Drama von Bernhardzell

01. September 2009 12:13; Akt: 02.09.2009 14:28 Print

«Der Unfall hat mich nicht sehr überrascht»«Der Unfall hat mich nicht sehr überrascht»

von Katharina Bracher - Der tödliche Schiessunfall von Bernhardzell SG am letzten Freitag macht deutlich, wie wichtig die Sicherheitsaufsicht in den Schützenhäusern ist. Diese ist aber vielerorts lasch. In Bereichen der Personenkontrolle und Munitionsausgabe fehlen zudem klare Vorschriften.

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Der tragische Tod des St. Galler Rappers «Shame» bei einem Schiessunfall lenkt den Blick auf die obligatorischen Schiessübungen, die von Schweizer Schützenvereinen im Auftrag der Armee organisiert werden. Teil der laufenden Ermittlungen ist es, wie der 28-jährige Schütze mit einem geladenen, ungesicherten Gewehr den Schiessstand verlassen konnte. Auch die Umstände der Schussabgabe auf das 27-jährige Opfer liegen noch völlig im Dunkeln. Die Diskussion um Sicherheitsmängel in den Schützenhäusern und die Verantwortung der Schweizer Armee ist jedoch lanciert, wie zahlreiche Reaktionen von 20-Minuten-Online-Lesern zeigen.

St. Gallen: Mangelnde Kontrolle am Tag nach der Tragödie

«Dass so etwas passieren kann,
hat mich leider nicht sehr überrascht», sagt Dani T.*, ein ehemaliger Schulfreund des verstorbenen Rappers gegenüber 20 Minuten Online. Sicherheitsmängel seien ihm nach sieben Schiessübungen, die er an unterschiedlichen Orten absolviert habe, vertraut.

Dani selbst hat am Tag nach dem tragischen Ereignis den letzten Termin wahrgenommen, um sein «Obligatorisches» in einem Schützenhaus in St. Gallen zu schiessen. Die Aufsicht habe seine Waffe weder beim Betreten noch beim Verlassen des Schützenhauses kontrolliert und ihm ohne weitere Kontrollen zusätzliche Munition ausgehändigt, ohne diese zu registrieren.

VBS-Verordnung: Entladekontrolle ist vorgeschrieben

Dabei ist laut Verordnung des Verteidigungsministeriums VBS über das «Schiesswesen ausser Dienst» festgelegt, dass vor dem Verlassen des Schiessstandes eine Entladekontrolle durch den Schützenmeister vorzunehmen ist. Offenbar wird die Bestimmung nicht überall konsequent gehandhabt, wie zahlreiche E-Mails von Armeeangehörigen an 20 Minuten Online zeigen. «Es ist mir auch schon passiert, dass ich nach dem Schiessen zu Hause gemerkt habe, dass noch ein Schuss im Magazin war», schreibt zum Beispiel Robert M.*. «Im Militärdienst wird pingelig genau geschaut, ob man noch Munition hat. Nicht so beim Obligatorischen.»

Tatsächlich fehlt es laut einem Insider vor allem an klaren Auflagen, welche die Munitionsausgabe regeln: «Im Gegensatz zum Schiessen in der Armee werden die Probeschüsse beim Obligatorischen weder personenbezogen erfasst noch ausgewertet», kritisiert er. Er zählt aber auf die Eigenverantwortlichkeit der Schützen: «Wir müssen aber davon ausgehen, dass Schützen selbstverantwortlich handeln.»

«Unbehelligt Munition aus dem Schützenhaus tragen»

Doch das Vertrauen in die Armeeangehörigen allein ist nicht ausreichend, wie das Beispiel von Christian B.* zeigt: Die Munitionsausgabe habe ihm bisher jedesmal Probeschüsse verkauft, ohne diese der Aufsicht am Schiessstand mitzuteilen. «Bei jeder meiner obligatorischen Schiessübungen hätte ich so unbehelligt Munition aus dem Schützenhaus nach Hause tragen können.»

Die Beispiele zeigen: Im schlechtesten Fall trägt der Schütze nach der Schiessübung noch Munition auf sich - oder sogar im Magazin. Eigentlich müsste er zusammen mit dem Schützenmeister die Entladung seiner Waffe kontrollieren, bevor er den Schiessstand verlässt. Geschieht dies nicht, kann es durchaus sein, dass sich der Schütze mit geladener, ungesicherter Waffe auf den Heimweg macht - wie am Freitagabend in Bernhardzell.

«Egal, welche Massnahmen jetzt ergriffen werden, um die Sicherheit auf den Schiessständen zu verbessern», sagt Marc P.*, ein enger Freund des toten Rappers und des Unglücksschützen, «das holt meinen Freund nicht mehr zurück.»

*Namen geändert