Behördenwillkür

29. September 2009 10:07; Akt: 29.09.2009 10:28 Print

Wie die Polizei Pierre Boulez aus dem Bett holteWie die Polizei Pierre Boulez aus dem Bett holte

von Peter Blunschi - Ob Roman Polanski oder der Komponist Pierre Boulez – wenn es um Prominenz aus Kunst und Kultur geht, sind die Schweizer Behörden nicht zimperlich. Bei echten oder vermeintlichen «Wirtschaftsgrössen» wie Marc Rich oder Volker Eckel drückt man dagegen gerne ein Auge zu.

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Pierre Boulez (l.) wurde von der Polizei unsanft aus dem Schlaf gerissen, Marc Rich war auf der «Most Wanted»-Liste des FBI und blieb in der Schweiz trotzdem unbehelligt.

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Am frühen Morgen des 2. November 2001 wurde Pierre Boulez unsanft geweckt, durch heftiges Klopfen an die Tür seines Zimmers im vornehmen Basler Hotel Drei Könige. Auf dem Korridor standen drei Polizisten. Sie verlangten den Pass des 76-jährigen Franzosen und verschwanden kommentarlos. Der berühmte Komponist und Dirigent geriet in Panik, er hätte am gleichen Tag nach Chicago weiterreisen sollen. Zwei Stunden später erhielt Boulez den Ausweis zurück, mit Ausdruck des Bedauerns, aber erneut ohne Erklärung.

Erst nachdem Pierre Boulez vom Vorfall erzählte, kamen die Ursachen der «kafkaesken Begegnung», so die «Basler Zeitung», ans Licht. In den 60er Jahren hatte der Franzose in einem Interview mit dem «Spiegel» gesagt, man solle alle Opernhäuser in die Luft sprengen – ein provokatives Statement gegen den traditionellen Opernbetrieb. Sechs Jahre zuvor hatte ausserdem eine Zürcher Journalistin nach der negativen Besprechung eines Boulez-Konzerts eine telefonische Bombendrohung erhalten. Weil der Musiker bereits abgereist war, wurde der Vorfall ins nationale Fahndungsregister Ripol eingetragen.

Normalerweise verhaftet

Die aufgeheizte Stimmung nach den Terroranschlägen vom 11. September trug das ihre zum Vorgehen der Basler Polizisten bei, die offensichtlich noch nie von Pierre Boulez gehört hatten. Dabei war er oft in Basel zu Gast und mit dem legendären Musikmäzen und Roche-Grossaktionär Paul Sacher befreundet. Polizeisprecher Klaus Mannhart verteidigte gegenüber der «BaZ» das Vorgehen: Boulez habe eine Vorzugsbehandlung erhalten wegen seines fortgeschrittenen Alters und weil er keinen gemeingefährlichen Eindruck gemacht habe: «Normalerweise hätten wir ihn verhaften müssen.»

Von einem solchen «Privileg» kann Roman Polanski nur träumen. Dabei haben die beiden Fälle eines gemeinsam: Bei Kulturschaffenden greifen die Schweizer Behörden schnell und unzimperlich zu, selbst wenn es sich um Prominenz der Kategorie Kaviar statt Cervelat handelt. Auch bei Ausstellungen mit vermeintlich obszönem Inhalt ist die staatliche Zensur rasch zur Stelle. So wurde 1995 eine Ausstellung der US-Künstlerin Ellen Cantor im Zürcher Helmhaus von Stadtpräsident Josef Estermann wegen «Pornografie» kurzerhand verboten.

Der Rohstoffhändler und der Hochstapler

Sehr viel weniger hart greift der Arm des Gesetzes zu, wenn es um Vertreter der Wirtschaft geht. Das wohl bekannteste Beispiel ist der Zuger Rohstoffhändler Marc Rich: Er wurde in den 80er Jahren in den USA wegen Steuerhinterziehung und Handel mit dem Iran angeklagt. Die USA verlangten Richs Auslieferung, doch die Schweiz weigerte sich mit der Begründung, die Tatbestände seien im damaligen Auslieferungsvertrag nicht enthalten. Rich blieb bis zu seiner umstrittenen Begnadigung 2001 durch Bill Clinton auf der «Most Wanted»-Liste des FBI, in der Schweiz aber konnte er sich all die Jahre unbehelligt bewegen.

Ein anderes Beispiel ist der deutsche Hochstapler Volker Eckel, der als vermeintlicher 300-Millionen-Investor den Grasshopper Club zur Lachnummer gemacht hatte. Zuvor war bereits der Kanton Thurgau auf den «unehelichen Sohn einer Prinzessin aus Saudi-Arabien» hereingefallen. Nachdem Eckel jährliche Steuereinnahmen von 5 Millionen Franken versprochen hatte, erhielt er innert Monatsfrist eine dauerhafte Niederlassungsbewilligung und eine provisorische Pauschalbesteuerung. «Normale» Ausländer müssen fünf Jahre auf den C-Ausweis warten.

«Macbeth» beschlagnahmt

Wenns um Geld geht, ist in der Schweiz vieles möglich. Wie wäre es Roman Polanski wohl ergangen, wenn er ein Topmanager wäre und kein Filmemacher? Vielleicht kennt er die Episode von 1994, als zwei Beamte der Zürcher Sittenpolizei in einer Videothek auf dem Höhepunkt der Anti-Brutalo-Kampagne zwei Filme beschlagnahmten. Einer davon war «Macbeth» von … Roman Polanski. Diesen Namen kannten die Polizisten offenbar so wenig wie William Shakespeare, den grössten Dramatiker der Geschichte und Autor der Vorlage.

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  • Hans am 01.10.2009 08:58 Report Diesen Beitrag melden

    Falsch

    Es ist keineswegs so, dass die sog. "Wirtschaftsgrössen" geschont werden, aber man kann nicht ausliefern, wenn das FBI für Marc Rich kein Auslieferungsgesuch macht...

  • Fritz Müller am 30.09.2009 14:46 Report Diesen Beitrag melden

    Gutes Ansehen der Schweiz

    Nach dem Studium der Auslandspresse der letzten Tage verstehe ich nicht, wie jemand ernsthaft der Meinung sein kann, dass die Verhaftung von Roman Polanski auch nur den Schimmer eines schlechten Ansehens in der Welt hätte verbreiten können. Lest die Artikel und Reaktionen doch bitte selber nach!!

  • Marc am 30.09.2009 12:55 Report Diesen Beitrag melden

    Vorteil

    Hier gibt es tatsächlich Leute, die einen verurteilten Kinderschänder frei sehen wollen. Weiter noch..sie wollen, dass man ihn vorher noch hätte warnen sollen. Es ist also erwünscht, das Prominente gegenüber der Justiz bevorzugt behandelt werdet?

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