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16. Januar 2008 08:11; Akt: 16.01.2008 10:19 Print
Schengen/Dublin ab März in Kraft?
Auf Expertenebene haben die EU-Staaten keine Vorbehalte mehr gegen die Ratifizierung des Schengenabkommens.
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Schengen
Falls keine neuen Probleme auftreten, kann Schengen/Dublin Anfang März in Kraft treten.
Wie am Dienstagabend aus Sitzungskreisen in Brüssel verlautete, stimmten die 27 EU-Staaten in der so genannten EFTA-Gruppe dem Beschluss für die Ratifizierung der Schengen-/Dublin-Abkommens mit der Schweiz zu.
Zwar können noch bis zum formellen Entscheid des EU- Ministerrates Vorbehalte geäussert werden. Doch wenn alles klappt, könnte die Ratifizierung noch Ende Januar erfolgen und das Abkommen dann einen Monat später in Kraft treten.
Schreiben von Calmy-Rey an Ratspräsidentschaft
Dann erst kann die Schengentauglichkeit der Schweiz geprüft werden - eine positive Evaluierung ist die Voraussetzung für die Assoziierung, die der Bundesrat auf 1. November anstrebt. Möglicherweise befördert werden könnte die Ratifizierung durch ein Schreiben von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey.
Nach monatelanger Funkstille reagierte sie vergangene Woche auf das Begehren für einen Kohäsionsbeitrag an Rumänien und Bulgarien der damaligen portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft von vergangenem Herbst, wie das Integrationsbüro Recherchen der SDA bestätigte.
Darin unterstreicht Calmy-Rey, die Ratifizierung von Schengen/Dublin seitens der EU wäre ein «positiver Schritt» im Zusammenhang mit dem bundesrätlichen Entscheid über den Kohäsionsbeitrag.
Personenfreizügigkeit noch nicht geregelt
Über den Grundsatz und allenfalls über die Höhe eines Beitrages befinden will der Bundesrat laut dem Schreiben erst, wenn die Verhandlungen über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien abgeschlossen sind.
Bislang wollten die beiden betroffenen Staaten den Verhandlungen aber nicht zustimmen. Umstritten war insbesondere, dass die Schweiz nach den sieben Jahren, während denen die Einwanderung durch Kontingente geregelt wird, eine Schutzklausel von fünf Jahren bis Ende 2018 verlangt.
Neuer Vorschlag
Diese Klausel erlaubt es, bei übermässigem Ansturm von bulgarischen und rumänischen Arbeitnehmenden der Zugang zum Arbeitsmarkt erneut (mit Kontingenten) zu beschränken.
Im Gespräch ist auch ein neuer Vorschlag, der eine dreijährige Schutzklausel vorsieht. Im Gegenzug sollen die Fristen erst mit der Ratifizierung und nicht mit dem Beitritt der beiden Länder zu laufen beginnen.
Praktisch würde das wohl bedeuten, dass die Schutzklausel nur wenige Monate früher auslaufen würde, als es die Schweiz bisher forderte.
Verhandlungen über EU-Bildungsprogramme
Bald beginnen können die Verhandlungen über die Schweizer Beteiligung an den EU-Bildungs- und Jugendprogrammen. Die EFTA- Gruppe hiess das Mandat für die EU-Kommission gut, der EU- Ministerrat sollte den formellen Beschluss in den kommenden Wochen fällen.
Seitens der Schweiz liegt das Verhandlungsmandat des Bundesrats bereits seit vergangenem März vor. Angestrebt wird eine gleichberechtigte Teilnahme an der bis 2013 laufenden Programmgeneration der EU.
Dazu gehören die Programme «Lebenslanges Lernen» (inklusive der Weiterführung des Studierendenaustausches «Erasmus») und «Jugend in Aktion».
(sda)

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