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Teilberufung
25. Januar 2012 08:20; Akt: 25.01.2012 22:39 Print
Hirschmann ist indirekt teilgeständig
Millionenerbe Carl Hirschmann verzichtet auf eine vollständige Berufung und gilt somit als verurteilter Sexualstraftäter.
Der Zürcher Millionenerbe Carl Hirschmann gehört laut einem Gutachten der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich einer «Risikopopulation» an. Weitere Delikte seien nicht auszuschliessen.
Immer wieder hat Carl Hirschmann vor Gericht beteuert, er habe nie eine Frau in ihrer sexuellen Integrität verletzt. Das Urteil vom 9. September 2011 wollte der Millionenerbe nicht akzeptieren und in Berufung gehen. Doch Hirschmann verzichtet teilweise darauf, wie der «Tages Anzeiger» schreibt. Der 31-Jährige ist damit definitv ein Sexualstraftäter.
«Psychopathy» – auch dissoziale Persönlichkeitsstörung genannt. «Nach den internationalen Diagnose-Richtlinien gilt eine Person als dissozial gestört, wenn drei von sechs Merkmalen zutreffen», erklärt Psychoanalytiker Werner Disler 20 Minuten. Und sagt: «Er ist eine Gefahr für die Gesellschaft.» Die Behandlung hänge von der Motivation des Betroffenen ab. Ob er sich behandeln lässt, ist unklar. Dislers düsteres Fazit: «Leider ist es oft der Fall, dass dies erst nach einem längeren Gefängnisaufenthalt passiert.» Psychopathie nach ICD 10- Herzloses Unbeteiligtsein gegenüber den Gefühlen von anderen.
- Deutliche und andauernde verantwortungslose Haltung und Missachtung sozialer Normen, Regeln und Verpflichtungen.
- Unfähigkeit zur Aufrechterhaltung dauerhafter Beziehungen, obwohl keine Schwierigkeit besteht, sie einzugehen.
- Sehr geringe Frustrationstoleranz und niedrige Schwelle für aggressives und gewalttätiges Verhalten.
- Fehlendes Schuldbewusstsein.
- Deutliche Neigung, andere zu beschuldigen oder plausible Rationalisierungen anzubieten für das Verhalten, durch das die Betreffenden in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten sind.
Hirschmann akzeptiert indirekt einen Teil des Urteils
Der Rückzug seiner Berfung betrifft den Schuldspruch im «Fall Diagonal». 2005 hatte Hirschmann eine Bekannte aus Kindheitstagen in der Personaltoilette des Zürcher Clubs Diagonal zum Oralverkehr gezwungen. Das Bezirksgericht verurteilte das Vorgehen als sexuelle Nötigung, was Hirschmann nun akzeptiert. Jedoch bestreitet Hirschmann weiterhin, eine junge Frau auf der Terrasse seines damaligen Clubs Saint Germain in Zürich in ähnlicher Manier missbraucht und geschlagen zu haben. In diesem Fall gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Es lägen Merkmale einer «Psychopathy» vor
Lange Zeit blieb auch das begründete Urteil im Fall Carl Hirschmann unter Verschluss, insbesondere auch das psychiatrische Gutachten. Nun hatte der «Tages Anzeiger» offenbar Einsicht in die 111 Seiten bekommen. Gutachter Elmar Habermayer von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich ordnet den Millionenerben einer «Risikopopulation» zu. Wörtlich heisst es: «So hielt der Gutachter fest, dass insbesondere betreffend die sexuellen Handlungen mit Kindern sowie die sexuellen Nötigungen eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass der Beschuldigte in Zukunft weitere ähnliche Delikte begehe.»
Zu diesem Schluss kommt der Gutachter «aufgrund der promiskuitiven und augenblicksgebundenen Lebensführung des Beschuldigten». Zudem lägen Merkmale einer «Psychopathy» vor. Habermayer hält zudem fest, dass es Hirschmann am Problembewusstein und an Veränderungsbereitschaft mangle. Er ortete laut dem Urteil «gravierende kriminalprognostische Bedenken im Bezug auf das zukünfitge Verhalten des Beschuldigten.»
Hirschmann war bereits vorbestraft
Ebenfalls kam heraus, dass Hirschmann offenbar bereits in früheren Jahren mehr Kontakt mit der Strafjustiz hatte, als bisher angenommen. Bisher beteurte der Partyveranstalter stets, sein Strafregister sei leer. Doch im Urteil stehe: «Carl Hirschmann ist vorbestraft.» So sind Fälle aus dem Jahr 2001, 2004 und 2009 aktenkundig. Dabei handelt es sich um grobe Verletzungen der Verkehrsregeln mit einer bedingten Strafe von einer Woche Gefängnis und einer Busse im Jahr 2001. 2004 erhielt er gar eine bedingte Strafe von zwei Monaten Haft.
Zudem «wurden bereits in früheren Jahren diverse Strafverfahren (wegen Köperverletzung, Angriff, Drohung sowie sexuelle Handlungen mit Kindern) gegen den Beschuldigten Carl Hirschman geführt, wobei diese - in den überwiegenden Fällen wegen Rückzug des Strafantrags durch die Geschädigten - allesamt eingestellt wurden.»
Neuer Anwalt will Teilfreispruch erwirken
Hirschmanns neuer Anwalt Christoph Hohler wollte sich gegenüber dem «Tages Anzeiger» zur Berufung seines Mandanten nicht äussern. Er will wohl einen Teilfreispruch im Fall Saint Germain und so - auch dank mehr Reue und Einsicht von Hirschmann - eine reduzierte Strafe erwirken. Dem gegenüber steht aber die Forderung des Staatsanwalts, der eine Strafe von 48 Monaten Haft verlangt und ebenfalls Berufung eingelegt hat.
(isa)

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