Interview mit Sans-Papiers

20. Dezember 2010 20:21; Akt: 21.12.2010 10:01 Print

«Würde das nicht als Leben bezeichnen»«Würde das nicht als Leben bezeichnen»

Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) will Sans-Papiers, die eine Lehre machen möchten, ein spezielles Aufenthaltsrecht geben. Wie leben Sans-Papiers in der Schweiz?

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Interview mit einer Sans Papiers in der Schweiz (Videoproduktion von Keystone) Im Grossformat auf dem Videoportal Videoportal
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Seit 13 Jahren lebt die 40-jährige Brasilianerin in der Schweiz - ohne Ausweise. Dauernd die Angst im Nacken, verpfiffen oder kontrolliert zu werden - dieses Gefühl beherrscht ihr Leben in der Schweiz: «Ich würde das nicht als Leben bezeichnen, es ist mehr ein Vegetieren», sagt sie im Interview mit Keystone. Ihr Vorteil sei aber, dass sie die Sprache beherrsche, das gebe ihr eine gewisse Freiheit. Sie fühlt sich in der Schweiz integriert.

Die Brasilianerin lebt unter der Armutsgrenze, verdient 1000 Franken pro Monat als Putzfrau, mehrheitlich illegal arbeitend. Für die Krankenkassenprämien reicht dieses Einkommen nicht; sie darf also gar nicht krank werden. Über ihre Zukunft lacht sie nur: «Perspektivlosigkeit.»

Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) schlägt vor, genau diese Perspektivlosigkeit vieler junger Sans-Papiers zu verbessern. Sie will jungen Papierlosen, die eine Berufslehre machen möchten, ein spezielles Aufenthaltsrecht geben.

Sans-Papiers werden gebraucht

Gut integrierten jugendlichen Sans-Papiers eine Berufsbildung zu ermöglichen und ihnen damit den Einstieg ins Erwerbsleben zu erleichtern, liege auch im Interesse der Schweiz, sagte EKM-Präsident Francis Matthey am Montag vor den Medien.

Denn die Zahl der Schulabgängerinnen und -abgänger sei rückläufig, was sich auch auf die Berufsbildung auswirken werde. Gewisse Branchen hätten bereits Mühe, die Lehrstellen zu besetzen. Werde nicht genügend Nachwuchs ausgebildet, führe das zu einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften.

Lehre dem Gymnasium gleichstellen

Der Bund solle deshalb die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in der Schweiz geborene jugendliche Papierlose oder solche, die mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben, zur Berufslehre zugelassen werden.

Heute dürfen diese Jugendlichen keine Lehre machen, da sie mangels Aufenthaltsberechtigung keinen Arbeitsvertrag abschliessen dürfen. Der Gang aufs Gymnasium oder eine andere nachobligatorische Schule wird dagegen in manchen Kantonen erlaubt.

Dass dies ungerecht ist, fanden auch die Eidg. Räte. Mit einer Motion beauftragten sie den Bundesrat, den Jugendlichen eine Berufslehre zu ermöglichen.

Ob es aber auf Bundesebene tatsächlich zu einer Lösung kommt, ist offen. Die Frage ist derart umstritten, dass die staatspolitische Kommission des Nationalrats nur einen Monat nach Überweisung der Motion eine gegenteilige Position vertrat. Die Kommissionsmehrheit befürchtet, dass die Berufslehre letztlich in eine generelle Legalisierung mündet.

Pragmatische Ansätze weiter verfolgen

Eine kollektive Regularisierung hält Francis Matthey für die Schweiz nicht für realistisch. Gleichzeitig zeigte er sich überzeugt, dass die illegale Zuwanderung mit den restriktiven Zulassungsregeln und dem repressiven Vorgehen nicht vollständig verhindert werden kann.

Illegale Migration gehöre zu einer globalisierten Welt. Solange die Nachfrage nach «solchen Arbeitskräften» vorhanden sei, bleibe sie bestehen. Wie viele es derzeit genau sind, ist unklar. Schätzungen gehen von 70 000 bis 180 000 Personen aus.

Laut Matthey gilt es den pragmatischen Kurs weiterzuverfolgen, welcher die Behörden etwa beim Zugang zur obligatorischen Schulbildung eingeschlagen haben. Die Kommission möchte aber, dass die Behörden Fragen rund um Sans-Papiers überall in der Schweiz nach gleichen Kriterien und Regeln behandeln.

Gleichbehandlung der Härtefälle

Ein Dorn im Auge ist der EKM vor allem der Umstand, dass es zwischen den Kantonen beim Umgang mit Härtefällen starke Unterschiede gibt. Heute können Papierlose versuchen, ihren Aufenthaltsstauts über ein Härtefallverfahren zu regularisieren.

Während Kantone wie Zürich praktisch keine solchen Gesuche nach Bern schicken (von 2007-2009 waren es genau 52 Gesuche für abgewiesene Asylsuchende und 10 für illegal eingereiste Schwarzarbeiter), leiteten die Kantone Genf (418, resp. 1201), Waadt (806, 727) und Bern (284, 37) mehrere hundert Gesuche ein.

Mit Erfolg: Von den Härtefallgesuchen für abgewiesene Asylsuchende wurden in der gleichen Periode sieben von acht Gesuchen gutgeheissen.

Die EKM fordert nun, dass eine Lösung gefunden wird, dank der Papierlose überall gleich behandelt werden, unabhängig davon, in welchem Kanton sie leben und arbeiten. Vorstellbar wäre etwa, dass künftig die Gesuche direkt beim Bundesamt für Migration eingereicht werden und nicht mehr über die kantonalen Migrationsämter. Es müsse möglich sein, zwischen den Extrempositionen des «Laisser-faire» und einer unnachgiebigen Haltung in Sachen Härtefallregelung einen alternativen Weg zu finden, sagte Matthey.

(kub/sda)