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Schwarzenburg BE
13. September 2012 16:09; Akt: 13.09.2012 16:45 Print
Bauer nach Schuss auf Dieb vor Gericht
Er hatte einen Dieb, der sich auf seinem Hanffeld bediente, mit einem gezielten Schuss niedergestreckt. Nun muss ein Berner Bauer wegen vorsätzlicher Tötung vor den Richter.
Ein Bauer aus dem Kanton Bern kommt wegen vorsätzlicher Tötung vor Gericht. Der 49-Jährige soll im Jahr 2010 einen mutmasslichen Hanfdieb erschossen haben.
Bildstrecken Indoor-Hanf Infografik Cannabis-LegalisierungIn jener Dezembernacht hatten drei Männer versucht, auf dem abgelegenen Hof des Bauern bei Schwarzenburg Hanf zu stehlen. Dabei wurden sie vom Besitzer überrascht.
Die Untersuchungen ergaben nun, dass der Bauer aus einer Distanz von rund 25 Metern einen gezielten Schuss auf einen der Flüchtenden abgab. Der 32-jährige Mann erlitt tödliche Verletzungen.
Der Bauer wird wegen vorsätzlicher Tötung, eventuell Totschlags sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt, wie die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland am Donnerstag mitteilte.
Hanf auf dem Balkon
Zur Anklage gegen das Betäubungsmittelgesetz kommt es aber nicht wegen des Hanffeldes beim Bauernhof, sondern weil der Bauer in seinem Garten und auf dem Balkon seines Hauses ebenfalls Hanfpflanzen anbaute, diese verarbeitete und an Dritte weitergab.
Der Hanf auf dem Feld wäre zwar aufgrund seines THC-Gehalts ebenfalls für Drogenzwecke geeignet gewesen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Bauer habe jedoch für diesen Hanf einen gültigen Abnahmevertrag vorlegen können. Nach damals gültigem Recht sei der Anbau dieses Hanfs darum nicht strafbar.
(sda)

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