberhaupt sei immer wieder ausgerastet, wenn es alkoholisiert nach Hause gekommen sei, erzählte sie weiter. In früheren Fällen sei sie jeweils aus der Wohnung geflüchtet. Am 1. Oktober 2009 sei ihr das nicht möglich gewesen.

Die Waffe hatte sich die junge Frau fünf Monate vor der Tat legal gekauft, nachdem sie Opfer eines Überfalls geworden war.

Mit Material von SDA

(ann/sda)

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  • Sam Meier am 08.11.2011 09:30 Report Diesen Beitrag melden

    Rechtsfrage

    Ich frage mich, wo die 5 Schüsse den Vater getroffen haben. Ist er evtl nach dem ersten Schuss schon zu Boden gegangen? etc. Was die Entschädigung angeht, denke ich ist ein Prozess in jedem Schusswaffengebrauch angebracht, aber anschliessend noch Belohnen - Jeder Polizist, der gerechtfertigt Schusswaffengebrauch macht ist hinterher schlimmer dran (Job los, Strafverfahren am Hals, etc.) Wo bitte ist da noch die Verhältnismässigkeit. Brauchts nun Bürgerwehren, da ja Zivilisten "aus Notwehr" handeln oder dürfen Polizisten endlich ihren Job machen ohne gleich Strafe zu fürchten?

    • Beat Eichelberger am 18.11.2011 11:06 Report Diesen Beitrag melden

      Grundrecht

      Guter Herr Meier, das Recht auf Notwehr ist sowohl angeboren, als auch im Gesetz verankert. Wenn Sie bei einem Angriff tatenlos miterleben wollen, wie Sie abgeschlachtet werden, bitte. Ihre Entscheidung. Aber Notwehr ist ein grundlegendes, unantastbares Recht jedes ubescholtenen Bürgers. Die Entschädigung hat wohl nichts mit dem Grund des Prozesses zu tun. Die erhält, soweit ich informiert bin, jeder der freigesprochen wird als Entschädigung für die Dauer der U-Haft etc.

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  • Bruno am 28.10.2011 16:01 Report Diesen Beitrag melden

    Erleichterung

    Ich habe die ganze Verhandlung mit grosser Aufmerksamkeit mitverfolgt und ich bin sowas von froh, dass sie freigesprochen wurde. Dass nun alle SVP-Freunde in den Kommentaren wieder "Kuschel-Justiz" schreien, ist ja klar. Aber wer den Fall verfolgt hat weiss, dass sie aus Notwehr gehandelt hat und die Entscheidung des Gerichts die einzig richtige war.

    • Elke Zapfenstreich am 29.10.2011 01:56 Report Diesen Beitrag melden

      Ich glaube

      hier hat's den einen oder anderern rechtslastigen Waffennarren, der dieses Urteil superprima findet.

    • Beat Eichelberger am 18.11.2011 11:09 Report Diesen Beitrag melden

      Links-rechts?

      Bruno, ich glaube nicht, dass es hier um links oder rechts geht. Es geht im wesentlichen darum, dass grosse Teile der Kommentatoren noch nicht mal in der Lage sind, Notwehr (klar rechtlich erlaubt) und Selbstjustiz (klar verboten) zu unterscheiden. Ich bin selber bürgerlich wählender und finde dass dies das einzig richtige Urteil war. Notwehr darf in gar keinem Falle eingeschränkt werden.

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  • NickTschan am 28.10.2011 11:20 Report Diesen Beitrag melden

    Wahnsinn / CH-Justiz ^^

    Dieses Urteil ist nur lächerlich!Seit wann darf man einen Vater/Menschen erschiessen ohne Bestrafung?und seit wann erhält man in der Schweiz auch noch Geld/Entschädigung wenn man jemanden tötet!?Wahnsinn! 5Schüsse, nicht nur einer!?das ist für mich nicht "Notwehr" Danke das hier einige auch so denken wie ich!Es tut mir leid für diese 2Frauen, jedoch hätten Sie, wenns so schlimm war, schon längst hilfe suchen können!dänke auch, wenns der Sohn gewesen wäre, sitze er jz im Knast! Willkommen im WildenWesten, Gesetze???????

    • Landschäftler am 28.10.2011 19:09 Report Diesen Beitrag melden

      Wahnsin

      Herr Tschan, wären Sie auch so entrüstet, wenn - angenommen - der Vater die Tochter getötet hätte und - weil er ziemlich angetrunken war - mit mildernden Umständen zu einer bedingten Gefängnis- oder Geldstrafe verurteilt worden wäre? Das Urteil ist OK; die junge Frau ist genug gestraft.

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