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Waffennarr von Netstal
03. September 2010 15:14; Akt: 03.09.2010 15:57 Print
Zürcher Richter sahen das Unheil kommen
von Attila Szenogrady - Der Mann, der sich Mitte August in Netstal GL in die Luft gesprengt hat, stand kurz vorher vor Gericht. In ihrem Urteil warnten die Richter, dass er sich und andere gefährde.
Neuigkeiten zum verstorbenen Hobby-Agenten aus dem Kanton Glarus: Am Freitag hat das Bezirksgericht Zürich sein schriftlich begründetes Urteil vom vergangenen 8. Juli den Medien zugestellt. Demnach wurde der 62-jährige Angeklagte aus Netstal wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Vergehens und Übertretung gegen das Waffengesetz zu einer teilbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 200 Franken sowie 1000 Franken Busse verurteilt. Die Hälfte der Geldstrafe von insgesamt
Die Polizei hat Sprengstoff-Spuren gefunden
Hausexplosion: Augenschein vor Ort
Strafe verschärft
Da die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von insgesamt
Die strenge Strafe begründete das Gericht mit einem schweren Verschulden des umfassend geständigen Vaters von zwei erwachsenen Kindern.
Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Blaufahrer wurde im letzten Dezember am helllichten Tag mitten in Zürich mit mindestens 2,37 Promillen Alkohol am Lenkrad erwischt. Die Polizeibeamten stiessen im Auto auf einen Arztkoffer mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und eine skurrile Waffensammlung des Angeklagten. Unter anderem auf eine als Regenschirm getarnte Feuerwaffe und einen Totschläger. Kurz darauf stellten die Fahnder an seinem Wohnort in Netstal diverse weitere Automaten- und Seriefeuerwaffen sicher.
Urteil prophezeite Unglück
Die fahrlässige Aufbewahrung der Waffen im Auto stufte das Gericht als «besonders leichtsinniges Verhalten» des Glarners ein. Besonders in Verbindung mit dessen regelmässigen exzessiven Alkoholkonsum. Zudem habe er durch das Ausmass seines Waffenbesitzes und seinem sorglosen Umgang mit den Waffen die öffentliche Sicherheit gefährdet, schrieb der Richter. Zumal nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Waffen in falsche Hände geraten würden.
Das Gericht ordnete auch die Beschlagnahem eines Grossteils der sichergestellten Waffen an. Fast schon unheimlich mutete die Begründung dafür an: So gebe der Angeklagte infolge seiner unachtsamen Aufbewahrung und seiner Neigung zu Alkohol Anlass zur Annahme, dass er sich oder andere mit den gefährlichen Gegenständen in Gefahr bringe, prophezeite das Urteil das Unglück.
Gute finanzielle Verhältnisse
Aus dem Entscheid geht zudem hervor, dass der «Hobby-Agent» in verhältnismässig guten finanziellen Verhältnissen lebte. Er versteuerte ein Vermögen von rund einer Viertel Million Franken und verdiente an seinem Arbeitsplatz im Spital Salem in Bern über 7000 Franken im Monat. Zudem konnte er sich in Bern eine Zweitwohnung für 500 Franken im Monat leisten.
Ob der Angeklagte noch vor seinem Tod vom Urteil erfahren hat, ist unklar. Üblicherweise werden die Medien aber erst mehrere Wochen nach den Parteien über die Entscheide informiert. Deshalb ist nicht auszuschliessen, dass der Angeklagte über den für ihn negativen Ausgang des Verfahrens bereits am Anfang August unterrichtet worden war.



























