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27. Januar 2012 15:01; Akt: 27.01.2012 15:10 Print
Was Carl Hirschmann erwarten dürfte
von Kaspar Isler - Carl Hirschmann ist teilgeständig und gilt somit als verurteilter Sexualstraftäter. Strafrechts-Professorin Brigitte Tag analysiert die neusten Fakten zum Fall des gefallenen Millionenerben.
Im Januar 2012 erhält der «Tages Anzeiger» Einsicht ins psychiatrische Gutachten von Carl Hirschmann. Zudem gibt sich der Millionenerbe teilgeständig und gilt nun offiziell als Sexualstraftäter.
Am 9. September 2011 wurde der Millionenerbe Carl Hirschmann zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten verurteilt. Nun reicht Hirschmann gemäss «Tages Anzeiger» nicht gegen alle Anklagepunkte Berufung ein. Der ehemalige Clubesitzer gibt zu, 2005 eine Kindheitsbekanntschaft auf der Personal-Toilette des Clubs «Diagonal» zu Oralverkehr gezwungen zu haben.
Die Expertin Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag hat einen Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht an der Universität Zürich.
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Wer ist Carl Hirschmann?
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Schuldspruch für Carl Hirschmann
«Hätte sie gewollt, wäre mein Penis ab»
Diese Nachricht überrascht. Hatte Hirschmann doch noch vor wenigen Monaten seine Unschuld beteuert. Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag von der Universität Zürich sieht im Teilgeständnis keinen taktischen Schachzug: «Sein Rückzug bezieht sich auf einen isolierten Sachverhalt, der mit den anderen Anklagepunkten nicht in direktem Zusammenhang stand», so die Expertin. Daher ist es unwahrscheinlich, dass Hirschmann aufgrund dieses Geständnisses mit Strafmilderung rechnen kann.
Das Gericht muss ambulante oder stationäre Massnahmen prüfen
Der «Tages Anzeiger» hatte Einsicht in die 111 Seiten des bisher unter Verschluss gehaltenen psychiatrischen Gutachtens. Dieses diagnostizierte bezüglich den sexuellen Handlungen mit Kindern eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Hirschmann in Zukunft ähnliche Delikte begehen könnte.
Die Auswirkungen eines derartigen Gutachtens können fatal sein: «Das Gericht misst die Strafe nach dem Verschulden des Täters zu. Dabei wird auch berücksichtigt, ob der Täter überhaupt in der Lage war, die Verletzung des Opfers zu vermeiden. Erkennt die Justiz ein Behandlungsbedürfnis des Täters, ist die Strafe allein nicht geeignet, der Gefahr weiterer Straftaten des Täters zu begegnen», erklärt Tag. Sprich eine Freiheitsstrafe alleine ist in Anbetracht dieses psychiatrischen Gutachtens kaum ausreichend.
Anpassung des Urteils unwahrscheinlich
Der neue Anwalt von Carl Hirschmann fordert einen Teilfreispruch. Ebenfalls Berufung eingelegt hat aber auch der Staatsanwalt und plädiert für 48 Monate Haft. Eine Prognose abzugeben ohne Einsicht in alle relevanten Akten ist auch für die Strafrechts-Expertin nicht möglich. Doch die Einschätzung von Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag prognostiziert dem Millionenerben kaum Erfolgschancen: «Wenn das Berufungsgericht bezüglich des festgestellten Sachverhaltes keine Mängel im erstinstanzlichen Urteil feststellt, bleibt die Strafzumessung im Grossen und Ganzen erhalten. Denn sie kann nur auf grobe Fehler überprüft werden», so Tag gegenüber 20 Minuten Online.
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