Schuss in den Kopf

07. Februar 2012 14:30; Akt: 08.02.2012 10:57 Print

Verteidiger findet 39 Monate Haft angemessenVerteidiger findet 39 Monate Haft angemessen

Sabit I. hat seine 16-jährige Freundin erschossen. Die Anklage wertet die Tat als «skrupellos» und fordert 20 Jahre Haft. Der Verteidiger konterte am Dienstag und plädiert auf fahrlässige Tötung.

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Am Abend des 7. März 2009, kurz vor Mitternacht, presste der damals 20-jährige Sabit I. der 16-jährigen Céline F. eine Pistole an den Hals und drückte ab. Sie verstarb wenige Minuten nach Mitternacht im Spital Uster. Zunächst behauptete Sabit I. ein Unbekannter habe beide im Auto bedroht und seine Freundin erschossen. Doch die Polizei kam dem Verkäufer aus Oetwil am See bald auf die Schliche. Die Tatwaffe ist gemäss Anklage eine solche Browning FN 1906 gewesen. Der mutmassliche Mörder besass zudem drei weitere Pistolen, zwei Gewehre, drei Baseballschläger, einen Schlagring, eine Machete sowie ein Butterflymesser. Mit dem Messer soll er Céline F. bereits eine Woche vor der tödlichen Schussabgabe verletzt haben. Die Anklage sagt, Sabit habe aus einer Laune heraus auf seine Freundin geschossen. Vermutlich weil sie ihm Vorwürfe gemacht hatte. Sie hatte an jenem Abend herausgefunden, dass es noch eine weitere Frau im Leben des Angeklagten gab. Sabit I. ist des Mordes angeklagt, weil er besonders skrupellos gehandelt haben soll. Céline F. besuchte das Gymnasium in Zürich Stadelhofen und wäre am 20. März 2009 17 Jahre alt geworden. Sabit I. stellt den Vorfall ganz anders dar: Er habe geglaubt, die Waffe sei nicht geladen. Darum sei das Ganze ein Unfall. Der Pflichtverteidiger von Sabit I. plädierte entsprechend vor dem Bezirksgericht Uster am 6. Februar 2012. Sabit I. habe vor dem Bezirksgericht eine Mischung aus Nervosität und Ruhe an den Tag gelegt, berichten Prozessbeobachter. Der 23-Jährige sei akkurat frisiert und im Anzug vor dem Gericht erschienen. Nach vier Prozesstagen hat das Gericht entschieden: Sabit I. ist der vorsätzlichen Tötung an Céline F. schuldig gesprochen und zu 13,5 Jahren Haft verurteilt worden. Er hat das Urteil reglos zur Kenntnis genommen.

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Auf eine Freiheitsstrafe nicht über 39 Monaten wegen fahrlässiger Tötung plädierte der Verteidiger am Dienstag im Mordprozess vor dem Bezirksgericht Uster ZH. Der Staatsanwalt hatte am Montag 20 Jahre wegen Mordes gefordert.

Laut dem Anwalt des heute 23-Jährigen, der im März 2009 seine 17-jährige Freundin erschossen hat, ist der Beschuldigte vom ebenfalls eingeklagten Vorwurf der Gefährdung des Lebens freizusprechen. Widerhandlungen gegen das Waffengesetz anerkennt er.

Der Kosovare hat sich seit Montag vor dem Gericht zu verantworten. Angeklagt ist er des Mordes: Unbestritten ist, dass er am 7. März 2009 kurz vor Mitternacht der Gymnasiastin eine Waffe an den Hals hielt und sie mit einem Schuss tötete.

Laut Staatsanwalt Adrian Kaegi geschah dies «bewusst und gewollt». Der Beschuldigte habe die Freundin kaltblütig hingerichtet. Sie sei ihm lästig geworden, nachdem sie sich beschwert habe, dass da noch andere Frauen seien. Kaegi verlangt eine 20-jährige Freiheitsstrafe.

Verteidiger Mario Bortoluzzi plädierte auf fahrlässige Tötung. Es sei keinesfalls eine gewollte Tat gewesen, sondern ein Unfall. Sein Mandant habe vor der jungen Frau angeben wollen. Er sei sicher gewesen, dass keine Patrone mehr im Pistolenlauf oder im -magazin war, als er ihr den Lauf an den Hals setzte und abdrückte. Die Kugel durchschlug den Kopf des Opfers, das kurz darauf im Spital Uster starb.

Dass der Beschuldigte zu Beginn der Ermittlungen falsche Angaben zur Tat gemacht hatte, sei zwar «unschön», sagte der Verteidiger. «Das macht ihn aber nicht zum Mörder.» Mit der Tötung der Freundin habe sich sein Mandant ein sehr schweres moralisches Verschulden aufgeladen. Auch wenn die Tat fahrlässig erfolgt sei, so sei sein Verhalten «absolut unentschuldbar» gewesen.

Bortoluzzi bemühte sich in seinem Plädoyer am Dienstag während Stunden, die Arbeit der Ermittler und des Staatsanwalts zu desavouieren. Er zerpflückte akribisch Zeugenaussagen, Angaben des Beschuldigten, Aufzeichnungen des Staatsanwalts und zahllose Details.

Auch Formfehler im Verfahren monierte er: So sei der Beschuldigte nicht früh genug auf sein Recht auf Beizug eines Anwalts aufmerksam gemacht worden. Seine frühen Aussagen seien deshalb nicht verwertbar.

Keine Antwort zu Verbleib der Tatwaffe

Eine wichtige Frage im Verfahren ist jene nach dem Verbleib der Tatwaffe und der dazugehörigen Patronen. Der Beschuldigte schweigt dazu eisern. Gemäss Ermittlungen «verschwand» sie auf dem Weg vom Tatort - einem Parkplatz in Volketswil ZH - ins Spital. Der Beschuldigte hatte einen Umweg entlang des Greifensees gewählt. Würde sie gefunden, könnten Experten feststellen, ob sie einen Defekt hatte, was die Unfalltheorie stützen würde.

Bortoluzzi versicherte: «Mein Mandant weiss nicht, wo die Waffe ist.» Er zeichnete - als Gedankenspiel, wie er sagte - die Möglichkeit nach, dass der Bruder des Beschuldigten die Waffe habe verschwinden lassen. Gelegenheit dazu hätten zudem Schwester und Mutter gehabt, das Auto sei unverschlossen vor der Notaufnahme des Spitals gestanden.

Nach dem Plädoyer des Verteidigers hatte Staatsanwalt Kaegi Gelegenheit zu einer Erwiderung - einer sogenannten Replik. Später konnte Verteidiger Bortoluzzi ebenfalls nochmals Stellung nehmen. Das Urteil wird noch diese Woche eröffnet. Ob am Donnerstag oder Freitag, ist noch offen.

(sda)