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Täter minderjährig
03. September 2012 15:11; Akt: 03.09.2012 15:14 Print
Höchststrafe für «Facebook-Mord»
Ein Gericht in den Niederlanden hat den Haupttäter im sogenannten «Facebook-Mord» zu einem Jahr Jugendgefängnis und drei Jahren Zwangstherapie verurteilt.

Das Opfer Joyce: Weil sie Gerüchte über Facebook verbreitete, musste sie sterben. (Screenshot/Radio Netherlands Worldwide/NOS)
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Cyber-Mobbing
Im sogenannten «Facebook-Mord» in den Niederlanden hat das Gericht in Arnheim am Montag die Höchststrafe verhängt. Der 15 Jahre alte Angeklagte wurde wegen Mordes und versuchten Totschlags zu einem Jahr Jugendgefängnis und drei Jahren Zwangstherapie in einer Anstalt für Straftäter verurteilt.
Dabei handelt es sich um die Höchststrafe für jugendliche Straftäter. Der damals 14-jährige Junge hatte im Januar ein Mädchen getötet, weil dieses auf Facebook Gerüchte verbreitet haben soll.
Mord wühlte auf
Angeheuert wurde der Täter vermutlich von zwei anderen Jugendlichen. Das Verfahren gegen diese möglichen Anstifter wird im Oktober fortgesetzt.
Das Mädchen starb fünf Tage nach der Attacke im Spital. Bei dem Angriff war der Vater des Mädchens verletzt worden. Der spektakuläre Fall - in den Niederlanden «Facebook-Mord» genannt - hatte das Land schwer erschüttert.
(sda)
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Alle 23 Kommentare

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Unverständlich
Das ist doch einfach keine Strafe! Die Jugendgesetze müssen dringend überdacht werden. Bei solchen Kapitalverbrechen darf doch das junge Alter nicht vor einer gerechten Strafe schützen! Mit 15 weiss man was man tut!
Schon recht
Gerade jungen Menschen sollte man noch eine Chance geben und sie nicht für den Rest ihres noch langen Lebens wegsperren. Bedenken Sie auch, dass Mörder eine sehr kleine Rückfallquote haben, und der Junge dazu angestiftet wurde, z.T. mit massivem Druck.
lächerlich
lächerlich eine solche strafe...
Schweiz-Niederlande
Und da regt sich noch einer über die Schweizer-Kuscheljustiz auf?!