Drama vom Bielersee

09. Januar 2013 16:14; Akt: 10.01.2013 18:23 Print

«Wir sind nicht schuldig, wir sind die Opfer»«Wir sind nicht schuldig, wir sind die Opfer»

von T.Hirsekorn/S.Nopper - Gegen den Bootsführer, der auf dem Bielersee eine Frau überfahren haben soll, wurde Anklage erhoben. Nun melden sich Angehörige des Opfers und des mutmasslichen Täters zu Wort.

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Am 10. Mai wird bekannt, dass das Gericht in Biel über den Fall entscheiden wird. Am 9. Januar 2013 erhebt die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den 77-jährigen Motorbootführer U.T. Er wird verdächtigt, im Sommer 2010 Angela A. auf dem Bielersee überfahren zu haben. Die 24-jährige Frau starb. Für U.T. gilt die Unschuldsvermutung. Trotz Rufen und Handzeichen der beiden ändert das Motorboot seine Richtung nicht. Um sich zu retten, springen die beiden ins Wasser. S.F. kann sich in Sicherheit bringen, seine Freundin wird von der Schiffsschraube erfasst und getötet. Der Fahrer flüchtet. 13.7.2010: Eineinhalb Tage nach dem Unfall sind bei der Polizei Dutzende Hinweise eingegangen. Gesucht wird ein wein- oder alt-bordeauxrotes Schiff, das dem Typ «Boesch» oder «Pedrazzini» ähnlich ist. Der Bootsführer wird als 55- bis 65-jähriger Mann mit einer leichten Stirnglatze beschrieben. An Bord des Schiffes dürften sich weitere Personen aufgehalten haben. 14.7.2010: Die Polizei weiss nicht, in welchem Kanton das Boot immatrikuliert sein könnte. Es wäre auch denkbar, dass der Bootslenker sein Schiff noch am gleichen Abend aus dem Wasser gezogen und abtransportiert hat. Das hätte er bei einer Auswasserungsstelle tun müssen (siehe Karte). Zudem ist der Bielersee mit dem Neuenburger- und dem Murtensee verbunden. 15.7.2010: Ein wichtiger Hinweis? Eine Bieler Motorbootlehrerin, die glaubt, das Boot am Tag der Tat im Bieler Hafen gesehen zu haben, meldet sich bei der Polizei. Ihre Beschreibung passt auf die Täterbeschreibung. 28.7.2010: Beim Campingplatz Sutz transportiert die Seepolizei mit einem Schleppkahn ein verdächtiges Boot ab. Es handelt sich um ein 25-jähriges Motorboot vom Typ «Boesch». 30.7.2010: Der Verdacht erhärtet sich: Die Polizei bestätigt, dass gegen den damals 74-jährigen U.T. Tatverdacht besteht und sein Boot abtransportiert wurde. Er und seine beiden Begleiterinnen, die am fraglichen Sonntag auf dem See unterwegs waren, bestreiten, mit dem Unglück etwas zu tun zu haben. Der Mann steht laut Polizeiangaben aber «im Zentrum der Ermittlungen».

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S.F.*, der Freund von Angela A.*, die im Bielersee von einem Motorboot tödlich verletzt wurde, ist zur Zeit unauffindbar. Nicht einmal sein Vater, E.F.*, erreichte seinen Sohn am Mittwochmittag telefonisch. 20 Minuten Online konnte mit E.F. sprechen, nachdem bekanntgegeben worden war, dass gegen den 77-jährigen U.T.*, der das Motorboot gesteuert haben soll, Anklage erhoben wurde. «Ich bin weder besonders ergriffen, noch enttäuscht über den Entscheid», sagt E.F. Denn alles andere als eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung wäre für ihn und seinen Sohn unhaltbar gewesen.

Die Staatsanwaltschaft wirft U. T. vor, das Schlauchboot von S.F. und Angela A. in der Nähe des St. Peterinsel übersehen zu haben, Ende Juli 2010 wurde sein Boesch-Boot beschlagnahmt. U. T. beteuerte stets seine Unschuld. Dies tut er auch jetzt. «Wir sind nicht schuldig, wir sind die Opfer», sagte seine Frau zu 20 Minuten Online.

Genügend Belastungsmaterial

Angela A. und S.F. waren am 11. Juli 2010 mit ihrem Schlauchboot auf dem Bielersee unterwegs, als ein Motorboot auf sie zufuhr. Weil es trotz Rufen und Handzeichen die Richtung nicht änderte, sprang das Pärchen ins Wasser. Angela A. wurde von der Schraube des Bootes erfasst und tödlich verletzt, S.F. überlebte unverletzt.

Seit Ende Juli 2010 konzentrierten sich die Ermittlungen auf den in der Region wohnenden Unternehmer U. T., die Schiffsschraube seines Boots wurde demontiert und mehrfach untersucht. Dabei sind Beschädigungen festgestellt worden. Was für Beweise es genau gibt, will die Staatsanwaltschaft erst vor Gericht ausführen. Sie sprach am Mittwoch jedoch von genügend Belastungsmaterial, um den Tatvorwurf hinlänglich zu erhärten.

Wann es zur Gerichtsverhandlung kommt, ist noch unklar. Der Mediensprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft ist jedoch zuversichtlich, dass der Prozess noch in diesem Halbjahr eröffnet wird. Das maximale Strafmass liegt bei drei Jahren Freiheitsentzug. Für U. T. gilt die Unschuldsvermutung.

*Namen der Redaktion bekannt

(Mitarbeit: feb/fum)