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Vor dem Aus
09. November 2012 12:00; Akt: 09.11.2012 12:33 Print
«Rauchvereine» schmieren vor Bundesgericht ab
Ein Thurgauer Wirt zog im Kampf gegen eine Busse wegen Rauchens in seinem Lokal bis nach Lausanne. Die Bundesrichter gaben ihm nicht Recht und besiegelten das Aus für die «Rauchverein-Beizen».
Das Bundesgericht hat mit einem Urteil faktisch das Ende von Rauchvereinen zum Betrieb von Raucherlokalen besiegelt. Laut Gericht dienen solche Vereine der Umgehung des Gesetzes und ändern nichts daran, dass Gaststätten öffentlich zugänglicher Raum sind.
Die Polizei hatte 2010 eine Bar in Romanshorn kontrolliert und den Wirt angetroffen, wie er mit Gästen rauchte. Die Thurgauer Justiz sprach ihn wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen schuldig und verhängte 200 Franken Busse.
Verzicht auf Schutz vor Passivrauchen
Zu seiner Verteidigung hatte der Wirt vergeblich argumentiert, dass nur das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen verboten sei. In seiner Bar würden aber einzig Mitglieder des von ihm mitgegründeten Rauchervereins eingelassen. Zudem würden die Vereinsangehörigen ausdrücklich auf den Schutz vor dem Passivrauchen verzichten.
Das Bundesgericht hat die Busse nun bestätigt und die Beschwerde des Wirts abgewiesen. In seinem Entscheid betont das Gericht zwar, dass nicht abschliessend und umfassend darüber zu befinden sei, unter welchen Voraussetzungen ein Lokal, das einzig Mitgliedern zugänglich gemacht werde, keinen öffentlich zugänglichen Raum darstelle.
Zentrale Fragen geklärt
Die zentralen Fragen zur Zulässigkeit von Rauchverein-Lokalen beantworten die Richter in Lausanne gleichwohl. So hält das Gericht fest, dass der Verein der Umgehung des Gesetzes diene. Eine Mitgliedschaft sei offenkundig nur Mittel zum Zweck, nämlich trotz des gesetzlichen Verbots in Lokalen frei rauchen zu können.
Dass die Interessenten vorgängig die Statuten lesen und einen Aufnahmeantrag stellen müssten, stelle keine besondere Hürde dar, welche die öffentliche Zugänglichkeit ausschliessen würde. Auch ein deutlich höherer Mitgliederbeitrag als die im konkreten Fall verlangten 10 Franken würde laut Gericht nichts ändern.
«Fümoar»-Beschwerden hängig
Die Zahl der Mitglieder würde sich in diesem Fall zwar verringern, bleibe aber dennoch unbestimmt gross. Auch die ausdrückliche Einwilligung der Mitglieder, auf den Schutz vor dem Passivrauchen zu verzichten, sei unerheblich und schliesse Bestrafung nicht aus.
Der Zweck des Gesetzes, die Gesundheit zu schützen, stehe nicht zur Disposition des Einzelnen. Im Übrigen wolle das Gesetz auch die Raucher selber vor den Gefahren des Passivrauchens schützen. Noch hängig sind vor einer anderen Abteilung des Bundesgericht die Beschwerden im Zusammenhang mit den Basler «Fümoar»-Beizen.
Der dort gegründete Verein zum Betrieb von Gaststätten, in denen frei geraucht werden darf, richtet sich gegen die strengeren kantonalen Regelungen. Diese erlauben im Gegensatz zur Lösung des Bundes nur unbediente Fumoirs. Das Problem mit der Umgehung des Gesetzes dürfte sich aber in gleicher Weise stellen.
(Urteil 6B_75/ 2012 vom 26.10.2012)
(sda)
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Nicht gut
Ich bin zwar Nichtraucher, aber diese diktatorischen Züge müssen mit sorgfalt weiterhin beobachtet werden.
Super Sieg für uns Nichtraucher!!!
Ja endlich ein Sieg für uns Nichtraucher! Das Gesetz gilt schliesslich für alle! Ich hoffe und bete, dass alle diese schmierigen Rauchervereine zugrunde gehen werden!
Manisches Gehabe
Die Verfechter des Raucherverbots legen ein Gehabe an den Tag, das bereits an Manie grenzt. Ich rauche gelegentlich gerne eine Zigarre für mich selber zum Genuss. Wenn ich sehe, dass ich andere damit belästigen könnte, dann zünde ich einfach keine an. So einfach ist das! Und was ist daran auszusetzen, wenn es extra Beizen für Raucher gibt. Es ist immer noch freiwillig, in welcher Gastronomie ich verkehre. Am Arbeitsplatz sollte jedoch das Rauchen nicht erlaubt sein wie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Und mein Auto raucht ja aus dem Auspuff, da muss ich im Auto nicht auch noch rauchen.