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Offizielles Urteil
14. Dezember 2012 16:09; Akt: 14.12.2012 16:09 Print
Sabrina klaute bei Kraftwerk
Mit «Nur mir» landete Sabrina Setlur in den Neunzigerjahren einen Riesenhit. Nur: Die Musikerin hat dafür bei Kraftwerk abgekupfert – und somit gegen das Urheberrecht verstossen.
Nach einem achtjährigen Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun ein Urteil gefällt: Sabrina Setlur hat bei Kraftwerk geklaut – vor 15 Jahren. Und zwar habe Setlur laut Express.de für ihren damaligen Hit «Nur mir» einen Kraftwerks-Rhythmus abkekupfert und in Dauerschleife unter ihren eigenen Song gelegt. Mit anderen Worten: Die Sängerin hat gegen das Urheberrecht verstossen.
Ist ein «durchschnittlicher Musikproduzent» in der Lage, eine gleichwertige Tonaufnahme zu produzieren, sei es unzulässig, die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne zu verwenden. So die Erklärung des Bundesgerichtshofes am Donnerstag. Erlaubt ist eine Nutzung ausgenommen dann, wenn das neue Werk zu den «entlehnten Tönen oder Klängen einen so grossen Abstand hält, dass es als selbstständig anzusehen ist».
Zum Vergleich hier «Metall auf Metall» von Kraftwerk:
(los)
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Alle 21 Kommentare

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Mit welchem geld
Die ist doch schon lange pleite
Wer ist das?
Sorry, aber diese Setleruhr sagt mir nichts. wer ist das?
Sabrina muss zahlen
Das war mir ja schon vor 15 Jahren klar wo die melodie herkam! Immerhin wird Frau Setlur jetzt noch spät zur Rechenschaft gezogen. Wo kommen denn da die künstler hin wenn man bei urheberrechtsverletzungen mit einem blinden auge hinschaut!