Affäre Polanski

19. März 2010 06:33; Akt: 19.03.2010 07:31 Print

Verfahren soll neu aufgerollt werdenVerfahren soll neu aufgerollt werden

Roman Polanski hatte 1977 Sex mit einer 13-Jährigen. Er wurde angeklagt. Doch das Verfahren gegen ihn verlief fragwürdig. Deshalb haben Polanskis Anwälte jetzt Klage eingereicht.

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Die Veranstalter des Zürcher Filmfestivals kündigen an, dass am 27. September der 76-jährige Star-Regisseur Roman Polanski mit dem «Goldenen Auge» für sein Regie-Lebenswerk geehrt werde. Doch so weit kommt es nicht: Ein Polizist aus dem Kanton Aargau, der eine Einladung ans Zurich Film Festival erhalten hatte, googelt den Namen des Filmemachers und stösst so auf seine Vergangenheit. Der Polizist gibt daraufhin den Namen Polanski ins Schweizer Fahndungssystem «Ripol» ein und bemerkt, dass dieser weltweit zur Verhaftung ausgeschrieben ist. Er informiert das Bundesamt für Justiz (BJ). Die Schweiz informiert mit einem «dringenden Fax» an das US-Büro für internationale Angelegenheiten über die geplante Einreise des Filmregisseurs. Das BJ fragt dabei gezielt an, ob der Haftbefehl von 1978 noch gelte. Das US-Büro für internationale Angelegenheiten alarmiert daraufhin die Staatsanwaltschaft in Los Angeles, die «ein ausdrückliches Haftersuchen» für Polanski an Bern übermittelt. Der polnisch-französische Doppelstaatsbürger wird von den USA seit seiner Flucht nach Frankreich 1978 wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahre 1977 gesucht. Seit 2005 ist Polanski international zur Verhaftung ausgeschrieben. Roman Polanski wird bei seiner Einreise in die Schweiz im Auftrag des Bundesamtes für Justiz durch die Kantonspolizei Zürich am Flughafen in Kloten verhaftet. Er sitzt in Winterthur in Auslieferungshaft. Polanskis Anwälte (im Bild Hervé Temime) reichen beim Bundesstrafgericht Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl ein. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hingegen verteidigt das Vorgehen ihres Bundesamtes bei der Festnahme. Mit einer Warnung Polanskis hätte man Amtspflichten verletzt. Das Bundesstrafgericht weist die Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl ab und verwehrt Polanski die Haftentlassung wegen Fluchtgefahr. Die USA ersuchen die Schweiz formell um die Auslieferung des Starregisseurs. Nach einer Anhörung Polanskis wird das Bundesamt für Justiz über die Auslieferung entscheiden. Das Bundesamt für Justiz weist das Haftentlassungsgesuch von Polanski ab. Grund: Hohe Fluchtgefahr. Polanskis Anwälte legen beim Bundesstrafgericht Beschwerde gegen den negativen Haftentlassungsentscheid des BJ ein. Das Bundesstrafgericht heisst die Beschwerde gut und gibt damit grünes Licht für seine Freilassung aus der Auslieferungshaft gegen eine Kaution von 4.5 Millionen Franken. Nach 70 Tagen Haft in Winterthur darf Polanski in sein Chalet in Gstaad einziehen. Er kann dort arbeiten, das Grundstück darf er aber nicht verlassen. Starregisseur Roman Polanski wird nicht an die USA ausgeliefert – der 76-Jährige ist ein freier Mann. Die Schweizer Regierung erklärte, die amerikanischen Behörden hätten vertrauliche Zeugenaussagen zu Polanskis Prozess nicht vorgelegt. Daraus könnte hervorgehen, dass Polanski seine Strafe mit einer 42-tägigen Inhaftierung zur psychiatrischen Begutachtung bereits abgesessen habe. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte, neben Zweifeln an der Darstellung des Sachverhalts im Auslieferungsgesuch spiele auch das Vertrauen eine Rolle, das Polanski in die Schweiz setzen durfte. Der Regisseur sei seit 2006 Chaletbesitzer in Gstaad und in der Schweiz nie behelligt worden. Er sei im begründeten Vertrauen in die Schweiz gereist, keine rechtlichen Nachteile erwarten zu müssen.

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Die Anwälte von Roman Polanski wollen den Missbrauchsprozess gegen den Regisseur aus den 70er Jahren nochmals aufrollen. Sie vermuteten Verfahrensfehler, heisst es in der Klage, die am Donnerstag bei einem Gericht in Los Angeles eingereicht wurde.

Damals habe sich ein Richter nicht korrekt verhalten, wie neues Beweismaterial nahelege, erklärten die Anwälte. Gegen den Richter habe unterdessen ein früherer Staatsanwalt ausgesagt. Mit der Klage legen die Anwälte zudem Berufung gegen einen Richterspruch ein, wonach der flüchtige Regisseur persönlich bei der US-Justiz vortraben muss.

Polanskis Verteidiger machten geltend, das kalifornische Recht erlaube es ihrem Mandanten, dass er verurteilt werde, ohne persönlich nach Los Angeles zurückkehren zu müssen. Dem 76-Jährigen wird sexueller Missbrauch einer Minderjährigen vorgeworfen. Derzeit steht er in der Schweiz unter Hausarrest.

Sex mit 13- Jährigen

Im Januar hatte ein Richter in Los Angeles Polanskis Antrag auf Verurteilung in Abwesenheit abgelehnt. Sein Entscheid geschehe mit Rücksicht auf die Integrität des Justizsystems, sagte der Richter. Der stellvertretende Staatsanwalt fügte an, der Angeklagte sei ein Flüchtling und es dürfe nicht sein, dass er dem Gericht die Bedingungen des Verfahrens diktiere.

Die US-Justiz verfolgt Polanski seit 1977, als dieser ein damals 13-jährigen Mädchens unter Drogen gesetzt und vergewaltigt hatte. Der Regisseur legte damals ein Schuldbekenntnis ab und sass 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber der Fortsetzung des Verfahrens, indem er ins Ausland floh.

Der Regisseur wurde am 26. September 2009 aufgrund eines US- Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet. Gegen Bezahlung einer Kaution und unter Einhaltung weiterer Auflagen wurde er Anfang Dezember aus der Auslieferungshaft entlassen und mit einer Fussfessel versehen in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest gestellt.

(sda)