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Fall Rappaz
04. November 2010 13:49; Akt: 04.11.2010 19:02 Print
Spital verweigert Zwangs-Ernährung
von Ronny Nicolussi - Das Hickhack um die Zwangsernährung von Bernhard Rappaz geht weiter. Das Genfer Universitätsspital will einem Bundesgerichtsentscheid nicht nachkommen.

Wird laut Genfer Universitätsspital nicht gegen seinen Willen ernährt: Hanfbauer Bernard Rappaz. (Bild: Keystone/Jean-Christophe Bott)
Für das Bundesgericht ist die Ausgangslage klar: Sollte der renitente Hanfbauer Bernard Rappaz mit seinem Hungerstreik bleibende Schäden oder den Tod riskieren, müssen die Ärzte ihn zwangsernähren. In ihrem Urteil vom vergangenen 26. August hielten die Lausanner Richter fest, dass die Ärzte bei einer durch die Behörden angeordneten Zwangsernährung diese nicht mehr verweigern dürfen. Eine Berufung der Ärzte auf die ethischen Grundsätze der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) ist somit in diesem Zusammenhang nicht zulässig.
Ob sich die Ärzte des Genfer Universitätsspitals (HUG) an die Vorgaben aus Lausanne halten werden, ist trotzdem fraglich. Das HUG teilte am Mittag mit, keine Zwangsernährung durchzuführen. Denn diese würde eine schwere Verletzung der Menschenrechte darstellen. Über den derzeitigen Gesundheitszustand Rappaz’ wollte sich das Spital nicht äussern.
Bereits einmal weigerte sich das HUG Rappaz gegen seinen Willen zu ernähren. Anfang Juli war er deshalb ins Inselspital nach Bern verlegt worden. Weil sich die Berner Ärzte jedoch ebenfalls weigerten, eine Zwangsernährung durchzuführen, gewährte die zuständige Walliser Staatsrätin, Esther Waeber-Kalbermatten, dem Hanfbauern Hausarrest. Wie sie damals sagte, um zu verhindern, dass er ins Koma falle.
Andere Ausgangslage
Jetzt sei die Ausgangslage eine andere, sagt die Vorsteherin des Walliser Sicherheitsdepartements zu 20 Minuten Online. Deshalb habe sie gestern Abend das HUG explizit auf den Bundesgerichtsentscheid aufmerksam gemacht. Eine erneute Verlegung Rappaz’ in ein anderes Spital, wenn die Genfer Ärzte eine Zwangsernährung des Hanfbauern verweigerten, sei nicht vorgesehen. Das HUG sei das einzige Konkordatsspital für Gefangene aus dem Kanton Wallis, so Waeber-Kalbermatten.
Was passieren würde, wenn sich die Genfer Ärzte über den Bundesgerichtsentscheid hinwegsetzen, mochte die Staatsrätin nicht sagen: «Wir müssen schauen, wie die Sache weitergeht, einen solchen Fall gab es in der Schweiz zuvor noch nie.» Keine Angaben machte Waeber-Kalbermatten darüber, wer die Verantwortung übernehmen müsste, wenn Rappaz sterben würde.
Gemäss Rechtsprofessorin Brigitte Tag von der Universität Zürich droht einem Arzt, der eine Zwangsernährung verweigert, eine Strafe wegen Tötung durch Unterlassen, wie sie jüngst in einem Interview der Nachrichtenagentur SDA erklärte. «Zu einer Bestrafung kommt es aber nur, wenn ihm die Zwangsernährung zumutbar ist – etwa bei einem Notfall», so Tag.
Weshalb müssen Ärzte entscheiden?
Schützenhilfe erhalten die Genfer Mediziner von SAWM-Präsident Peter Suter, der die Vorgaben des Bundesgerichts und der Walliser Regierungsrätin infrage stellt: «Weshalb müssen Ärzte für das Überleben Rappaz’ sorgen, wenn diese damit in Konflikt mit ihrem Berufsethos geraten?» Suter wünschte sich, dass anstelle der Mediziner, die Justiz und die Politik für das Überleben des Hanfbauers sorgen müssten, «wenn ihnen am Überleben Rappaz’ so viel liegt, zum Beispiel durch eine Hafteinrichtung zu Hause».
Keine sanfte Medizin
Wie die Ärzte in Genf - wenn es darauf ankommt - handeln werden, sei schwierig vorauszusagen, sagt der emeritierte Mediziner. Die Mehrheit der Ärzte finde, der Wille des Patienten müsse respektiert werden. «Aber finden das hundert Prozent der Ärzte?», fragt sich Suter und antwortet sogleich selbst: «Das nehme ich nicht an.» Allerdings müssten Ärzte berücksichtigen, die gegen den Willen des Patienten eine Zwangsernährung durchführten, dass der Patient dabei sterben könnte. «Eine Zwangsernährung ist keine sanfte Medizin», so Suter. Wer in einem solchen Fall haften würde, müssten dann wohl die Gerichte entscheiden.
Bernard Rappaz muss eine Strafe von fünf Jahren und acht Monaten wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten absitzen. Sogleich bei seinem Haftantritt am 22. März begann der Walliser Hanfbauer mit seinem Hungerstreik. Diesen unterbrach er zwei Mal - beim ersten Mal für rund zehn Tage, beim zweiten Mal für fünf Wochen.
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Alle 153 Kommentare






























solch ein Theater
traurig, dass nun noch ein gewissenhafter arzt wegen diesem Typen angegriffen wird. der sucht anerkennung und will als märtyrer sterben. lasst ihn doch.
BERUFSETHIK VOR GERICHTSENTSCHEID!
Es darf nicht sein dass Ärzte zu Gerichtsvollstreckern instrumentalisiert werden! Sollen doch die Gerichtsmediziner den Rappaz zwangsernähren. Eine Zwangsernähung entspräche in dem Falle einer Vergewaltigung, da würde ich mich als Arzt genauso weigern.
@richtig sich gegen die gesetzt
stellen. der rappaz will es nicht anderst. er weiss genau was ihm blüt und wenn sich jetzt die arzte auch noch auf seine seite stellen wo kämen wir da hin? schon mal darüber nachgedacht? ganz richtig das sie ärtze zur kasse kommen wenn sie sich nicht darann halten. es geht hier um rappaz und um diese fall also verglicht nicht gleich wieder apfel mit birnen schön beim thema bleiben gell.
Unmenschlicher Staat?
Das Recht des Menschen auf Leben uns Selbstbestimmung sollten unantastbar sein. Herr Rappaz ist kein Tier das wie eine Gans gemästet werden soll. Und der Staat beginnt schon jetz nach Schuldigen zu Suchen wenn er denn sterben sollte. Hier stimmt wircklich etwas nicht mehr.???
Justiz am Anschlag
Was heisst hier Staat? Juristen sind einfach ueberfordert. Wie Freiherr von Muenchhausen koennen die sich durch "schlaue" Rechtskonstruktionen in Szene setzen und "anordnen, bestrafen, vorladen" etc. Die Verantwortung uebernehmen sie nie, immer heisst es, es stehe so im Gesetz, dabei handelt es sich um ein "Imponiergehabe" in eigener Sache, in einem Bereich, der ueberhaupt keine Befriedigung hergibt, ausser sich noch aufplustern und sich als dritte Gewalt zu postulieren. Meine Herren und Damen in der Justiz, Sie sind fuer uns da nicht wir fuer Sie !