Zürich

04. Dezember 2008 11:02; Akt: 04.12.2008 17:21 Print

Apothekerin vergeht sich an LehrtochterApothekerin vergeht sich an Lehrtochter

von Attila Szenogrady - Eine Zürcher Apothekerin hat eine 16-jährige Lehrtochter am Busen begrapscht. Die Lehrtochter konnte sich ihrer Chefin in einer Pause kaum erwehren.

Die Vorwürfe gegen die heute 62-jährige Angeklagte wogen schwer. So hat sich die Leiterin einer Stadtzürcher Zürcher Apotheke an einer 16-jährigen Lehrtochter sexuell vergangen. Der Vorfall vom 15. Juni 2006 geschah am Arbeitsplatz während einer Pause, bei welcher die Angeklagte und die Geschädigte gemeinsam eine Pizza assen. Plötzlich rückte die Lehrmeisterin näher und streichelte die junge Frau an ihren Schultern. Dann betastete sie die Brüste des Opfers durch den Pullover, hob diesen auf und streichelte ihren nackten Bauch. Bis die Lehrtochter zu verstehen gab, dass sie dies nicht wolle.

Auch Rassismus-Vorwürfe

Nicht genug damit. Laut Anklage hatte die Apothekerin ihre aus dem Kosovo stammende Angestellte in Gegenwart von Kunden wiederholt als «Ostschnacke» und «Scheiss-Balkan» beschimpft.

Die Staatsanwaltschaft lastete der Angeklagten sexuelle Handlungen mit Abhängigen sowie Rassendiskriminierung an. Der Strafantrag lautete auf 180 Tagessätze zu 80 Franken sowie eine Busse von 2000 Franken.

Racheakt geltend gemacht

Letzte Woche verzichtete die beschuldigte Apothekerin darauf, ihre Sicht vor dem Bezirksgericht darzulegen und glänzte durch Abwesenheit. Stattdessen forderte ihr Verteidiger einen vollen Freispruch. Der Rechtsanwalt sprach von einer klassischen Retourkutsche der Geschädigten, die sich mit der Strafanzeige für die Kündigung gerächt habe. Zudem führte der Verteidiger aus, dass die Geschädigte vor erfundenen Geschichten nicht zurückschrecke. Um sich vor dem Unterricht zu drücken, habe sie in der Berufsschule vorgegaukelt, sie habe Brustkrebs. Auch die Rassismusvorwürfe seien nicht erwiesen. Vor allem fehle das öffentliche Handeln der Angeklagten.

Sexuelle Handlung ja, Rassismus nein

In seinem nun eröffneten Urteil hat das Bezirksgericht Zürich die Angeschuldigte wegen sexuellen Handlungen mit Abhängigen zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 80 Franken, also zu insgesamt 9600 Franken auf Bewährung verurteilt. Bei einer Probezeit von zwei Jahren. Auf die Anklage wegen Rassendiskriminierung trat die zuständige Richterin hingegen nicht einmal ein.

Eine schriftliche Begründung des Entscheides liegt noch nicht vor. Allerdings ist klar, dass das Gericht beim Übergriff den Darstellungen der Geschädigten gefolgt ist. Die Angeklagte wurde verpflichtet, ihrer Ex-Lehrtochter eine Genugtuung von 2000 Franken zu zahlen. Zudem muss die verurteilte Schweizerin die Gerichtsgebühr von mindestens 2000 Franken tragen.

Heute nicht mehr Apothekerin

Aus dem Plädoyer des Verteidigers ging hervor, dass die Angeklagte heute nicht mehr als Apothekerin arbeitet. Sie habe sich aus dem Medizinalberuf zurückgezogen. Nicht zuletzt wegen eines Alkoholproblems. So habe sie den höchst fragwürdigen Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit, zum Teil mit den Lehrlingen, nicht bestritten, schrieb der Verteidiger.