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Auf Wohnungssuche
01. Oktober 2012 22:17; Akt: 03.10.2012 14:56 Print
Keine Chance für Schweizerin mit Kopftuch
von Samuel Hufschmid - Eine Frau mit Kopftuch passe nicht ins Haus, sagte der Verwalter der Neuen Wohngenossenschaft in Basel zu Sema D. (28). Die junge Schweizerin ist entsetzt.

Sema (28) und Ibrahim (27) D. vor dem Wohnhaus an der Reinacherstrasse in Basel. (Bild: 20 Minuten/huf)
Sema und Ibrahim D. haben sich vor gut einer Woche bei der Neuen Wohngenossenschaft in Basel um eine Wohnung beworben. Doch obwohl ihnen der Verwalter beim Rundgang durch die Wohnung gemäss Aussagen des Ehepaars noch grosse Hoffnungen machte, folgte am Tag darauf die Absage. «Er sagte, er könne uns die Wohnung nicht geben, weil meine Frau ein Kopftuch trage und das im Haus zu Konflikten führen könne», sagt Ibrahim D. Seine Frau Sema ist verletzt: «Man hat uns gar keine Chance gegeben!» Das junge, türkischstämmige Ehepaar hat einen vierjährigen Sohn und ist laut eigenen Angaben in der Schweiz bestens integriert. Beide sprechen Schweizerdeutsch und sind berufstätig.
Infografik Vom Hidschab zur BurkaDas Burkaverbot in EuropaDer Verwalter war für eine Stellungnahme gestern nicht zu erreichen, Genossenschaftspräsident René Brigger wollte den Fall nicht kommentieren. Er sagte lediglich, dass bei der Vergabe von Wohnungen keine Kriterien festgelegt sind.
«Zusammensetzung muss stimmen»
Doris Angst von der eidgenössischen Rassismuskommission spricht von schwerwiegender Diskriminierung: «Die Kleidung sagt nichts über die Qualität der Mieter aus. Der Vorfall zeigt eine stark muslimfeindliche Haltung.» Ähnliche Fälle seien ihr aus der Arbeitswelt bekannt.
Thomas Oberle vom Hauseigentümerverband bringt hingegen ein gewisses Verständnis für den Verwalter auf. «Es kann manchmal durchaus sinnvoll sein, an der Zusammensetzung innerhalb eines Hauses nichts zu ändern.» Ein Kopftuch alleine reiche für einen solchen Entscheid allerdings nicht aus.
Ich bin auch der Meinung, dass die Hetze in der Schweiz langsam unerträglich wird. Hier muss ich jedoch sagen, dass die Entscheidung der Verwaltung durchaus legitim ist. Ich finde auch nicht, dass das mit Rassismus etwas zu tun hat. Ein Kopftuch ist ein Statement, da muss man halt mit Zurückweisungen rechnen. – Muslimin
Ja und? Ich wurde auch schon abgewiesen, soll ich mich dann auch an eine Zeitung wenden und jammern? Ein Vermieter kann selber entscheiden wer in die Wohnung geht. Wenn der Vermieter der Meinung ist, dass jmd nicht da rein passt weils vielleicht Spannungen innerhalb des Hauses geben könnte oder einfach unsympathie dann muss man das akzeptieren und weitersuchen! Ich sehe jetzt das Problem von Sema und Ibrahim nicht! – Ina Spitzer
Das war ungeschickt formuliert vom Verwalter, keine Frage. Aber geschieht nicht praktisch jede Vergabe einer Wohnung nach subjektiven Kriterien? Aus dieser Nichtberücksichtigung nun einen Wohnungsanspruch zu konstruieren ist schlicht grotesk. – Stefan Galliker
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Kleine Frage
Öööh...Was bitte ist an einem Kopftuch "bestens integriert"??? Beim Kopfuch hat die Frau eine Wahl, bei der Hautfarbe nicht...
Sprach bei Älterem Semster normal...
Warum wird alles in den Medien besprochen und "aufgepauscht"... Sie haben eine Absage erhalte. So geht x- andern auch. Und der Grund finde ich legitim. (Passen nicht in die Wohngemeinschaft). Ausdrucksweise ist schlecht, aber wegen dem macht man doch kein Zirkus!!! Das kann vorkommen... aber so wie man selber akzeptiert werden will, muss man halt auch "ältere Schweizer" akzeptieren... Die nehmen das mit der Ausdrucksweise nicht so ernst, meinen es aber auch nicht böse!
Wohnungssuche mit Hund
Wer mit Hund (oder gegebenenfalls mit kleinen (schreienden) Kindern) eine Wohnung sucht, kann davon wohl ein Lied singen. Kann ich nun auch bei einschlägigen Kommissionen und Tierschutz auf Unterstützung hoffen und mich in Medien als Opfer präsentieren lassen? Direkt ins Gesicht gesagt zu bekommen, das man aufgrund eines Haustiers nur als Notlösung, falls sich - Zitat - "niemand besseres" meldet, in Frage kommt, ist eindeutig auch Diskriminierung. Fakt ist nun mal, dass der Eingentümer, bzw. der Verwalter über die Vergabe der Wohnung eigenmächtig entscheidet und Absagen nicht begründen muss.
Dummer Vergleich
Ein Hund ist ja wohl was anderes, ein Kind auch. Oder haben Sie schonmal ein Kopftuch bellen oder schreien hören? *g Hunde, sowie auch Kinder können Schäden am Mietobjekt und Störung der anderen Mieter bedeuten. Ein Kopftuch jedoch nicht. Aber mit einem haben sie recht, ein Eigentümer kann sich die Mieter selber aussuchen, würde ich auch tun (allerdings nicht nach Kriterium Kopftuch oder Nationalität). Er sollte einfach so schlau sein und den Grund nicht wie dieser Verwalter nennen.
@Moni
Nicht nur Hunde und Kinder können Schäden am Mietobjekt hinterlassen. Auch Mieterinnen mit Kopftuch, Mieter mit Vollbart und Glatze, oder Badelatschen, etc... Das Kopftuch per se verursacht sicher keine Störung, da gebe ich ihnen Recht. Genausowenig wie dies Hakenkreuz Tatoos, grüne Iros, Nietengürtel & lange Haare und vieles mehr tun. Trotzdem sind dies Identifikationsmerkmale, die beim Vermieter gewisse Vorstellungen und Vorurteile aufrufen und somit die Vergabe beeinflussen. Fair? nein! Realität? Ja.