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Recht vor Ethik
25. Oktober 2010 12:00; Akt: 25.10.2010 12:26 Print
Bundesgericht kritisiert Ärzte in Rappaz-Affäre
Das Bundesgericht nimmt die Ärzte in die Pflicht: Ordnen die Behörden die Zwangsernährung eines Häftlings an, haben sie diese auszuführen.
Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz beschäftigt die Behörden seit Jahren. (Bild: Keystone)
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Soll der im Hungerstreik befindliche Hanfbauer Rappaz gegen seinen Willen zwangsernährt werden?
Das Bundesgericht stellt in seiner Urteilsbegründung zum Fall Rappaz klar, dass die medizinische Ethik erst an zweiter Stelle kommt, wenn die Behörden eine Zwangsernährung eines Häftlings anordnen.
Bildstrecken Bernard Rappaz - Streitbarer HanfbauerDas Bundesgericht hatte Ende August entschieden, dass Hanfbauer Bernard Rappaz wegen seinem Hungerstreik keinen Haftunterbruch erhält. Falls sein Tod oder eine bleibende Schädigung nicht anders abzuwenden sei, müsse er zwangsweise ernährt werden. Die Ärzteschaft reagierte vehement auf das Verdikt.
Autonomie des Patienten
Der Präsident der Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Jacques de Haller, liess noch am Tag des Urteils verlauten, dass Zwangsernährung im Strafvollzug eine «Instrumentalisierung der Medizin» sei. Die wichtigsten Ärzteverbände doppelten in einer Medienmitteilung von Ende September nach.
Sie hielten darin fest, dass die vom Bundesgericht befürwortete Zwangsernährung der medizinischen Ethik widerpreche. Die Autonomie der Patienten, auch von inhaftierten, sei einer der zentralen Grundpfeiler in der medizinischen Behandlung.
Werde von Ärzten verlangt, den Patientenwillen jenem der Behörde unterordnen, setze sich das Gericht über die Selbstbestimmung der Bürger hinweg. Das Bundesgericht sei deshalb gehalten, keine Urteilsbegründung abzufassen, die den ethischen Grundsätzen der Medizin widerspreche.
Rechtliche Verpflichtung
In der am Montag publizierten schriftlichen Begündung des Entscheides halten die Richter in Lausanne nun allerdings kurz und bündig fest, dass sich die Ärzte bei einem Konflikt zwischen dem Recht und der medizinischen Ethik nicht auf letztere berufen können, um sich ihren Pflichten zu entziehen.
Die medizinische Ethik, wie sie in den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) festgehalten sei, könne weder die Behörden daran hindern, eine Zwangsernährung anzuordnen, noch die Ärzte davon dispensieren, diese auszuführen.
Bernard Rappaz war letzte Woche von der Strafanstalt Crêtelongue in die Gefängnisabteilung des Universitätsspitals Genf verlegt worden. Der Hanfbauer trat in diesem Frühjahr eine Haftstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten unter anderem wegen Betäubungsmitteldelikten an. Er protestiert seither mit Hungerstreiks gegen seine Strafe.
(Urteil 6B_599/2010 vom 26.8.2010; BGE-Publikation)
(sda)
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Alle 47 Kommentare





























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...und gut ist. Dieser Drogenverbots-Totalitarismus gehört ohnehin nicht in eine freiheitliche Gesellschaft und folglich abgeschafft.
Tue was der Staat sagt !
Du bist Bürger (= Arbeiter) und sollst keine ethischen Vorstellungen haben, du sollst tun, was der Staat Dir sagt. Fange nicht an zu denken du sollst gehorchen! Sind wir schon soweit gekommen? Da kommt mir glatt Orwell 1984 in den Sinn.
Behörden
"Ordnen die Behörden die Zwangsernährung eines Häftlings an, haben sie diese auszuführen". Mir graust es vor den Behörden und noch schlimmer vor den Lemmingen die alles ganz korrekt ausführen. Zum Glück gibt es Ärzte im Land die etwas studieren bevor sie handeln.