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Sportarzt schuldig
03. Februar 2012 18:44; Akt: 03.02.2012 19:10 Print
Walter Frey hat illegal «GC» vertrieben
von Attila Szenogrady - Das Bezirksgericht Zürich hat mit Walter Frey den bekannten Chefarzt des Swiss Olympic Medic Centers wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz verurteilt.
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Sport-Doping
Nach dem Schuldspruch verstand der heute 54-jährige Walter Frey die Welt nicht mehr: «Ich habe lediglich versucht, meinen Sportlern mit «GC» ein dopingfreies Nahrungsergänzungsmittel abzugeben.» Fest steht, dass das Präparat vor der Abnützung von Knorpel bei Hochleistungssportlern schützen sollte.
Sportarzt Walter Frey wurde das Medikament GC zum Verhängnis.
Infografik
DopingDoping im Radsport
Laut Statthalteramt des Bezirks Zürich bezog der beschuldigte Arzt zwischen Mai 2004 und Mai 2006 rund 880 Dosen «GC» und setzte es vorwiegend im Sportbereich ab. Dabei soll er Einnahmen von über
Freispruch gefordert
Das Statthalteramt hatte den Chefarzt bereits im Februar 2010 mit 300 Franken gebüsst und verpflichtet, die unrechtmässigen Einnahmen dem Fiskus abzuliefern. Frey erhob Einsprache und liess am Freitag seinen Rechtsanwalt vor dem Bezirksgericht Zürich auf einen vollen Freispruch plädieren.
Der Verteidiger machte einen Verbotsirrtum seines Klienten geltend. Zudem sei das Arthrose-Mittel «GC» heute völlig legal. Frey selber führte aus, dass er sich damals auf die Angaben des Pharma-Vertreters verlassen habe. Zudem verglich er das fragliche Medikament mit Milch.
Trotz Schuldspruch von Strafe Umgang genommen
Das Gericht kam dennoch zu einem Schuldspruch und führte aus, dass Frey sich hätte erkundigen müssen. Es lastete ihm eine fahrlässige Unterlassung an und führte aus, dass er «GC» als Medikament abgegeben habe.
Trotz des Schuldspruchs nahm das Gericht Umgang von einer Strafe. Einerseits sei das Präparat heute legal. Andererseits habe sich Frey nicht bereichern wollen, hielt die zuständige Einzelrichterin fest. Auch bei der Ersatzforderung kam sie dem Chefarzt entgegen.
So ging das Gericht nur vom persönlichen Gewinn des Mediziners und nicht vom gesamten Verkaufspreis aus. Was bedeutet, dass Frey statt über
Berufung angekündigt
Der Rechtsanwalt Freys kündigte kurz nach der Urteilseröffnung Berufung gegen den Entscheid an. Das Bezirksgericht Zürich hat in den letzten Monaten weitere Strafprozesse gegen andere Ärzte bezüglich «GC» durchgeführt. Allerdings wurde erst jetzt das erste Urteil eröffnet.
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Da ist..
...mal wieder die Frage wo Doping anfängt. Und sollte er wirklich nur dem Pharma Hersteller geglaubt haben ohne sich selbst zu erkundigen, ist er selbst schuld. Da ist bei Leuten die Medikamente abgeben die Verantwortung einfach zu hoch
Glucosamine
Vermutlich handelt es sich beim erwähnten Mittel "GC" um Glucosamine, das z.Bsp. in den USA schon ca. 20 Jahre lang verwendet wird. Es wirkt nur in ganz bestimmten Fällen, ist aber bei Sportlern mit Gelenk-Problemen einen Versuch wert. Kann problemlos aus den USA bestellt werden, sicher günstiger als bei Leuten wie Dr. Frey... Es ist (noch) legal, Nahrungsergänzungen zum Eigengebrauch selber aus dem Ausland zu bestellen. Sofern es nicht Medikamente (Doping wie z.Bsp. Anabolika) sind.