Affäre Polanski

14. Juli 2010 07:26; Akt: 14.07.2010 12:15 Print

Polanskis Anwälte fordern UntersuchungPolanskis Anwälte fordern Untersuchung

Die US-Anwälte von Roman Polanski wollen eine unabhängige Untersuchungskommission. Diese soll angebliche Verfahrensfehler im Fall Polanski durchleuchten.

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Die Veranstalter des Zürcher Filmfestivals kündigen an, dass am 27. September der 76-jährige Star-Regisseur Roman Polanski mit dem «Goldenen Auge» für sein Regie-Lebenswerk geehrt werde. Doch so weit kommt es nicht: Ein Polizist aus dem Kanton Aargau, der eine Einladung ans Zurich Film Festival erhalten hatte, googelt den Namen des Filmemachers und stösst so auf seine Vergangenheit. Der Polizist gibt daraufhin den Namen Polanski ins Schweizer Fahndungssystem «Ripol» ein und bemerkt, dass dieser weltweit zur Verhaftung ausgeschrieben ist. Er informiert das Bundesamt für Justiz (BJ). Die Schweiz informiert mit einem «dringenden Fax» an das US-Büro für internationale Angelegenheiten über die geplante Einreise des Filmregisseurs. Das BJ fragt dabei gezielt an, ob der Haftbefehl von 1978 noch gelte. Das US-Büro für internationale Angelegenheiten alarmiert daraufhin die Staatsanwaltschaft in Los Angeles, die «ein ausdrückliches Haftersuchen» für Polanski an Bern übermittelt. Der polnisch-französische Doppelstaatsbürger wird von den USA seit seiner Flucht nach Frankreich 1978 wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahre 1977 gesucht. Seit 2005 ist Polanski international zur Verhaftung ausgeschrieben. Roman Polanski wird bei seiner Einreise in die Schweiz im Auftrag des Bundesamtes für Justiz durch die Kantonspolizei Zürich am Flughafen in Kloten verhaftet. Er sitzt in Winterthur in Auslieferungshaft. Polanskis Anwälte (im Bild Hervé Temime) reichen beim Bundesstrafgericht Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl ein. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hingegen verteidigt das Vorgehen ihres Bundesamtes bei der Festnahme. Mit einer Warnung Polanskis hätte man Amtspflichten verletzt. Das Bundesstrafgericht weist die Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl ab und verwehrt Polanski die Haftentlassung wegen Fluchtgefahr. Die USA ersuchen die Schweiz formell um die Auslieferung des Starregisseurs. Nach einer Anhörung Polanskis wird das Bundesamt für Justiz über die Auslieferung entscheiden. Das Bundesamt für Justiz weist das Haftentlassungsgesuch von Polanski ab. Grund: Hohe Fluchtgefahr. Polanskis Anwälte legen beim Bundesstrafgericht Beschwerde gegen den negativen Haftentlassungsentscheid des BJ ein. Das Bundesstrafgericht heisst die Beschwerde gut und gibt damit grünes Licht für seine Freilassung aus der Auslieferungshaft gegen eine Kaution von 4.5 Millionen Franken. Nach 70 Tagen Haft in Winterthur darf Polanski in sein Chalet in Gstaad einziehen. Er kann dort arbeiten, das Grundstück darf er aber nicht verlassen. Starregisseur Roman Polanski wird nicht an die USA ausgeliefert – der 76-Jährige ist ein freier Mann. Die Schweizer Regierung erklärte, die amerikanischen Behörden hätten vertrauliche Zeugenaussagen zu Polanskis Prozess nicht vorgelegt. Daraus könnte hervorgehen, dass Polanski seine Strafe mit einer 42-tägigen Inhaftierung zur psychiatrischen Begutachtung bereits abgesessen habe. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte, neben Zweifeln an der Darstellung des Sachverhalts im Auslieferungsgesuch spiele auch das Vertrauen eine Rolle, das Polanski in die Schweiz setzen durfte. Der Regisseur sei seit 2006 Chaletbesitzer in Gstaad und in der Schweiz nie behelligt worden. Er sei im begründeten Vertrauen in die Schweiz gereist, keine rechtlichen Nachteile erwarten zu müssen.

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Es diente Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf als Begründung für die Nichtauslieferung Roman Polanskis: Ein Protokoll mit Aussagen des früheren Staatsanwaltes im Fall Polanski, dass die USA der Schweiz nicht zur Verfügung stellen wollten. Die US-Anwälte von Polanski wollen nun mehr wissen. So soll die geforderte Untersuchungskommission unter anderem auch klären, warum die US-Behörden der Schweiz dieses Dokument nicht ausliefern wollten. Diese Beweisstücke seien kein kleines technisches Detail gewesen und die Weigerung der US-Behörden, diese an die Schweiz zu liefern, sei nicht zufällig erfolgt, teilte das Anwaltsbüro «Manatt, Phelps and Phillips» am Dienstagabend (Ortszeit) mit.

Es handle sich dabei um die Aussagen des früheren Staatsanwaltes im Fall Polanski. Dieser habe unter Eid ausgesagt, dass der damalige Richter im Jahr 1977 Polanski zugesichert habe, die von ihm bereits abgesessenen 42 Tage stellten die gesamte Freiheitsstrafe dar.

Die Aussagen des Staatsanwaltes würden damit beweisen, dass der von der US-Justiz gestellte Auslieferungsantrag auf falschen und materiell unvollständigen Behauptungen basiere, hiess es weiter.

Schweiz wollte das Protokoll

Die Schweiz hatte während der Beurteilung des Auslieferungsgesuches von den USA die Herausgabe des Protokolls dieses Verhörs verlangt. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte die Freilassung von Polanski unter anderem damit begründet, dass die USA die Dokumente nicht liefern wollten.

Polanskis Anwälte fordern nun eine unabhängige Untersuchung des gesamten Falles durch eine faire und unabhängige dritte Instanz. Es gehe dabei um nichts weniger als die Integrität des US-Strafrecht-Systems und die internationale Glaubwürdigkeit des Landes.

Roman Polanski war vor knapp 10 Monaten bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden, auf Veranlassung der US-Justiz. Der 76- Jährige soll im Jahr 1977 mit einer Minderjährigen Sex gehabt haben. Polanski bekannte sich damals schuldig, floh später aber ins Ausland. Am Montag wurde das US-Auslieferungsgesuch abgelehnt.

(sda)

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