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Vermittlungsausschuss
21. November 2012 08:21; Akt: 21.11.2012 09:50 Print
Die letzte Chance für die Schweiz im Steuerstreit
Wenn am Freitag der deutsche Bundesrat über das Steuerabkommen abstimmt, wird das Resultat mit grosser Wahrscheinlichkeit negativ sein. Bleibt eine Hintertüre für die Schweiz.
Kaum jemand rechnet mehr damit, dass der deutsche Bundesrat am Freitag dem Steuerabkommen mit der Schweiz zustimmt. Noch wollen die Schweizer Behörden das Abkommen aber nicht für tot erklären. Sie hoffen auf den Vermittlungsausschuss - und auf weitere Abkommen.
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5 Minutes, der Wirtschaftstalk
Der Vermittlungsausschuss kann einberufen werden, wenn sich die Parlamentskammern nicht einig sind. Der Bundestag hatte dem Abkommen zugestimmt, in der Länderkammer (Bundesrat) dürfte die rot-grüne Opposition obsiegen, die das Abkommen ablehnt. Ein Zeichen dafür, dass es im Vermittlungsausschuss doch noch eine Chance haben könnte, wäre eine gewisse Zahl von Stimmenthaltungen.
Um das Abkommen zu retten, könnte der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble den Ländern Zugeständnisse machen. Laut Medienberichten erwägt der Bund unter anderem, zu Gunsten der Länder auf seinen Anteil aus der Nachversteuerung von Schwarzgeldern zu verzichten.
Vertreter der Opposition versicherten zwar umgehend, sie würden sich nicht kaufen lassen. Angesichts der leeren Staatskassen in manchen Bundesländern scheint ein Umdenken im letzten Moment - der Bundesratssitzung vom 14. Dezember - aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen zu sein.
Spielraum für rückwirkende Gruppenanfragen
Zugeständnisse von Seiten der Schweiz sind offiziell nicht vorgesehen. Einen gewissen Spielraum hätte die Schweizer Regierung allerdings: Sie könnte Deutschland entgegenkommen, indem sie Gruppenanfragen rückwirkend zulassen würde. Deutschland könnte so Informationen über Steuersünder erhalten, die in den letzten Monaten ihr Geld in ein anderes Land verschoben haben.
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hatte diesen Schritt schon früher in Erwägung gezogen. Sie kam zwar zum Schluss, eine Rückwirkung wäre rechtsstaatlich problematisch und würde die Chancen des Steuerabkommens nicht erhöhen. Das Parlament überliess den Entscheid aber dem Bundesrat. Finanzministerin Eveline Widmer- Schlumpf lehnt eine Rückwirkung allerdings ab.
Schweiz demonstriert Gelassenheit
Die Schweizer Behörden zeigen sich nach wie vor zuversichtlich, dass am Ende ein Ja resultiert - und gelassen für den Fall, dass Deutschland das Abkommen definitiv ablehnt. Ein neuer Anlauf wird ausgeschlossen: «Im Falle eines Scheiterns gibt es keine neuen Verhandlungen», sagt Anne Césard, Sprecherin im Staatssekretariat für internationale Finanzfragen . «Plan B ist der Status quo.»
Deutschland käme also weiterhin nur über den Weg der Amtshilfe an Daten von Steuersündern. Aus Sicht der Schweizer Behörden ist das vor allem für Deutschland ein Problem: Während in jene Länder, die einem Steuerabkommen zugestimmt haben, Milliarden fliessen, geht Deutschland leer aus.
Andere Länder interessiert
Die Abkommen mit Grossbritannien und Österreich treten am 1. Januar 2013 in Kraft, mit Griechenland und Italien stehen Verhandlungen an. Laut dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) gibt es ausserdem bereits weitere Interessenten. Dass die Schweiz so das Bankgeheimnis für die nächsten Jahrzehnte retten kann, lässt sich allerdings bezweifeln.
Sagt Deutschland definitiv Nein zum Steuerabkommen, dürfte der Druck auf die Schweiz nämlich zunehmen. Deutschland wird weiterhin CDs mit gestohlenen Bankkundendaten kaufen, und die Forderung nach dem automatischen Informationsaustausch dürfte lauter werden. Die SP fordert denn auch, dass die Schweiz nun die Flucht nach vorn ergreift.
Pragmatischer Ansatz auf dem Prüfstand
Im Parlament waren die Schweizer Sozialdemokraten gespalten. Ein Teil sah die Steuerabkommen als Schritt in die richtige Richtung, der andere als Bremse für den automatischen Informationsaustausch. Unterschriften für ein Referendum sammelten die SVP-nahe AUNS und die Jungsozialisten - allerdings nicht genügend.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf propagierte die Abkommen stets als pragmatische Lösung: Andere Staaten würden die ihnen zustehenden Steuergelder erhalten, ohne dass die Schweiz das Bankgeheimnis aufgeben müsse.
Automatischer Informationsaustausch
Die Abkommen sehen eine Abgeltungssteuer vor: Die Banken sollen von den Konten jener Kunden, die anonym bleiben wollen, einen Betrag abziehen und diesen via Behörden ans Ausland übermitteln. Beim Steuersatz war die Schweiz Deutschland entgegengekommen. Vereinbart wurde ein Satz zwischen 21 und 41 Prozent, künftige Kapitalerträge würden wie in Deutschland besteuert.
Schäuble stellt sich auf den Standpunkt, es gebe kein «rational nachvollziehbares Argument» gegen das Abkommen. Sagt Deutschland dennoch Nein, dürfte dies Widmer-Schlumpfs Ansatz im Umgang mit dem Problem «Bankgeheimnis» schwächen.
Die Gefahr steigt, dass die Schweiz unter Druck dem automatischen Informationsaustausch zustimmen muss - so, wie sie bei der Amtshilfe die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung aufgeben musste. Schon damals hatten sich die Behörden lange zuversichtlich und gelassen gezeigt. Das Ausland werde sich am Bankgeheimnis noch die Zähne ausbeissen, sagte der damalige Finanzminister Hans-Rudolf Merz.
(sda)
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selbst versalzt, kann nicht den Koch zur Rechenschaft ziehen.
Deutschland
was heisst hier die letzte Chance für die Schweiz, letzte Chance für Deutschland.
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Wer nicht will, hat schon gehabt