Nach Razzia

08. Februar 2012 12:30; Akt: 08.02.2012 13:22 Print

Hells Angel erhält höhere EntschädigungHells Angel erhält höhere Entschädigung

Ein Zürcher Mitglied der Hells Angels bekommt eine Entschädigung von 27 000 Franken. Gefordert hatte er 600 000 Franken. Der Mann war nach einer Razzia für 41 Tage inhaftiert. 2011 wurde das Verfahren jedoch eingestellt.

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Der angeklagte Hells Angel verlaesst das Bundesstrafgerichts in Bellinzona (Archivbild vom 4.5.2011). (Bild: Keystone)

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Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines Mitglieds der Hells Angels MC Zürich teilweise gutgeheissen. Die Bundesanwaltschaft (BA) muss ihm die Entschädigung um rund 8000 auf über 27 000 Franken erhöhen. Der Beschwerdeführer hatte weit mehr gefordert.

Der Mann war im Rahmen der Aktion der BA gegen den Hells Angels MC Zürich im April 2004 wegen des Verdachts der Beteiligung an einer kriminellen Organisation festgenommen und für 41 Tage inhaftiert worden. Bei einer Razzia wurden bei ihm zahlreiche Waffen, fünf Harleys sowie zwei Luxusautos der Marken Ferrari und Hummer beschlagnahmt.

Im August 2011 wurde das Verfahren jedoch eingestellt. Die BA sprach dem Hells Angel eine Entschädigung von 11 200 Franken zu. Zudem wurde ihm eine Genugtuung für die zu unrecht erlittene Untersuchungshaft von 8200 Franken zugesprochen. Auferlegt wurden ihm gleichzeitig 24 000 Franken für die Kosten der Strafuntersuchung.

Damit gab sich dieser jedoch nicht zufrieden. In einer Beschwerde an das Bundesstrafgericht forderte er eine Gesamtentschädigung von über 600 000 Franken.

Neben höheren Anwaltskosten machte er Schadenersatzforderungen für Wertverminderungen und Reparaturen seines Fahrzeugparks geltend. Zum einen hätten die während sieben Jahren beschlagnahmten Fahrzeuge an Wert eingebüsst. Zudem hätten sich diese bei der Herausgabe im vergangenen August in einem «geradezu desolaten Zustand» befunden.

Entschädigung leicht erhöht

In einem am Mittwoch publizierten Urteil befand die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts eine Gesamtentschädigung von 27 597 Franken für angemessen. Anerkannt wurden einzig höhere Anwaltskosten. Alle übrigen Ansprüche wies das Gericht ab.

Als verhältnismässig taxierte die Beschwerdekammer insbesondere die dem Beschuldigten zu drei Vierteln auferlegten Verfahrenskosten von 24 000 Franken. Durch massive Drohungen gegenüber Dritten habe er das Verfahren «schuldhaft verursacht», heisst es im Entscheid des Bundesstrafgerichts.

Prozess wird im September fortgesetzt

Die Razzia der BA bei Hells Angels MC Zürich im April 2004 hatte grosses Aufsehen erregt. In einer medienwirksamen Aktion wurden mehrere Personen verhaftet. Die Ermittler verkündeten, sie hätten eine kriminelle Organisation ausgehoben - ein Vorwurf, den sie später wieder fallen lassen mussten.

Anklage erhob die BA nur gegen fünf Klubmitglieder wegen Drogendelikten, versuchter Erpressung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie Vorbereitungen für einen Raubüberfall.

Ein Hells Angel wurde im vergangenen Mai wegen Hanfhandels zu 13 Monaten bedingt verurteilt. Die vier anderen, darunter der frühere Präsident der Hells Angels MC Zürich, mussten sich im vergangenen Oktober vor den Richtern in Bellinzona verantworten.

Der Prozess vor dem Bundesstrafgericht wurde jedoch wegen eines Beweismittel-Chaos unterbrochen. Die Verhandlung wird Anfang September weitergeführt, wie Valentin Landmann, einer der Verteidiger, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte.

(sda)