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Vorgabe verfehlt
28. Oktober 2012 14:56; Akt: 28.10.2012 15:04 Print
VBS liefert nur 1200 Plätze für Asylsuchende
Das VBS hätte laut Vorgabe des Bundesrates 2000 neue Plätze für Asylsuchende bereitstellen sollen. Geworden sind es nur 1200, doch dafür gibt es eine Erklärung.
Bundesrat Ueli Maurer kann bis Ende Jahr nur 1200 Asyl- Plätze in Militärunterkünften zur Verfügung stellen. Das VBS verfehlt damit die Vorgabe des Bundesrates von 2000 Plätzen. Das VBS macht den Unwillen der Gemeinden und strenge Brandschutzbestimmungen für die Verzögerungen verantwortlich.
Bildstrecken Asylunterkunft in Hohenrain LU ausgebranntDas Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) habe mehr als 2000 Plätze finden können, welche militärischen Anforderungen, jedoch nicht zivilen Vorschriften genügten, teilte VBS-Sprecher Peter Minder am Sonntag auf Anfrage mit und bestätigte einen Bericht der Zeitung «Der Sonntag».
Einerseits könnten wegen der Brandschutzauflagen nur ein Teil der Plätze tatsächlich belegt werden. Andererseits könnten die Gebirgsunterkünfte aufgrund ihrer Lage nur im Sommer-Halbjahr genutzt werden.
BFM nutzt Kapazität nicht aus
«Tatsache ist, dass das VBS mit verschiedenen Gemeinden Vereinbarungen getroffen hat, die eine Bettenkapazität von insgesamt 2380 Plätzen umfasst», schreibt Minder. Doch diese Maximalkapazität werde vom Bundesamt für Migration (BFM) aus betrieblichen Gründen in der Regel nicht ausgenutzt.
«Aus diesen Gründen verbleibt eine nutzbare Kapazität für Asylsuchende von 1200 Plätzen.» Damit verfehlt das VBS die Vorgabe des Bundesrates, bis Ende Jahr 2000 Asyl-Plätze zur Verfügung zu stellen.
Bewilligungen einholen
Wegen des neuen Artikels im Asylgesetz, wonach Unterkünfte auch ohne Einwilligung von Kantonen und Gemeinden eingerichtet werden können, «werden die 2000 Plätze voraussichtlich ab Frühsommer 2013 bereit gestellt werden können», erklärte Minder.
Die Forderung nach 2000 Plätzen für Asylsuchende hatte der Bundesrat im März erhoben und gab dem Departement gleich die alleinige Verantwortung für diesen Prozess. Damit musste das VBS neu die nötigen Bewilligungen einholen und nicht mehr bloss die Möglichkeit für Unterkünfte aufzeigen. Bis Ende 2013 soll das VBS weitere 2000 Plätze zur Verfügung stellen, welche für mindestens drei Jahre genutzt werden können.
In den Bundeszentren werden Asylsuchende untergebracht, die nicht in der Schweiz bleiben können. Das BFM will diese nicht auf die Kantone verteilen. In Bundeszentren können gemäss BFM die Asylgesuche rasch und prioritär bearbeitet werden.
(sda)
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Alle 25 Kommentare

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ich hörte was von 450
Die Frage ist: Warum kann man vom Westbalkan kommend immer noch ein Asylgesuch stellen? z.B. für Leute aus Serbien oder Mazedonien kommend würde ich gar kein Verfahren starten sondern diese einfach wegschicken. Dann kann man das Schnellverfahren für die Leute aus den Maghrebstaaten anwenden. Ueli hat den Mund zu voll genommen und kriegt nun Hiebe. Wenn es wenigstens 1200 Plätze wären, ich hörte was von 450
Das Volkshaus in Zürich gäbe
umgebaut eine sehr zentral gelegene Asylunterkunft. In Basel stehen zudem noch Kirchen zur Disposition frei.
Holland!?
Klar wird nun der Schwarze Peter BR Ueli Maurer (SVP) in die Schuhe geschoben. Würde aber so gehandelt wie bei den Holländern, bräuchte keiner Betten zur Verfügung stellen. Doch für BR Sommaruga ist das schnell Verfahren der Holländer Menschenunwürdig, deshalb sind die Linkgrünen wieder einmal schnell dabei den Schwarzen Peter nicht in Ihren Reihen zu suchen, sondern per sofort wird der an die SVP weitergegeben. Was natürlich bei div. Leuten eine ungemeine Freude auslöst. Ginge es nach Linksgrün, wären die Grenzen offen wie ein Scheunentor und die Zuständigen Leute im Asylwesen, würden nicht mehr nachkommen die Flut der Asylsuchenden und Wirtschaftsflüchtlinge auf die Gemeinden zu verteilen Die Art und das Príncipe der Holländer übernehmen, dann funktioniert es bestens, doch die Schweiz muss wieder etwas neues ausprobieren obwohl die Holländer es uns vormachen,es funktioniert bei ihnen tadellos.
Die Verträge von Dublin nicht vergessen
Es ist doch wirklich erstaunlich; in allen Ländern der EU nehmen die Asylgesuche AB. In der Schweiz, dem europ. Binnenland und Schengen/Dublin-Mitglied nehmen die Gesuche zu... Offenbar wandern die Asylsuchenden alle über den Flughafen Zürich ein, ansonsten wären die Dubliner Verträge klar und eindeutig: das Land ist zuständig, in dem die Asylsuchenden den Schengenraum betreten haben... Aber das traut sich keine Zeitung auch nur in einem Nebensatz zu erwähnen... Genauso wenig wie das für CH-Soldaten die vom VBS zur Verfügung gestellten Unterkünfte "mehr als genügen"...
Aehm...
Die Schweiz ist zuständig wenn: a) Asylbewerber Verwandte hier hat b) Nicht nachgewiesen werden kann über welchen Drittstaat der Asylberwerber in die Schweiz eingereist ist - und dies dürfte wohl das Hauptproblem sein. Es gibt noch ein paar Kriterien mehr...und Schengen hat damit eigentlich nichts zu tun, da die Mitgliedstaaten vom Schengen-Abkommen und diejenigen vom Dublin-Abkommen unterschiedlich sein könnten.
Noch einer der passt!
Nun rücken wieder tausende Schweizer/innen in die Winter Rekrutenschule ein. Hoffen wir doch, dass die Rekruten die nun einrücken auch vornehme Unterkünfte bekommen wie sie für Asylanten gefordert werden, nicht, dass sie in die angeblich miesen Unterkünfte müssen die für Asylanten nicht gut genug sind, aber eben bei Schweizern spielt die Art der Unterkünfte wohl keine allzu große Rolle, die müssen nehmen was angeboten wird. Wenn sie Glück haben setzen sich Linksgrünen auch so vehement für Sie ein wie für die Asylsuchenden und Wirtschaftsflüchtlinge. Lassen wir uns Mal überraschen!
Wille oder Unwille?!
Mir reicht die ganze Asyldebatte! Es wird immer schlimmer und unsere Volksvertreter finden keine Lösung... Wollen die vielleicht kein Ergebnis erzielen um nicht aus dem Rampenlicht zu treten?!
@Roger: Aehm
a) Familiennachzug läuft innerhalb des genehmigten Antrags (kein neuer Asylgrund!) b) ... reisen's im TI ein, wird das Erstland wohl Italien gewesen sein, reisen's in GE/FR/BL&BS ein Spanien/Frankreich, im TG/SH/SG Deutschland od. Österreich. Erfolgte die Einreise nicht am Flughafen Zürich, wurde ZWANGSLÄUFIG ein anderes Dublin-Land durchquert; der Vertrag von Dublin regelt die Zuständigkeit v. Asylgesuchen im Schengenraum, und ist SEHR eindeutig (od. Abstimmungsargumente/Vertragstext gelogen). Die CH sollte die EU daran erinnern...
@Mike_TG
"wird wohl gewesen sein" ist kein Nachweis, welcher dazu führt, dass Italien oder Frankreich einen Asylbewerber zurücknehmen müsste. Es geht bei a) nicht um Familiennachzug sondern es geht darum, dass wenn jemand Verwandte in der Schweiz hat, dass es dann sinnvoll ist, dass er falls er Asyl bekommen würde, dies ebenfalls in der Schweiz bekäme. Und Dublin regelt die Zuständigkeiten innerhalb der Länder die das Dubliner Abkommen unterschrieben haben, da gehört z.B. auch England dazu, welches nicht Mitglied des Schengenraumes ist.