Herausgabe verweigert

07. Mai 2010 06:11; Akt: 07.05.2010 06:19 Print

Rückschlag für PolanksiRückschlag für Polanksi

Die Anklagebehörde in Los Angeles hat die Herausgabe von bisher unter Verschluss gehaltenen Protokollen aus dem Verfahren in den 70-er Jahren zurückgewiesen.

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Die Veranstalter des Zürcher Filmfestivals kündigen an, dass am 27. September der 76-jährige Star-Regisseur Roman Polanski mit dem «Goldenen Auge» für sein Regie-Lebenswerk geehrt werde. Doch so weit kommt es nicht: Ein Polizist aus dem Kanton Aargau, der eine Einladung ans Zurich Film Festival erhalten hatte, googelt den Namen des Filmemachers und stösst so auf seine Vergangenheit. Der Polizist gibt daraufhin den Namen Polanski ins Schweizer Fahndungssystem «Ripol» ein und bemerkt, dass dieser weltweit zur Verhaftung ausgeschrieben ist. Er informiert das Bundesamt für Justiz (BJ). Die Schweiz informiert mit einem «dringenden Fax» an das US-Büro für internationale Angelegenheiten über die geplante Einreise des Filmregisseurs. Das BJ fragt dabei gezielt an, ob der Haftbefehl von 1978 noch gelte. Das US-Büro für internationale Angelegenheiten alarmiert daraufhin die Staatsanwaltschaft in Los Angeles, die «ein ausdrückliches Haftersuchen» für Polanski an Bern übermittelt. Der polnisch-französische Doppelstaatsbürger wird von den USA seit seiner Flucht nach Frankreich 1978 wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahre 1977 gesucht. Seit 2005 ist Polanski international zur Verhaftung ausgeschrieben. Roman Polanski wird bei seiner Einreise in die Schweiz im Auftrag des Bundesamtes für Justiz durch die Kantonspolizei Zürich am Flughafen in Kloten verhaftet. Er sitzt in Winterthur in Auslieferungshaft. Polanskis Anwälte (im Bild Hervé Temime) reichen beim Bundesstrafgericht Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl ein. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hingegen verteidigt das Vorgehen ihres Bundesamtes bei der Festnahme. Mit einer Warnung Polanskis hätte man Amtspflichten verletzt. Das Bundesstrafgericht weist die Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl ab und verwehrt Polanski die Haftentlassung wegen Fluchtgefahr. Die USA ersuchen die Schweiz formell um die Auslieferung des Starregisseurs. Nach einer Anhörung Polanskis wird das Bundesamt für Justiz über die Auslieferung entscheiden. Das Bundesamt für Justiz weist das Haftentlassungsgesuch von Polanski ab. Grund: Hohe Fluchtgefahr. Polanskis Anwälte legen beim Bundesstrafgericht Beschwerde gegen den negativen Haftentlassungsentscheid des BJ ein. Das Bundesstrafgericht heisst die Beschwerde gut und gibt damit grünes Licht für seine Freilassung aus der Auslieferungshaft gegen eine Kaution von 4.5 Millionen Franken. Nach 70 Tagen Haft in Winterthur darf Polanski in sein Chalet in Gstaad einziehen. Er kann dort arbeiten, das Grundstück darf er aber nicht verlassen. Starregisseur Roman Polanski wird nicht an die USA ausgeliefert – der 76-Jährige ist ein freier Mann. Die Schweizer Regierung erklärte, die amerikanischen Behörden hätten vertrauliche Zeugenaussagen zu Polanskis Prozess nicht vorgelegt. Daraus könnte hervorgehen, dass Polanski seine Strafe mit einer 42-tägigen Inhaftierung zur psychiatrischen Begutachtung bereits abgesessen habe. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte, neben Zweifeln an der Darstellung des Sachverhalts im Auslieferungsgesuch spiele auch das Vertrauen eine Rolle, das Polanski in die Schweiz setzen durfte. Der Regisseur sei seit 2006 Chaletbesitzer in Gstaad und in der Schweiz nie behelligt worden. Er sei im begründeten Vertrauen in die Schweiz gereist, keine rechtlichen Nachteile erwarten zu müssen.

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Das Gesuch sei bloss Teil einer PR-Kampagne des Regisseurs, erklärte der stellvertretende Staatsanwalt in Los Angels, David Walgren, am Donnerstag (Ortszeit). Der Antrag beruhe nicht auf juristischen oder faktischen Grundlagen.

Vergangene Woche hatte der US-Anwalt von Polanski die Herausgabe von versiegelten Justizakten verlangt, in denen wichtige Aussagen eines früheren Staatsanwaltes enthalten sein sollen, der sich mit dem Fall des Filmemachers befasst hatte.

In ihrem Antrag hatten die Anwälte argumentiert, dass die Schweizer Behörden, die über eine Auslieferung an die USA befinden müssen, nicht im Besitze der für eine Beurteilung notwendigen Akten sei.

Akten sollen Polanski entlasten

Die Aussagen des Staatsanwaltes würden endgültig beweisen, dass der von der US-Justiz gestellte Auslieferungsantrag auf falschen und materiell unvollständigen Behauptungen basiere, schrieb Polanski- Anwalt Chad Hummel an das Gericht.

Dem in Polen geborenen Filmemacher wird vorgeworfen, 1977 eine 13- Jährige in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Drogen gefügig gemacht und dann vergewaltigt zu haben. Polanski bekannte sich damals schuldig. Am Tag vor der offiziellen Strafverkündigung floh er aber nach Frankreich.

Polanski war am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Gegen Bezahlung einer Kaution und unter Einhaltung weiterer Auflagen wurde er Anfang Dezember mit einer Fussfessel versehen. Seither ist er in seinem Chalet in Gstaad BE unter Hausarrest.

Polanski spricht von Lügen

Das amerikanische Auslieferungsgesuch beruhe auf einer «Lüge», schrieb Polanski kürzlich in einem offenen Brief. Er hoffe, dass die Schweiz einsehe, dass es keinen Grund für eine Auslieferung gebe.

Seine Inhaftierung im Jahr 1977 für 42 Tage im kalifornischen Gefängnis von Chino habe der Strafe entsprochen, zu welcher er hätte verurteilt werden sollen und die er folglich bereits verbüsst habe.

(sda)

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