Affäre Polanski

11. Mai 2010 07:15; Akt: 11.05.2010 07:24 Print

Polanski vor Gericht abgeblitztPolanski vor Gericht abgeblitzt

Weitere Niederlage für Roman Polanski: Die umstrittenen Aussagen eines früheren Staatsanwalts werden nicht publik gemacht. Ein Richter in Los Angeles hat einen entsprechenden Antrag abgelehnt.

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Die Veranstalter des Zürcher Filmfestivals kündigen an, dass am 27. September der 76-jährige Star-Regisseur Roman Polanski mit dem «Goldenen Auge» für sein Regie-Lebenswerk geehrt werde. Doch so weit kommt es nicht: Ein Polizist aus dem Kanton Aargau, der eine Einladung ans Zurich Film Festival erhalten hatte, googelt den Namen des Filmemachers und stösst so auf seine Vergangenheit. Der Polizist gibt daraufhin den Namen Polanski ins Schweizer Fahndungssystem «Ripol» ein und bemerkt, dass dieser weltweit zur Verhaftung ausgeschrieben ist. Er informiert das Bundesamt für Justiz (BJ). Die Schweiz informiert mit einem «dringenden Fax» an das US-Büro für internationale Angelegenheiten über die geplante Einreise des Filmregisseurs. Das BJ fragt dabei gezielt an, ob der Haftbefehl von 1978 noch gelte. Das US-Büro für internationale Angelegenheiten alarmiert daraufhin die Staatsanwaltschaft in Los Angeles, die «ein ausdrückliches Haftersuchen» für Polanski an Bern übermittelt. Der polnisch-französische Doppelstaatsbürger wird von den USA seit seiner Flucht nach Frankreich 1978 wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahre 1977 gesucht. Seit 2005 ist Polanski international zur Verhaftung ausgeschrieben. Roman Polanski wird bei seiner Einreise in die Schweiz im Auftrag des Bundesamtes für Justiz durch die Kantonspolizei Zürich am Flughafen in Kloten verhaftet. Er sitzt in Winterthur in Auslieferungshaft. Polanskis Anwälte (im Bild Hervé Temime) reichen beim Bundesstrafgericht Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl ein. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hingegen verteidigt das Vorgehen ihres Bundesamtes bei der Festnahme. Mit einer Warnung Polanskis hätte man Amtspflichten verletzt. Das Bundesstrafgericht weist die Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl ab und verwehrt Polanski die Haftentlassung wegen Fluchtgefahr. Die USA ersuchen die Schweiz formell um die Auslieferung des Starregisseurs. Nach einer Anhörung Polanskis wird das Bundesamt für Justiz über die Auslieferung entscheiden. Das Bundesamt für Justiz weist das Haftentlassungsgesuch von Polanski ab. Grund: Hohe Fluchtgefahr. Polanskis Anwälte legen beim Bundesstrafgericht Beschwerde gegen den negativen Haftentlassungsentscheid des BJ ein. Das Bundesstrafgericht heisst die Beschwerde gut und gibt damit grünes Licht für seine Freilassung aus der Auslieferungshaft gegen eine Kaution von 4.5 Millionen Franken. Nach 70 Tagen Haft in Winterthur darf Polanski in sein Chalet in Gstaad einziehen. Er kann dort arbeiten, das Grundstück darf er aber nicht verlassen. Starregisseur Roman Polanski wird nicht an die USA ausgeliefert – der 76-Jährige ist ein freier Mann. Die Schweizer Regierung erklärte, die amerikanischen Behörden hätten vertrauliche Zeugenaussagen zu Polanskis Prozess nicht vorgelegt. Daraus könnte hervorgehen, dass Polanski seine Strafe mit einer 42-tägigen Inhaftierung zur psychiatrischen Begutachtung bereits abgesessen habe. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte, neben Zweifeln an der Darstellung des Sachverhalts im Auslieferungsgesuch spiele auch das Vertrauen eine Rolle, das Polanski in die Schweiz setzen durfte. Der Regisseur sei seit 2006 Chaletbesitzer in Gstaad und in der Schweiz nie behelligt worden. Er sei im begründeten Vertrauen in die Schweiz gereist, keine rechtlichen Nachteile erwarten zu müssen.

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Bei den versiegelten Akten handelt es sich um Ermittlungs- Protokolle aus den 1970er Jahren. Nach Ansicht der Anwälte von Polanski hätte deren Veröffentlichung bewiesen, dass das Auslieferungsbegehren der US- Justiz auf falschen und unvollständigen Informationen beruht. Die Schweizer Behörden, die über eine Auslieferung des Star-Regisseurs entscheiden müssen, seien nicht im Besitz der für eine Beurteilung notwendigen Akten.

Dies sah Richter Peter Espinoza anders: «Die Schweizer Behörden haben die Informationen, die sie brauchen», um über eine Auslieferung zu entscheiden, sagte Espinoza nach einer Anhörung am Montag.

Polanski wurde am 26. September 2009 auf Grund eines Haftbefehls aus den USA bei der Einreise in die Schweiz in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft genommen. Seit Anfang Dezember sitzt er in seinem Ferienhaus im Berner Oberland mit einer elektronischen Fussfessel in Hausarrest.

Gemäss dem offiziellen Auslieferungsersuchen der USA drohen Polanski bei einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Gefängnis. Er soll 1977 eine 13-Jährige mit Drogen gefügig gemacht und sie danach sexuell missbraucht haben. Er bekannte sich damals als schuldig, floh aber vor der offiziellen Strafverkündung ins Ausland.

(sda)

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