Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch 
Affäre Polanski
25. November 2009 16:06; Akt: 26.11.2009 08:52 Print
Gericht akzeptiert Polanskis Kaution
Das Bundesstrafgericht gibt grünes Licht für die Entlassung von Roman Polanski aus Schweizer Auslieferungshaft: Für seine Freiheit muss der Regisseur 4,5 Millionen Franken Kaution leisten.
-
Affäre Polanski: Polanski will partout nicht in die USA
-
Affäre Polanski: Polanski: Anhörung im Dezember
-
Affäre Polanski: Polanski will unbedingt raus
-
Affäre Polanski: Polanski muss sitzen bleiben
-
Petition: Auslieferung Polanskis gefordert
- Dossiers
-
Polanski verhaftet
- Was meinen Sie?
-
Chronologie: Die Verhaftung Polanskis
-
Roman Polanski und seine Familie
-
Polanskis Opfer spricht
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hatte das Haftentlassungsgesuch des französisch-polnischen Starregisseurs Ende Oktober abgewiesen. Polanski gelangte dagegen ans Bundesstrafgericht, das seine Beschwerde nun gutgeheissen hat. In ihrem Urteil kommen die Richter in Bellinzona zum Schluss, dass die Fluchtgefahr mit der Kaution, dem elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Gstaader Chalet sowie der Abgabe der Ausweispapiere ausreichend gebannt werden kann. Der Entscheid kann innert 10 Tagen noch beim Bundesgericht angefochten werden.
«Durchaus nachvollziehbar»Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat das Urteil des Bundesstrafgerichts zum Haftentlassungsgesuch von Roman Polanski als «durchaus nachvollziehbar» bezeichnet. Das Gericht sei in Kenntnis der Fakten sowie in Prüfung und Abwägung aller Vorgaben und Möglichkeiten zum Schluss gekommen, dass keine Kollusions- und keine Fluchtgefahr bestehe, wenn Polanski statt im Gefängnis in Gstaad auf die Prüfung der Auslieferungsfrage zu warten habe, sagte Widmer-Schlumf in der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens und fügte hinzu: «Ich denke, das ist durchaus nachvollziehbar.» Auf die Frage, wo sich Polanski zurzeit aufhalte, sagte die Justizministerin: «Das will ich Ihnen jetzt nicht sagen.» (AP)
Am Mittwoch noch nicht entlassen
Ob das BJ dies tun wird, steht laut Pressesprecher Folco Galli noch nicht fest. Über das weitere Vorgehen werde das BJ aber rasch entscheiden. Am Mittwoch werde Polanski auf jeden Fall noch nicht entlassen. Ziehe das BJ den Entscheid nicht weiter, werde es nach Sicherstellung der Ersatzmassnahmen Polanskis Freilassung anordnen.
Das Gericht selbst gab an, dass das Risiko einer Flucht nach wie vor als hoch einzustufen sei. Es dürfe indessen angenommen werden, dass die Aussicht auf den Verlust seines Geldes Polanski nach menschlichem Ermessen davon abhalten werde. Bei der Kaution über 4,5 Millionen Franken handle es sich um einen «substantiellen Anteil» seines Vermögens.
Gesichtsverlust bei Flucht
Weiter sei davon auszugehen, dass der 76-Jährige als verantwortungsvoller Familienvater der finanziellen Absicherung seiner Familie grössere Bedeutung beimesse als eine jüngere Person. Nicht zuletzt sei er bei seiner Zusicherung zu behaften, sich dem Auslieferungsverfahren nicht durch Flucht zu entziehen.
Polanski sei sich bewusst, «dass die Öffentlichkeit ihn mit Argus- Augen verfolge und er sein Gesicht verlieren würde, sollte er sein Versprechen nicht halten», liess er durch seinen Anwalt ausführen. Gegenüber dem BJ hatte Polanski die Kaution noch in Form einer Bankgarantie offeriert.
Erneute Verhaftung möglich
Im Rahmen seiner Beschwerde ans Bundesstrafgericht bot er dann eine Barkaution an. Sie wird offenbar von einer französischen Bank gegen Absicherung durch seine Wohnung in Paris bereitgestellt. Laut Gericht hätte ein Flucht Polanskis damit auch zur Folge, dass seine Familie ihr Zuhause verlieren würde.
Schliesslich hält das Gericht fest, dass eine nochmalige Verhaftung Polanskis nicht ausgeschlossen sei, falls er Anstalten zur Flucht treffe oder neue Umstände dies erfordern würden.
(sda)

























