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Überraschung in Bern
12. Juli 2010 11:21; Akt: 12.07.2010 16:59 Print
«Polanski ist seit 11.30 Uhr ein freier Mann»
Starregisseur Roman Polanski wird nicht an die USA ausgeliefert – der 76-Jährige ist ein freier Mann. Justizministerin Widmer-Schlumpf begründet den überraschenden Entscheid.

«Roman Polanski, Eveline Widmer-Schlumpf: Ich rechne nicht mit einer Schadenersatzforderung.»
- Widmer-Schlumpf betont, dass der Fall Polanski unabhängig behandelt worden sei. Zwar habe es gleichzeitig zwei weitere Fälle gegeben, in denen die USA und die Schweiz verhandelten: den Fall UBS und die Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen. In beiden Fällen hätten die USA keinen Anlass, sich zu beklagen. Die Bundesrätin sagte, sie sei «nicht bereit gewesen, diese Geschäfte miteinander zu verbinden». Auch die USA hätten das so gesehen. Es stand deshalb immer fest, dass die drei Fälle nicht miteinander verknüpft würden.
Bildstrecken Die Chronologie von Polanskis VerhaftungPolanski in Gstaad- Rudolf Wyss, stv. Direktor des Bundesamtes für Justiz, betont, dass der Fall Polanski und der Entscheid, den Regisseur nicht an die USA auszuliefern, nichts Aussergewöhnliches sei. Auch, dass sich ein Mitglied der Landesregierung in einen Fall einschalte, sei nichts Aussergewöhnliches. Diese Fälle hätten aber in der Öffentlichkeit weniger Beachtung «genossen».
- Pro Jahr behandelt die Schweiz etwa 200 Auslieferungsverfahren. Die USA hätten auch schon Personen nicht ausgeliefert, die die Schweiz wollte. Die USA hätten keinen Grund, die Beziehung nun zu trüben. Sie habe «keine Befürchtung», dass die Beziehung zwischen der Schweiz und den USA nun Schaden nehme, betonte Eveline Widmer-Schlumpf in Bern.
- Rudolf Wyss, stv. Direktor des Bundesamtes für Justiz, sagt, über die Höhe einer allfälligen Schadenersatzforderung könne nur spekuliert werden. Polanski aber müsste einen Schaden geltend machen, für den er nicht mitverantwortlich sei. Polanski aber habe das Verfahren verzögert. «Ich rechne nicht mit einer Schadenersatzforderung», schloss Widmer-Schlumpf.
- Die Tat will Bundesrätin Widmer-Schlumpf nicht beurteilen. Über Schuld oder Unschuld Polanskis könne sie nichts sagen. Die Bundesrätin antwortete damit auf die Frage, ob es sie nicht störe, dass Polanski kein Wort des Bedauerns gegenüber dem Opfer ausgedrückt habe.
- Den Entscheid fällte das EJPD von Widmer-Schlumpf. Der Gesamtbundesrat wurde heute Morgen von Widmer-Schlumpf über den Entscheid informiert. Aussenministerin Micheline Calmy-Rey habe sie persönlich über den Entscheid informiert, andere Bundesratsmitglieder per SMS.
- Für die Schweiz sei der Fall damit klar. Ob Polanski aus der Interpol-Datenbank gelöscht werde, kann die Bundesrätin nicht abschätzen. Widmer-Schlumpf gibt an, mit dem Starregisseur nie persönlich Kontakt gehabt zu haben.
- «Ich stehe voll hinter dem Entscheid», sagte Widmer-Schlumpf. Der Entscheid sei unter Würdigung sämtlicher Aspekte richtig.
- Die Justizbehörden der USA hätten den Entscheid der Schweiz zur Kenntnis genommen. Eine abschliessende Erklärung hätten die USA noch nicht geliefert.
- «Herr Polanski kann sich jetzt frei bewegen», so die Bundesrätin. Er sei seit 11.30 Uhr ein freier Mann. Weil er verhaftet, aber nicht ausgeliefert wurde, könnte Polanski zudem Schadenersatzforderung stellen. Allerdings habe Polanski selber das Verfahren verlängert, sagte Widmer-Schlumpf.
- Die USA können den Entscheid in der Schweiz nicht anfechten. Einzig auf internationaler Ebene könnten die USA Rekurs einlegen. «Ich gehe nicht davon aus, dass sie das tun werden», sagte Widmer-Schlumpf. Polanski ist laut Widmer-Schlumpf in seinem Chalet in Gstaad.
- Als Grund für den Entscheid fügte die Bundesrätin an, das Justizdepartement habe von den US-Behörden zusätzliche Angaben zum Fall verlangt, diese wurden aber nicht geliefert. Weiter kam ein Rechtsgutachten zum Schluss, dass die Schweiz Polanski nicht ausliefern dürfe, weil er in den Jahren vor der Verhaftung problemlos in die Schweiz ein- und ausreisen konnte. Deshalb würde eine Auslieferung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen. Denn Polanski musste auch am Tag seiner Einreise und der nachfolgenden Verhaftung im September 2009 davon ausgehen, dass er problemlos wieder würde ausreisen können. Ein Mangel im Auslieferungsgesuch der USA könne auch nach intensiven Abklärungen «nicht mit der notwendigen Bestimmtheit ausgeschlossen werden», schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).
- Die freiheitsbeschränkenden Massnahmen gegen Polanski seien aufgehoben. Polanski wurde bereits aus dem Hausarrest entlassen, gab Eveline Widmer-Schlumpf an der PK bekannt.
- Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf informiert über den Entscheid. Die Schweiz wird dem Auslieferungsgesuch nicht stattgeben. Polanski wird somit nicht an die USA ausgeliefert. Es gehe nicht darum, die Straftat zu qualifizieren.
(whr/meg)
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Alle 117 Kommentare
































Kinderschänder
Für mich sind Kinderschänder Terrorristen der Gesellschaft und gehören weg für immer.
Polanski
Ich finde es gibt keine Entschuldigung für seine Tat,sowie keine Verjährung. Menschen die seine Filme ansehen stärken ihn,was er gemacht hat. Für mich ist ein Mieser kleiner Feigling. Die Cia sollte solche Leute jagen.
an alle superschlauen Moralprediger
vor langer Zeit, ich war damals 25 Jahre alt, lernte ich eine junge Frau kennen, sie wollte unbedingt mit mir ins Bett, was dann auch geschah. 3 jahre später als ich sie wieder traf, gestand sie mir, dass sie damals 14 Jahre alt war, es wäre mir im Traum nicht in den Sinn gekommen, dass sie noch Minderjährig ist. Sie wollte Erfahrungen sammeln. Bin ich jetzt ein Kinderschänder ?
Antwort auf Ihre Frage
Ja nach Art. 187 StGB (CH) sind Sie sehr wohl ein Kinderschänder. Als Erwachsener hätten Sie die Verantwortung tragen müssen. Das sie eine 14-Jährige nicht erkannt haben nehme ich Ihnen nicht ab und es ist auch nach Gesetz keine Entschuldigung.
Das hat mit Moral nix mer zu tun
Sondern mit Artikel 187 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Sie haben sich strafbar gemacht! Die Maximalstrafe kann sich auf fünf Jahre oder unter Berücksichtigung von Ziffer 4 auf drei Jahre belaufen. Ich wünschte sie wären so superschlau gewesen das zu wissen!
Hans Meier
Du warst 25 Jahre alt ! Warum hast Du Dir eine 10 Jahre jüngere gesucht ? Hattest Du als 18 Jähriger nur Pech, kein Glück oder was ?