«Nordportal» in Baden AG

27. Oktober 2012 18:28; Akt: 27.10.2012 20:08 Print

3,5 Jahre Knast für Vergewaltiger gefordert3,5 Jahre Knast für Vergewaltiger gefordert

Vor dem Club «Nordportal» in Baden hat Ende letzten Jahres ein Mann eine 28-Jährige vergewaltigt. Das Verfahren gegen den 19-Jährigen wurde im März eingestellt - doch die Staatsanwaltschaft muss nun doch Anklage erheben.

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Mit diesem Phantombild hatte die Polizei nach dem Täter gesucht. Er wird verdächtigt Ende 2011 eine Frau vor der Eventhalle «Nordportal» in Baden AG vergewaltigt zu haben.

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Die Aargauer Staatsanwaltschaft will einen mutmasslichen Vergewaltiger für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis stecken, nachdem sie zuvor das Verfahren gegen ihn einstellen wollte. Der Mann wird verdächtigt, Ende 2011 eine Frau vor der Eventhalle «Nordportal» in Baden AG vergewaltigt zu haben.

Der Mann werde wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt, sagte Elisabeth Strebel, Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft in der Sendung «Aktuell» vom Samstag des Regionalfersehsenders TeleM1. Der Strafantrag laute dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug unbedingt.

Der Mann war drei Tage nach der Tat am 18. Dezember verhaftet worden und gestand den sexuellen Kontakt mit der 28-jährigen Frau von Beginn weg. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren dann im März ein, weil rechtsgenügliche Beweise fehlten, wonach der Mann die Frau zum Geschlechtsakt genötigt oder unter Druck gesetzt hatte.

Beschwerde des Opfers gutgeheissen

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Frau und der Mann bereits im «Nordportal» intim geworden waren und einvernehmlich zum vermeintlichen Tatort schritten.

Das mutmassliche Opfer, eine 28-jährige Frau, hatte Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung eingereicht. In der Folge entschied Ende Juni die Beschwerdekammer des Obergerichts, dass die Staatsanwaltschaft nun doch Anklage wegen Vergewaltigung gegen den 19-Jährigen erheben muss.

Das Obergericht begründete seinen Entscheid damit, dass nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden könne, dass kein für eine Anklage hinreichender Tatverdacht erhärtet beziehungsweise kein Straftatbestand erfüllt sei. Nach dem Grundsatz, wonach im Zweifel Anklage zu erheben sei, habe die Beschwerdekammer die Eingabe der Privatklägerin gutgeheissen.

(sda)

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  • Anja Frey am 29.10.2012 16:56 Report Diesen Beitrag melden

    Dankeschön

    Ein halbes Jahr nach dem Geschehen erfahren wir Bürger erst davon. Bravo, sehr gute Arbeit.

  • Pascal am 28.10.2012 15:31 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    witz

    3,5 jahre?! ja genau und ein DVD downloader bekommt das 2-3 fache. kann dass alles nicht mehr ernst nehmen.

    • roger am 30.10.2012 13:22 Report Diesen Beitrag melden

      Die Verletzung des Urheberrechts

      und das ist was jeamdn der sich eine DVD runterlädt tut - wird mit Gefängis von bis zu einem Jahr und Busse bis 100 K bestraft.

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  • Nicht Gut am 28.10.2012 10:42 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Dass geht nicht

    ..Jeder Vergewaltiger müsste 8 Jahre Haft verdienen! Ausser er hat das Opfer ermordet danach musste er lebenslänglich Haft verdienen!!! 3,5 Jahre sind nichts!

    • Rita am 28.10.2012 15:04 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

      Erst mal Schuld beweisen...

      Offensichtlich gingen sie einvernehmlich wohin um sex zu haben...

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