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Ständeratskommission
28. August 2009 11:51; Akt: 28.08.2009 11:52 Print
Tierschutzanwälte unerwünscht
Die Kantone sollen nicht gezwungen werden, eine Tieranwaltschaft einzusetzen.
Mit 7 zu 1 Stimmen lehnt die Ständeratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerates die Volksinitiative des Schweizer Tierschutzes ab.
Die WBK folgte damit dem Antrag des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Das Volksbegehren verlangt, dass in Strafverfahren wegen Tierquälerei und Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ein Tierschutzanwalt die Interessen der misshandelten Tiere vertritt.
Bundesrat, Nationalrat und Ständeratskommission stellen sich nicht grundsätzlich gegen das Anliegen. Sie möchten die Einführung von Tieranwälten aber den Kantonen überlassen. Der Kanton Zürich kennt diese Institution bereits seit 1991. Im Kanton St. Gallen wirkt das Volkswirtschaftsdepartement als Tieranwalt, Bern hat dazu eine Spezialnorm geschaffen.
(sda)


























