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Tötungsversuch
09. Juli 2009 18:01; Akt: 09.07.2009 18:02 Print
Würgerin wird nicht verwahrt
von Attila Szenogrady - Die 32-jährige Mutter, die in Kloten ihren eineinhalb-jährigen Sohn beinahe zu Tode gewürgt hat, muss für neun Jahre hinter Gitter. Von einer Verwahrung sahen die Geschworenen aber ab.
«Eine Pistole abzudrücken wäre einfacher gewesen, als das eigene Kind zu würgen», erklärte der Gerichtsvorsitzende Peter Marti anlässlich der Urteilseröffnung.
Der Schuldpunkt der versuchten vorsätzlichen Tötung war am Donnerstag nicht mehr bestritten. So hatte die heute 32-jährige Angeklagte während ein es heftigen Streites mit ihrem Partner ihren eineinhalb-jährigen Sohn mit beiden Händen am Hals gepackt und gewürgt. Bis das Kind rot anlief. Nur weil der Freund eingriff, kam es nicht zum Schlimmsten. Tatort war eine Klotener Wohnung im Oktober 2005. Im letzten Herbst gab die in Hindelbank inhaftierte Mutter den Tötungsvorsatz zu.
Fast ein Mordversuch: Hohe Strafe
Nun gab das Gericht nun auch die Sanktion bekannt. Mit einer hohen Freiheitsstrafe von neun Jahren setzten die Geschworenen ein sehr strenges Verdikt fest. Die Angeklagte habe aus sehr egoistischen Motiven gehandelt, sagte Marti. Sie hätte ihren Sohn lieber getötet, als ihn der Obhut des Vaters zu überlassen. Was die aussergewöhnliche Tat einem Mordversuch viel näher rücke. Das Gericht hielt der Angeschuldigten beim Tötungsversuch eine Verminderung der Schuldfähigkeit im leichten Grade zugute. Andererseits zweifelte es an der Reue der Mutter, die heute ihren Fehler allerdings eingesehen habe. 781 Tage hat die Angeklagte bereits abgesessen.
Keine Verwahrung
Bei der Frage der Massnahme lehnten die Geschworenen den Antrag der Staatsanwältin auf eine Verwahrung der Mutter ab. Vielmehr wurde für sie eine ambulante Psychotherapie während des Strafvollzugs angeordnet. Die Hürden für eine Verwahrung seien sehr hoch, erklärte Marti und führte aus, dass es bei der Angeklagten eine gewisse Chance gebe, dass Rückfallrisiko zu vermindern. Eine stationäre Massnahme in einer geschlossenen Abteilung wäre theoretisch auch möglich gewesen. Allerdings fehle dafür in der Deutschschweiz die geeignete Institution. Die Geschworenen folgten damit einem Zweitgutachten von Frank Urbanjok. Eine erste Gutachterin hatte noch die Verwahrung verlangt. Den Antrag der Staatsanwältin Bettina Groth auf die Einholung eines Obergutachtens lehnte das Gericht ab.

























