Künstliche Befruchtung

26. Mai 2010 17:30; Akt: 26.05.2010 18:02 Print

Lagerung von Embryos soll erlaubt werdenLagerung von Embryos soll erlaubt werden

Der Bundesrat will die strengen Vorschriften bei der künstlichen Befruchtung lockern. Dazu wird das Volk frühestens 2013 das letzte Wort haben.

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Der Bundesrat will erlauben, dass ausserhalb des Mutterleibs gezeugte Embryonen aufbewahrt werden dürfen. Mit den Vorschlägen reagiere er auf die Vernehmlassung zum Fortpflanzungsmedizingesetz, sagte Gesundheitsminister Didier Burkhalter am Mittwoch vor den Medien in Bern. Ursprünglich wollte der Bundesrat nur die Präimplantationsdiagnostik in besonderen Fällen erlauben. Nun lockert er auch andere Regeln.

Der Vorschlag zur Embryonenaufbewahrung sei eine «vernünftig moderne Entscheidung», hielt Burkhalter fest: Heute müssten alle erzeugten Embryonen sofort in die Gebärmutter übertragen werden. Damit steige die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsschwangerschaft und somit die Risiken für Mutter und Kinder.

Geht es nach dem Bundesrat, soll es künftig möglich sein, nur einen Embryo zu verwenden und die restlichen im Hinblick auf weitere Fortpflanzungsversuche aufzubewahren. Das sei ein international gängiges Verfahren, hiess es.

Weiter streng bei Präimplantationsdiagnostik

Den Kritikern einer zu strikten Handhabung kommt der Bundesrat auch bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) entgegen: Zwar sollen weiterhin nur Paare mit einer schweren erblichen Belastung auf die Methode zurückgreifen dürfen. Für sie soll aber der Grundsatz der Fortpflanzungsmedizin, wonach pro Behandlungszyklus maximal drei Embryonen entwickelt werden dürfen, nicht gelten.

Diese Dreier-Regel verhindere eine höhere Erfolgsquote: Damit eine echte Chance auf einen erblich unbelasteten Embryo bestehe, brauche es mehr Versuche, sagte Burkhalter. Die Vorschrift sei wissenschaftlich schlicht veraltet, erklärte Andrea Arz de Falco vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).

50 bis 100 Elternpaare

Die PID-Erlaubnis werde nach strengen Kriterien erteilt, darunter fallen etwa Krankheiten mit einer Lebenserwartung unter 50 Jahren, hielt die Leiterin des Direktionsbereichs Öffentliche Gesundheit fest. Das BAG schätze, dass so jährlich zwischen 50 und 100 Eltern von der PID Gebrauch machen können.

Mit der PID können Eltern sicherstellen, dass eine befürchtete Erbkrankheit nicht auf das Kind übertragen wird. Strikt verbieten will der Bundesrat aber weiterhin alle anderen möglichen PID- Anwendungen wie etwa eine Wahl des Geschlechts.

Was mit PID möglich ist, zeigt ein Beispiel aus Grossbritannien: Dort wurde vor rund eineinhalb Jahren mit Hilfe der Diagnostik ein Baby ohne Brustkrebsgen auf die Welt gebracht.

Ethische Fragen

Mit solchen Beispielen warnen die Kritiker seit Jahren vor der PID. Im Zentrum des Streits um Regeln zur Fortpflanzung stehen ethische Fragen. Im Jahr 2000 scheiterte eine Initiative allerdings deutlich, die Samenspenden und die Befruchtung im Reagenzglas verbieten wollte. In der Folge trat anfangs 2001 das Fortpflanzungsmedizingesetz in Kraft.

Ende 2005 beauftragte das Parlament den Bundesrat mit der Überarbeitung des Gesetzes. Mit einer Motion wurde der Bundesrat unter anderem dazu verpflichtet, das PID-Verbot zu lockern. Die Befürworter sahen in der PID ein Mittel zur Prävention.

Zuvor hatten die Gegner vergeblich vor einem «Einfallstor für Eugenik» gewarnt. Es drohe die Gefahr, dass Kinder nach Mass hergestellt würden, lautete ein Argument.

Es ist kein Zufall, dass seither fast fünf Jahre verstrichen sind: Das Dossier werfe grundsätzliche Fragen auf, die sorgfältig bearbeitet werden müssten, begründete Bundesrat Burkhalter die lange Bearbeitungsdauer. Bis das überarbeitete Fortpflanzungsmedizingesetz steht, dürfte es allerdings noch dauern.

Denn die Aufhebung der Dreier-Regel bei der Anzahl Embryonen wie auch die Erlaubnis, Embryonen zu Fortpflanzungszwecken aufzubewahren, machen eine Änderung der Verfassung und somit eine weitere Vernehmlassung nötig. Diese ist für das erste Halbjahr 2011 vorgesehen. Vors Volk käme die Vorlage damit frühestens im Jahr 2013.

(sda)