Rentnermörderin
03. Juli 2008 15:46; Akt: 03.07.2008 19:50 Print
Lebenslang für «Schwarze Witwe»
Eine ehemalige deutsche Prostituierte ist für die Mordserie an vier älteren Männern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihr Mittäter erhielt vom Landgericht Göttingen eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren.
Nach Überzeugung der Richter hatte es die 69 -jährige Ex- Prostituierte auf das Vermögen der Opfer abgesehen und ihren Gehilfen beauftragt, die Senioren in den Jahren 1994 bis 2000 zu töten.
Die Angeklagte Lydia L am 19. Februar 2008 auf der Anklagebank des Landgerichts in Göttingen. Eine lebenslange Gefängnisstrafe wegen Morden an vier Lebensgefährten hat die Staatsanwaltschaft für die sogenannte "Schwarze Witwe" gefordert.(Bild: Keystone)
Die Richter stellten die «besondere Schwere der Schuld» fest. Die als «Schwarze Witwe» bekannt gewordene Frau kann deshalb nicht damit rechnen, nach 15 Jahren in die Freiheit entlassen zu werden.
Der Gehilfe wurde für drei Morde und einen Totschlag verurteilt. Lebenslang blieb ihm erspart, weil er nach Überzeugung des Gerichts psychisch von der Ex-Prostituierten abhängig und damit nicht vollständig schuldfähig war. Der 53-Jährige hatte die Taten gestanden. Die Frau bestritt bis zuletzt ihre Schuld.
Betäubt und erstickt
Für das Gericht stehe fest, dass die beiden Angeklagten zusammen viermal getötet haben, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Amthauer. Die Ex-Prostituierte hatte die Männer über Anzeigen kennengelernt und ihnen eine gemeinsame Zukunft vorgegaukelt.
Um an das Vermögen der Rentner zu kommen, habe sie die Opfer mit Tabletten betäubt, die sie unter Erbsensuppe mischte. In allen Fällen habe sie ihren Gehilfen beauftragt, die Opfer zu ersticken und die Leichen anschliessend zu beseitigen.
Der 53-Jährige hatte zwei Leichen angezündet und einen Toten in dessen eigenen Garten vergraben. Beim vierten Opfer hatte ein Arzt einen natürlichen Tod festgestellt.
Rente eines Opfers abgezweigt
Insgesamt habe die ehemalige Prostituierte von älteren Männern mehr als 500 000 Euro kassiert, sagte Amthauer. Eines der Opfer hatte sie kurz vor dessen Tod sogar noch geheiratet. Bis heute bezieht sie eine Witwenrente.
Die Rente eines der anderen Mordopfer kassierte sie nach dem Tod des Mannes, indem sie das Geld mit Hilfe einer gefälschten Unterschrift auf ihr Konto leitete.
Dass der Gehilfe die Mordaufträge ausführte, erklärte das Gericht mit einer «pathologischen Abhängigkeit» des Mannes von der heute 69-Jährigen. Er sei mit dem Leben nicht zurechtgekommen und habe Angst gehabt, dass die frühere Prostituierte, auf deren Grundstück er lebte, ihn davon jagte, sagte der Richter.
Der Anwalt des 53-Jährigen zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Der Verteidiger der Frau legte dagegen umgehend Revision ein.
(sda)































