Tod auf dem Bielersee

09. Januar 2013 09:50; Akt: 09.01.2013 15:05 Print

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen BootsraserStaatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Bootsraser

Im Sommer 2010 wurde die 24-jährige Angela A. auf dem Bielersee von einem Motorboot überfahren und getötet. Die Staatsanwaltschaft geht nun gegen einen 77-Jährigen vor Gericht.

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Am 10. Mai wird bekannt, dass das Gericht in Biel über den Fall entscheiden wird. Am 9. Januar 2013 erhebt die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den 77-jährigen Motorbootführer U.T. Er wird verdächtigt, im Sommer 2010 Angela A. auf dem Bielersee überfahren zu haben. Die 24-jährige Frau starb. Für U.T. gilt die Unschuldsvermutung. Trotz Rufen und Handzeichen der beiden ändert das Motorboot seine Richtung nicht. Um sich zu retten, springen die beiden ins Wasser. S.F. kann sich in Sicherheit bringen, seine Freundin wird von der Schiffsschraube erfasst und getötet. Der Fahrer flüchtet. 13.7.2010: Eineinhalb Tage nach dem Unfall sind bei der Polizei Dutzende Hinweise eingegangen. Gesucht wird ein wein- oder alt-bordeauxrotes Schiff, das dem Typ «Boesch» oder «Pedrazzini» ähnlich ist. Der Bootsführer wird als 55- bis 65-jähriger Mann mit einer leichten Stirnglatze beschrieben. An Bord des Schiffes dürften sich weitere Personen aufgehalten haben. 14.7.2010: Die Polizei weiss nicht, in welchem Kanton das Boot immatrikuliert sein könnte. Es wäre auch denkbar, dass der Bootslenker sein Schiff noch am gleichen Abend aus dem Wasser gezogen und abtransportiert hat. Das hätte er bei einer Auswasserungsstelle tun müssen (siehe Karte). Zudem ist der Bielersee mit dem Neuenburger- und dem Murtensee verbunden. 15.7.2010: Ein wichtiger Hinweis? Eine Bieler Motorbootlehrerin, die glaubt, das Boot am Tag der Tat im Bieler Hafen gesehen zu haben, meldet sich bei der Polizei. Ihre Beschreibung passt auf die Täterbeschreibung. 28.7.2010: Beim Campingplatz Sutz transportiert die Seepolizei mit einem Schleppkahn ein verdächtiges Boot ab. Es handelt sich um ein 25-jähriges Motorboot vom Typ «Boesch». 30.7.2010: Der Verdacht erhärtet sich: Die Polizei bestätigt, dass gegen den damals 74-jährigen U.T. Tatverdacht besteht und sein Boot abtransportiert wurde. Er und seine beiden Begleiterinnen, die am fraglichen Sonntag auf dem See unterwegs waren, bestreiten, mit dem Unglück etwas zu tun zu haben. Der Mann steht laut Polizeiangaben aber «im Zentrum der Ermittlungen».

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Der Fall bewegte vor zweieinhalb Jahren die Schweiz: Im Juli 2010 starb auf dem Bielersee die 24-jährige Angela A., als sie von einem Motorboot erfasst wurde. Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen, und die zuständige Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Motorbootführer, den in der Region wohnhaften Unternehmer U.T. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung.

Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wirft dem 77-Jährigen vor, mit seinem Motorboot in der Nähe der St. Petersinsel das Schlauchboot von Angela A. übersehen zu haben. Trotz dessen Unschuldsbeteuerungen wurde sein Boot beschlagnahmt, die Schiffsschraube demontiert und mehrfach untersucht. Dabei wurden Beschädigungen festgestellt, die sich damals nicht zweifelsfrei in Verbindung mit dem Bootsunfall auf dem Bielersee bringen liessen.

«Genügend Belastungsmaterial»

Das scheint sich nun geändert zu haben: Die Staatsanwaltschaft verfüge über «genügend Belastungsmaterial, um den Tatvorwurf hinlänglich zu erhärten», sagt der zuständige Informationsbeauftragte Christof Scheurer.

Im Untersuchungsbericht von Februar 2011, aus dem der SonntagsBlick zitierte, hiess es noch, dass «weder ein eindeutiges Merkmal noch ein fehlendes eindeutiges Merkmal an der Bielersee-Schraube feststellbar ist». Daraus wurde gefolgert, dass die Schiffsschraube am Boot von U.T. «aufgrund des Analogie-Verfahrens als Tatwaffe in Frage kommt».

Schlauchboot übersehen

Angela A. und ihr Freund waren an jenem schönen Juli-Tag im Begriff, den See zu überqueren. Als die junge Frau das Motorboot nahen sah, sprang sie ins Wasser und wurde von der Schraube des Motorboots erfasst. Sie erlitt derart schwere Verletzungen, dass sie noch am Unglücksort verblutete. Ihr Freund blieb unverletzt.

In der Folge führten die Ermittlungsbehörden ein umfangreiches Beweisverfahren durch. Hunderte von Hinweisen aus der Bevölkerung wurden ausgewertet und eine Sonderkommission eingesetzt. «Wir sind froh, dass es nun zum Gerichtsverfahren kommt. Da können wir öffentlich zeigen, was alles geleistet wurde seit Juli 2010», sagt Mediensprecher Scheurer.

«Für mich und meine Familie eine Tragödie»

Auf welche Elemente sich die Anklage stützt, wollte Scheurer nicht präzisieren. Das werde die Staatsanwaltschaft erst am Prozess darlegen, für den es noch kein Datum gibt. Der Verdächtige sei bereits einvernommen worden, er sei nicht geständig. Kommt es zu einer Verurteilung, drohen dem Rentner bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Ob er seinen Bootsführerschein bereits abgeben musste, konnte Scheurer nicht beantworten.

Der Tatverdächtige U.T. hat bisher stets gesagt, er habe am fraglichen Tag nichts Aussergewöhnliches festgestellt. Das gelte auch für die anderen Personen, die mit ihm auf dem Boot gewesen seien. «Ohne auch nur einen Beweis zu haben, haben sie mich an Ort und Stelle vorverurteilt. Damit begann für mich und meine Familie eine Tragödie», sagte er im SonntagsBlick. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(fum/sda)