Hooligans

02. Februar 2012 18:09; Akt: 03.02.2012 09:02 Print

Kantone wollen Chaoten härter bestrafenKantone wollen Chaoten härter bestrafen

von Lukas Mäder - Die kantonalen Justizdirektoren haben sich auf strengere Massnahmen geeinigt, um gegen gewalttätige Fans vorzugehen. Auflagen gegen die Fussballclubs wollen sie aber mit Augenmass verhängen.

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Am Anfang der öffentlichen Debatte um Hooliganismus in der Schweiz stand die sogenannte Fans stürmten nach der Niederlage des FC Basel gegen den FC Zürich in der Finalissima das Spielfeld. Es kam zu einem Im Hinblick auf die Euro 2008 in Österreich und in der Schweiz berief der Bund einen Runden Tisch ein. Im Bild ein in Genf für allfällige Hooligans. führte den Runden Tisch, an dem alle Beteiligten vertreten waren, weiter. Im Bild empfängt Maurer 2010 Captain Alex Frei und die Nationalmannschaft im Bundeshaus. Kritiker werfen Maurer vor, und zu wenig Wille für eine politische Lösung aufzubringen. Das Bild zeigt Maurer im Juni 2011 in Dänemark zusammen mit Peter Gillieron (M) vom Fussballverband und Uefa-Präsident Michel Platini (l.). Doch das Hauptproblem des Runden Tisches sind seine fehlenden Kompetenzen. Entscheide waren nur möglich mit Einwilligung aller Beteiligten - was längst nicht mehr der Fall ist. Am 1. September 2011 gab Maurer bekannt, . Da die meisten Kompetenzen im Bereich Hooliganismus bei den Kantonen liegen, kam mit dem Ende des Runden Tisches der (KKJPD) eine Schlüsselrolle zu. Im April 2010 präsentiert die damalige KKJPD-Präsidentin Karin Keller-Sutter in Bern ein Massnahmenpaket gegen Gewalt an Sportanlässen. Die FDP-Politikerin Keller-Sutter ist ein gegen gewalttätige Fussballfans. Auf Seiten der Fans hat sie sich zu einer Hassfigur entwickelt. Keller-Sutter stand seit November 2010 als Präsidentin der KKJPD und St. Galler Justizdirektorin im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit. Mit dem Niederlegen der Ämter 2012 nach ihrer Wahl zur Ständerätin dürfte dies ändern. Konkret mit den Fussball-Hooligans beschäftigen müssen sich die Ihr Verband unterstützt schärfere Massnahmen. Gleichzeitig funktionieren auf lokaler Ebene die Beziehungen zu Clubs und Fanarbeiter oft gut. Auf dem Bild sind FCZ-Fans auf dem Weg zum Bahnhof Wankdorf. Stark betroffen vom Hooliganismus sind auch die die mit Extrazügen Fans befördern müssen. Die Bundesbahnen wollen, dass die Clubs für die Schäden ihrer Fans aufkommen und die Extrazüge chartern müssen. Mit YB haben sie seit August 2011 eine freiwillige Vereinbarung, die dem Club die Verantwortung für die Ordnung in den Extrazügen übergibt. Im Bild SBB-CEO Andreas Meyer im Februar 2010. Unterstützung erhalten die SBB vom Dessen Direktor Peter Füglistaler lässt eine Gesetzesänderung ausarbeiten, damit die Clubs für Schäden in die Pflicht genommen werden können. Laut dem heute gültigen Transportgesetz müssen die SBB alle Personen transportieren, die einen gültigen Fahrausweis besitzen. Lange zurückhaltend gaben sich der So argumentierte SFL-Präsident Thomas Grimm Ende noch Ende 2010, man können einen Club auch nicht für einen Überfall verantwortlich machen, nur weil der Räuber ein Shirt des Clubs getragen habe. Inzwischen arbeitet der Verband aber an einem bei dem Gästefans von Fanarbeitern und nicht von maskierten Polizisten mit Schlagstöcken empfangen werden. Grimm (l.) mit SFV-Präsident Peter Gillieron an der Nacht des Fussballs im August 2009 in Bern. Sehr unterschiedlich ist das Engagement der Während einige insbesondere in der Prävention aktiv sind, sind andere dem Vernehmen nach nicht an einer Lösung interessiert. FCZ-Präsident Ancilo Canepa (l.) und GC-CEO Marcel Meier im Juli 2011 in Zürich. Eine eigentliche Funktion zwischen den Fronten nehmen die ein. So ist manchmal von einer anwaltschaftlichen Beziehung zu den Fans die Rede. Während sie das Vertrauen der Fans brauchen und oft finanziell vom Club abhängig sind, brauchen sie einen guten Draht zu den Sicherheitskräften und den SBB. Urs Frieden (vorne links), Vorstandsmitglied der Fanarbeit Bern, am FCB-Umzug durch die Berner Innenstadt im Juli 2011. Der wohl wichtigste Akteur beim Thema Hooligans sind schliesslich die die meist in Gruppierungen organisiert sind. Obwohl nur eine Minderheit gewaltbereit ist, findet eine Solidarisierung statt. Feuerwehrleute vor YB-Fans in Collombey-Muraz, Oktober 2010. Insbesondere beispielsweise auch die Hooligan-Datenbank des Bundes, sind die Fangruppen geschlossen. Ebenso lehnen sie das Pyro-Verbot in den Stadien ab. Fans des FC Luzern im Mai 2010 in Bern.

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Die Polizeien bekommen ein Druckmittel gegen Clubs in die Hand, wenn diese zu wenig für die Sicherheit in ihren Stadien unternehmen. Die Konferenz der kantonalen Justizdirektoren KKJPD hat am Donnerstag einstimmig das revidierte Hooligan-Konkordat verabschiedet, das insbesondere eine Bewilligungspflicht für Sportveranstaltungen der obersten Fussball- und Eishockey-Liga vorsieht. Damit können die kantonalen oder städtischen Behörden insbesondere bei Hochrisikospielen Auflagen verhängen, ohne deren Erfüllung Spiele nicht stattfinden dürfen. «Wir wollen damit auf die Stadionordnung und auf die Wege der Gästefans Einfluss nehmen», sagte KKJPD-Präsidentin und FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter zur Bewilligungspflicht, die der umstrittenste Punkt des Konkordats in der Vernehmlassung war.

Welche Auflagen die Clubs erfüllen müssen, ist im Konkordat nur grob umrissen. Vorstellbar sind ein Verbot von Alkoholausschank, Ausweiskontrollen an den Eingängen, die vorgeschriebene Anreise mit dem Extrazug (Kombi-Ticket) oder auch bauliche Anpassungen im Stadion. Die KKJPD arbeitet nun Musterbewilligungen aus für Spiele verschiedener Risikostufen, um schweizweit eine möglichst einheitliche Praxis zu erreichen. Wie KKJPD-Generalsekretär Roger Schneeberger betont, sollen die Auflagen aber verhältnismässig sein. Er stellt sich die schärfsten Massnahmen nur im Wiederholungsfall vor: «Wenn die Fans eines Clubs wiederholt in unbewilligten Fanmärschen durch die Stadt der Gegner ziehen, könnte beispielsweise für den Gästesektor ein Kombi-Ticket vorgeschrieben werden.» Bei problemlosem Verhalten seien auch keine solche Massnahmen nötig.

Zusammenarbeit in St. Gallen funktioniert

Nicht explizit festgelegt ist, ob die Bewilligung für eine ganze Saison erfolgt. Dies hatten die Fussball- und Eishockey-Verbände gefordert. Laut Keller-Sutter ist eine Saisonbewilligung möglich, solange vor bestimmten Spielen auch später noch zusätzliche Auflagen möglich sind. Die Bewilligung kann auch entzogen werden, wie dies in der Stadt St. Gallen bereits möglich ist, wo seit gut einem Jahr eine Bewilligungspflicht gilt. Die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsverantwortlichen der Clubs sei gut, sagte Nino Cozzio, Sicherheitsdirektor der Stadt St. Gallen. Im vergangenen Jahr seien keine zusätzlichen Auflagen verhängt worden.

St. Gallen kann diesbezüglich allerdings nicht als Massstab gelten. Der Fussballclub spielt derzeit nur in der Challenge League, wo die Hooliganismus-Problematik weniger stark ist. Doch auch für die oberste Liga gibt sich die KKJPD zurückhaltend. «Wir wollen nicht Spiele verbieten», sagte Schneeberger. Es gehe um ein Druckmittel für Clubs, die sich konsequent weigern, Auflagen umzusetzen. Dann könne es laut Schneeberger zu einem Entzug der Bewilligung kommen. «Ich gehe aber nicht davon aus, dass es zu einem solchen Fall kommt.»

«Nie mehr ein Spiel besuchen»

Weniger versöhnlich sind die Zeichen der KKJPD an konkrete Täter. Das Rayonverbot und die Meldeauflage wurden verschärft. Beide Massnahmen können nun für bis zu drei Jahre verhängt werden. Neu können nicht nur lokale Rayons, sondern solche in der ganzen Schweiz verboten werden. Bei der Meldepflicht verdoppelt sich die Dauer bei einem unentschuldbaren Verstoss. Für den Berner Sicherheitsdirektor Hans-Jürg Käser ist deshalb klar: «Daran muss sich ein Betroffener halten, sonst wird er nie mehr ein Spiel besuchen können.»

Das revidierte Konkordat geht nun an die Kantone, wo es die Parlamente ratifizieren müssen. Dies wird inklusive Referendumsfristen noch mehrere Monate dauern. Widerstand ist kaum zu erwarten, haben im Vorfeld doch alle grossen Parteien die Änderungen begrüsst. Zusätzlich müssen die Kantone Verordnungen verabschieden, die insbesondere die Behörden benennen, welche für die Auflagen zuständig sind. Deshalb tritt das neue Regime nicht mehr auf Beginn der Saison 2012/13 in Kraft, sondern frühestens auf die Rückrunde, die in einem Jahr beginnt.

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  • Birn Baum am 06.02.2012 08:38 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Birnbaum

    Entlarvt? Und jetzt was bringts? Die lieben Den Sport auf ihre weise. Aber eben der Unterschied zwischen hooligans und Ultras sollte man kennen.

  • Sandro am 03.02.2012 19:07 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Wann?

    Und wann wird aus dem ewigen "wollen" endlich mal ein "werden"?

  • Schweizerbürger am 03.02.2012 13:44 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Die lernen es nie !!

    Hat es nicht schon genug schlechte Beispiel gegeben? Nicht reden, nicht verhandeln sondern sofort handeln. Die lernen es sonst nur! Diese Bilder gehören nicht zum Sport!