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Steuerwettbewerb
10. Februar 2012 12:29; Akt: 10.02.2012 17:53 Print
20-mal höhere Steuerausfälle als erwartet
Steuererleichterungen sollten ausländische Firmen in die Schweiz locken. Die Steuerausfälle wurden mit 75 Millionen Franken beziffert. Weit gefehlt, die Rechnung geht nicht auf.

Kurt Grüter, Chef der Eidgenössischen Finanzkontrolle: Rüffel für vier Kantone. (Bild: Keystone/Alessandro Della Valle)
In den Kantonen Schaffhausen, Freiburg, Neuenburg und Waadt haben sich zahlreiche ausländische Firmen angesiedelt, denen im Gegenzug Steuererleichterungen gewährt worden sind. Die Eidg. Finanzkontrolle kommt nun zum Schluss, dass viele der Firmen, die eingegangenen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt haben.
Bis Ende 2007 hatten strukturschwache Kantone gestützt auf den früheren «Bonny-Beschluss» die Möglichkeit, für neu angesiedelte ausländische Firmen während zweimal fünf Jahren die Befreiung von der direkten Bundessteuer zu beantragen und Steuerrabatte auf Kantons- und Gemeindesteuern zu gewähren.
Gewährt werden sollten die Rabatte «produktionsnahen Dienstleistungsbetrieben», die «innovativ und wertschöpfungsintensiv und von besonderer regionalwirtschaftlicher Bedeutung» sind. Die Firmen verpflichteten sich dabei, Arbeitsplätze zu schaffen und Geld in den neuen Standort zu investieren.
Weniger Stellen geschaffen als versprochen
Wie eine am Freitag im Internet veröffentlichte Untersuchung der Finanzkontrolle (EFK) nun zeigt, haben die Firmen in den vier Kantonen, die am häufigsten zu diesen Steuerrabatten griffen, die eingegangenen Verpflichtungen nicht immer vollständig umgesetzt.
Die Stichprobenkontrolle bei 32 mit Steuerrabatten begünstigten Firmen ergab, dass die Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze oft von jener der versprochener Arbeitsplätze abweicht. Das gleiche gilt für die versprochenen Investitionen. In Bezug auf die Arbeitsplätze stellte die EFK zudem fest, dass das Gros der Angestellten neu angesiedelter Firmen bereits für diese Firma arbeitete. Sie wechseln mit der Firma an den neuen Standort.
Vor allem unqualifizierte Stellen
Der Anteil neuer Stellen für den lokalen Arbeitsmarkt beläuft sich auf nur 15 bis 30 Prozent. Im Allgemeinen handelt es sich dabei laut EFK eher um untergeordnete Funktionen. Ausserdem stellte die EFK fest, dass die Entscheide in sechs Fällen nicht dem Gesetz entsprachen.
Da auch der Zuzug ganzer Hauptquartiere gefördert werden konnte, führten die Steuererleichterungen unter dem Strich zu einer beschleunigten Ansiedlung von multinationalen Gesellschaften, «die eine Steueroptimierung anstreben».
Viel mehr Steuererleichterungen gewährt als erwartet
Gemäss dem Bericht wurden deutlich mehr Steuererleichterungen gewährt als prognostiziert. In einer Studie aus dem Jahr 2004 schätzte ein Beratungsunternehmen die Ausfälle für die direkte Bundessteuer auf jährlich 75 Millionen Franken. Gemäss Berechnungen der EFK waren es im Jahr 2007 aber Ausfälle von 1,5 Milliarden Franken.
Die Steuererleichterungen haben auch Folgen für den neuen Finanzausgleich (NFA) zwischen finanzstarken und -schwachen Kantonen. Bei zehn der untersuchten Gesellschaften sieht die Bilanz für den Kanton negativ aus.
Nur Schaffhausen steht gut da
Hinsichtlich der NFA-Beiträge kostete in diesen Fällen die Ansiedlung der Firma mehr, als der Betrieb und seine Angestellten dem Kanton und der Standortgemeinde Steuern brachten. Bei drei Gesellschaften (je eine in den Kantonen FR, NE, VD) wird der negative Effekt auf das Kantonsbudget auf mehrere Dutzend Millionen Franken beziffert.
Gut steht in dieser Beziehung Schaffhausen da. Als einziger der vier Kantone hat er eine positive Nettobilanz. Die Praxis Schaffhausens bezüglich der gewährten Rabattsätze bezeichnet die EFK als vorbildlich.
SECO ergreift Massnahmen
Im Zusammenhang mit der ungenügenden Erfüllung der eingegangenen Versprechen kritisiert die EFK neben den Standortkantonen auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Das Aufsichtsdispositiv, das auf Vertrauen gegenüber den Betrieben und den Kantonen beruhe, sei unvollständig und ineffizient, heisst es in dem Bericht.
Das SECO hat auf diese Feststellung der EFK bereits reagiert. Es hat insbesondere die Auflagen für die Steuererleichterungen präzisiert und die Eckwerte der Aufsicht definiert. Dies tat das SECO insbesondere im Hinblick darauf, dass im laufenden Jahr die 2007 beschlossenen Steuererleichterungen um fünf Jahre verlängert werden können.
Kantone wehren sich gegen Kritik
Der Kanton Waadt, der mit Abstand am meisten Steuererleichterungen gewährt hat (48 Prozent der Gesamtbasis aller Gewinne vor Abzug der Rabatte im Jahr 2008), wies die Kritik teilweise zurück. Er stellte in einer Stellungnahme zuhanden der EFK die negative Bilanz für gewisse Gesellschaften in Frage. Fragezeichen setzt die Waadt auch zur Methodik und zur Auswahl der geprüften Fälle.
In einem Communiqué vom Freitag wies die Waadtländer Regierung zudem darauf hin, dass die Gesetze immer eingehalten worden seien. Die Waadt sei ausserdem der einzige Kanton, der die Rückforderungsklausel bis zehn Jahre nach Ende der Steuererleichterungen ausgedehnt habe. Die Klausel besagt, dass eine Firma Steuernachzahlungen leisten muss, wenn sie den Kanton vor Ablauf der gesetzten Frist wieder verlässt.
Auch der Kanton Schaffhausen wollte die Kritik nicht in allen Punkten hinnehmen. Einzelne Elemente, die bei gewissen Erleichterungsentscheiden eine Rolle gespielt hätten, seien von der EFK nicht berücksichtigt worden. Ausserdem führte Schaffhausen in der Stellungnahme diverse Punkte auf, welche die regionalwirtschaftliche Verankerung der geprüften Gesellschaften belegen sollen.
(sda)
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