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Schwerer Fall von Spionage
27. September 2012 13:25; Akt: 27.09.2012 16:03 Print
Geheimdienstler zog Terabytes an Daten ab
von Lukas Mäder - Mehrere Terabytes an Daten hat ein Informatiker des Schweizer Geheimdienstes entwendet. Die sicherheitsrelevanten Daten seien jedoch nicht weitergegeben worden.

Bundesanwalt Michael Lauber (rechts) hat am Donnerstag zusammen mit dem zuständigen Staatsanwalt Carlo Buletti über den schweren Fall von Spionage informiert. (Bild: Keystone)
Über mehrere Wochen hat ein Mitarbeiter des Schweizer Geheimdienstes NDB Daten im Umfang von mehreren Terabytes entwendet. Es handle sich um einen schweren Fall von Spionage, wie Bundesanwalt Michael Lauber am Donnerstag vor den Medien in Bern sagte. Der Schweizer Informatiker war seit mehreren Jahren beim Nachrichtendienst des Bundes tätig. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen schwerem politischem und wirtschaftlichem Nachrichtendienstes (Spionage) und wegen Amtsgeheimnisverletzung.
Wie die Bundesanwaltschaft ausführte, stammen die entwendeten Daten aus mehreren Bereichen. Offenbar waren darunter auch hochsensible Informationen, deren Diebstahl eine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz darstellte. Unter den Daten hätten sich geheime und sensitive inhaltliche Informationen, aber auch Zugangsdaten mit Passwörtern befunden. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der mutmassliche Spion die Daten noch nicht weitergegeben hat, und dass keine Kopien der Daten, die sich auf mehreren Festplatten befanden, existieren.
Laut Bundesanwaltschaft hatte der Informatiker geplant, die Daten ins Ausland zu verkaufen. An welches Land, wisse sie nicht. Es gebe jedoch keinen Hinweis darauf, dass der mutmassliche Täter vom Ausland zum Datendiebstahl angestiftet worden sei. Zum Motiv äussere sich der Verdächtige nicht. Es gebe in Schriftstücken jedoch Hinweise auf ein finanzielles Interesse.
Zugriff nach externem Hinweis
Aktiv geworden war die Bundesanwaltschaft am 25. Mai dieses Jahres, nachdem sie der NDB über den Verdacht informiert hatte. In erster Priorität ging es darum, die Daten sicherzustellen, damit sie nicht in falsche Hände geraten, sagte der zuständige Staatsanwalt Carlo Buletti. Mit einem Grossaufgebot der Bundeskriminalpolizei wurde am gleichen Abend die Person verhaftet. Es fanden Hausdurchsuchungen an mehreren Orten statt, welche Buletti aber nicht genauer spezifizieren wollte. Die beschuldigte Person befand sich bis am 5. Juli in Untersuchungshaft. Da es sich offenbar um einen Einzeltäter handelt und die Daten sichergestellt wurden, seien die Haftgründe weggefallen.
Nur vage informierte die Bundesanwaltschaft über den Auslöser für den Verdacht auf Spionage. Der Nachrichtendienst hatte einen externen Hinweis bekommen. Dieser sei aus der Schweiz, aber nicht von einer Behörde gekommen. Buletti betonte auch, dass der Informatiker befugt war, die entwendeten Daten zu bearbeiten. Zum Transport aus dem Räumlichkeiten des Geheimdienstes sagte der Staatsanwalt: «Es ist nichts besonderes, wenn ein Informatiker mit einer Festplatte im Rucksack herumläuft.»
Bund informierte nach Medienrecherche
Dass der Fall vom Frühjahr erst am Mittwoch bekannt wurde, hängt offensichtlich mit einer Recherche der «SonntagsZeitung» zusammen. Diese hatte laut eigenen Angaben am Dienstag den NDB um eine Stellungnahme zu den Vorkommnissen angefragt. Am Mittwoch um 16.58 Uhr verschickte das Verteidigungsdepartement als übergeordnete Behörde eine dürre Medienmitteilung, in der sie den Fall bestätigte – ohne detailliert Auskunft zu geben.
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Alle 102 Kommentare

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Es ist nichts besonderes?!
Es ist nichts besonderes wenn ein Informatiker mit einer Festplatte im Rucksack herumläuft?! Gehts noch Herr Bulleti? Solche Fahrlässigkeit bei den Kontrollen auch noch zu verharmlosen ist absolut daneben. Ich hoffe nicht nur dass der Dieb seine gerechte Strafe bekommt, sondern auch diejenigen, die bei der Sicherheit geschlampt haben.
Hochverrat
Wer vorsätzlich Staatsgeheimnisse an Unbefugte verrät oder zu verraten versucht und dies noch obendrein mit der Absicht zur persönlichen Bereicherung, der gefährdet das Wohl des ganzen Landes und seiner Bevölkerung auf verwerflichste Art und Weise und soll mit aller Härte des Gesetzes bestraft und für immer gesellschaftlich geächtet werden können.
Landesverrat
Der Datendieb ist nach Schweizer Strafgesetzbuch des Landesverrates anzuklagen und mit der Höchststrafe zu bestrafen, damit solche Aktionen total ihren finanziellen Anreiz für alle Zukunft verlieren. Die Gesetze sind sofort den heutigen Verhältnissen so anzupassen, dass die Strafe für Landesverrat jegliche finanziellen Anreize deutlich überwiegt. Früher konnte ein Verräter vielleicht ein paar Geheimnisse verraten, heute können durch die Informatik Unmengen bis alle Geheimnisse eines Staates verraten werden.