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Fünfeinhalb Jahre Knast
07. Februar 2012 23:50; Akt: 07.02.2012 20:44 Print
Zuhälter prügelt Prostituierte zu Tode
von Attila Szenogrady - Ein arbeitsloser Roma aus Ungarn hat an der Langstrasse eine Prostituierte in einem Wutanfall zu Tode geprügelt. Der Täter kam mit einer verhältnismässig milden Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren davon.
«Ich habe sie nur spontan angegriffen und aus Versehen geschlagen», erklärte der heute 53-jährige Angeklagte am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich. Unbestritten war, dass der ungarische Staatsangehörige eine rund 30-jährige Landsfrau und Prostituierte in der Nacht auf den 1. März 2010 vor einer Bar an der Zürcher Langstrasse brutal zu Tode geprügelt hatte.
Tötung im Rotlicht-Milieu
Die Anklageschrift schilderte, wie der Angeschuldigte seiner Freundin nicht nur diverse Faustschläge gegen den Kopf und in den Magen versetzte, sondern ihr auch wiederholt in den Bauch trat. Selbst als die zierliche Mutter von zwei Kindern am Boden lag. Mit massiven Folgen. So erlitt sie eine tödliche Verletzung im Leberbereich, worauf sie innerlich verblutete. Die Polizei nahm kurz darauf den angetrunkenen Angreifer fest und überführte ihn zu den Untersuchungsbehörden. Dabei kam heraus, dass der Täter mit seiner Freundin nach Zürich gekommen war, um mit ihr auf dem Strich am Sihlquai viel Geld zu verdienen. Er diente ihr als Koch, Rategeber und Beschützer.
Anklage auf vorsätzliche Tötung
Am Dienstag musste sich der Beschuldigte wegen vorsätzlicher Tötung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Ihm drohte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Der verhältnismässig milde Strafantrag war auf eine eher dünne Beweislage zurückzuführen. So behauptete der Schläger steif und fest, dass er aus Eifersucht völlig aufgebracht und in einer absoluten Ausnahmesituation gehandelt habe.
So habe ihm seine Freundin kurz vor der Attacke mitgeteilt, dass sie ihn mit zwei Liebhabern betrogen hatte. Worauf er völlig die Beherrschung verloren habe.
Tötungsvorsatz erfolgreich bestritten
Vor Gericht stellten sowohl der Beschuldigte als auch sein Anwalt jegliche Tötungsabsicht in Abrede. Der Verteidiger ging von einer einfachen Körperverletzung aus, da sein reumütiger Mandant niemals mit schlimmeren Folgen gerechnet habe.
Auch das Gericht stufte einen Tötungsvorsatz aufgrund der aus heiterem Himmel erfolgten Schläge als nicht erwiesen ein. Allerdings liege neben einer schweren Körperverletzung auch eine fahrlässige Tötung vor. Aus niederen Beweggründen. So habe der Angeschuldigte aus Wut, Eifersucht sowie einer Kränkung heraus gehandelt, führte der Gerichtsvorsitzende Roland Heimann aus.
Fünfeinhalb Jahre Freiheitsentzug
Das Gericht setzte eine relativ hohe, unbedingte Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren fest. Da der Mann bereits 709 Tage im Gefängnis verbüsst hat, dürfte er Ende 2013 wieder in die Freiheit gelangen. Er werde dann am Grabe seiner getöteten Freundin um Verzeihung bitten, erklärte der Angehörige der Roma unter Tränen vor den Schranken.
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Alle 19 Kommentare






























was können wir noch glauben
bei solch einem Urteil kommt man auf ziemlich schräge gedanken und zweifelt an der neutralität eines richters...
5, 5 Jahre...
Die Verachtung von Straftatenopfer und ihrer Angehörigen scheint in der CH keine Grenzen mehr zu kennen. Woher kommt das nur?
Muss gesagt werden:
Es gibt keinen Vorsatz; geschah im Affekt! Es gibt eine grosse Spannweite bei Tötungsdelikten, von Unfall bis zum geplanten Mord und alles abgestuft. Deswegen ist es nicht immer das selbe Strafmass.