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Herausgabe verweigert
07. Mai 2010 06:11; Akt: 07.05.2010 06:19 Print
Rückschlag für Polanksi
Die Anklagebehörde in Los Angeles hat die Herausgabe von bisher unter Verschluss gehaltenen Protokollen aus dem Verfahren in den 70-er Jahren zurückgewiesen.
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Das Gesuch sei bloss Teil einer PR-Kampagne des Regisseurs, erklärte der stellvertretende Staatsanwalt in Los Angels, David Walgren, am Donnerstag (Ortszeit). Der Antrag beruhe nicht auf juristischen oder faktischen Grundlagen.
Vergangene Woche hatte der US-Anwalt von Polanski die Herausgabe von versiegelten Justizakten verlangt, in denen wichtige Aussagen eines früheren Staatsanwaltes enthalten sein sollen, der sich mit dem Fall des Filmemachers befasst hatte.
In ihrem Antrag hatten die Anwälte argumentiert, dass die Schweizer Behörden, die über eine Auslieferung an die USA befinden müssen, nicht im Besitze der für eine Beurteilung notwendigen Akten sei.
Akten sollen Polanski entlasten
Die Aussagen des Staatsanwaltes würden endgültig beweisen, dass der von der US-Justiz gestellte Auslieferungsantrag auf falschen und materiell unvollständigen Behauptungen basiere, schrieb Polanski- Anwalt Chad Hummel an das Gericht.
Dem in Polen geborenen Filmemacher wird vorgeworfen, 1977 eine 13- Jährige in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Drogen gefügig gemacht und dann vergewaltigt zu haben. Polanski bekannte sich damals schuldig. Am Tag vor der offiziellen Strafverkündigung floh er aber nach Frankreich.
Polanski war am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Gegen Bezahlung einer Kaution und unter Einhaltung weiterer Auflagen wurde er Anfang Dezember mit einer Fussfessel versehen. Seither ist er in seinem Chalet in Gstaad BE unter Hausarrest.
Polanski spricht von Lügen
Das amerikanische Auslieferungsgesuch beruhe auf einer «Lüge», schrieb Polanski kürzlich in einem offenen Brief. Er hoffe, dass die Schweiz einsehe, dass es keinen Grund für eine Auslieferung gebe.
Seine Inhaftierung im Jahr 1977 für 42 Tage im kalifornischen Gefängnis von Chino habe der Strafe entsprochen, zu welcher er hätte verurteilt werden sollen und die er folglich bereits verbüsst habe.
(sda)





























